Hörverlustberechnung Unterschiede
Verfasst: 13. Nov 2011, 21:23
Guten Abend zusammen
,
besteht eigentlich ein Unterschied zwischen der Berechnung des Hörverlustes für die Ermittlung des GdB und der Berechnung für z.B. einen Antrag auf Kostenübernahme bei derKK oder DRV von Hörgeräten?
Ich habe hier mit Hilfe des Rechners anhand des Audiogramms li 96% Verlust und re 29% Verlust errechnet (s. Dateianhang). DerHG -Akustiker meinte aber diese Berechnung gelte nur für die Ermittlung des GdB. Mir leuchtet das nicht ein, Verlust ist doch Verlust...... oder bin ich da völlig falsch informiert?
In der anhängenden Datei geht es um eine erwachsene Person, nicht von Geburt an schwerhörig.
Grüße
Andrea
Über Antworten würde ich mich freuen

besteht eigentlich ein Unterschied zwischen der Berechnung des Hörverlustes für die Ermittlung des GdB und der Berechnung für z.B. einen Antrag auf Kostenübernahme bei der
Ich habe hier mit Hilfe des Rechners anhand des Audiogramms li 96% Verlust und re 29% Verlust errechnet (s. Dateianhang). Der
In der anhängenden Datei geht es um eine erwachsene Person, nicht von Geburt an schwerhörig.
Grüße
Andrea
Über Antworten würde ich mich freuen
