Hallo,
erbitte hier in diesem Forum die Hilfe von Gleichgesinnten bzw. ebenfalls Betroffenen.
Mein Sohn ist rechtseitig von Geburt hat zu 100 % taub. Auf dem linkem Ohr besteht "Schwerhörigkeit mit starken Ohrgeräuschen und zentraler auditiver Verarbeitungsstörung". Links trägt er ein Hörgerät. Er besucht die Schwerhörigenschule in Chemnitz.
Zur Zeit läuft eine Klage beim zuständigen Sozialgericht (mit Rechtanwalt) wegen dem Grad der Behinderung von mind. 50% und der Ausstellung eines Ausweises.
Hat jemand mit dieser Behinderung Erfahrung bzw. hat jemand ein Kind mit dieser Art Behinderung. Wenn ja mit welchem Behinderungsgrad und auch mit Ausweis?
Danke für Antworten.
Gabi
Klage vorm Sozialgericht
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Re: Klage vorm Sozialgericht
Hallo!
Ihm wurden nur 100% zugestanden?
Wie liegt denn die Hörkurve auf dem schwerhörigen Ohr?
Dir steht auf jeden Fall eine höhere Einstufung zu, besonders da ja auch noch eine auditive Wahrnehmungsstörung besteht.
Wende Dich auch mal an Selbsthilfegruppen, die haben manchmal auch Gerichtsurteile, die man dazunehmen kann.
Ausserdem braucht Du ärztlcihe Bescheinigungen.
Ich selbst bin im Moment auch im Widerspruch, da meiner an Taubheit grenzenden Tochter nur eine 80% Schwerbehinderung zugesprochen wurde.
Ihm wurden nur 100% zugestanden?
Wie liegt denn die Hörkurve auf dem schwerhörigen Ohr?
Dir steht auf jeden Fall eine höhere Einstufung zu, besonders da ja auch noch eine auditive Wahrnehmungsstörung besteht.
Wende Dich auch mal an Selbsthilfegruppen, die haben manchmal auch Gerichtsurteile, die man dazunehmen kann.
Ausserdem braucht Du ärztlcihe Bescheinigungen.
Ich selbst bin im Moment auch im Widerspruch, da meiner an Taubheit grenzenden Tochter nur eine 80% Schwerbehinderung zugesprochen wurde.
Mutter zweier hörgeschädigter Kinder,
Lia 3 Jahre an Taubhei grenzend
Adrian 1 Jahr tuab CI
Mara 1 Jahr normalhörend
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Re: Klage vorm Sozialgericht
Ich habe mich oben verschrieben.Ihm wurden nur 50% zugestanden?
Silke
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Adrian 1 Jahr tuab CI
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