folgende Frage stellt sich mir gerade und vielleicht weiß ja jemand von Euch Bescheid...
Vielleicht kurz zur Vorgeschichte : Ich habe einen Nachbesserungsantrag beim Versorgungsamt gestellt. Meine Sh ist bereits seit mehr als 2 Jahrzehnten in den GdB berückstichtig, Merkkennzeichen RF wurde mir unbefristet anerkannt. Nun hat sich das Gehör so verschlechtert ,dass ich einen Neuantrag gestellt habe auf Neufeststellung der GdB und auch Anerkennung des Merkkennzeichens GL . Ich bekomme nächste Woche das erste
Kann mir jemand bitte sagen , was damit bezweckt wird ? Irgendwie ist mir das ein Rätsel, dass nach den ganzen Jahren nun gefragt wird, ob ich überhaupt
Ich danke Euch im Voraus !!!
