Hörverlustberechnung Unterschiede

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Andy
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Hörverlustberechnung Unterschiede

#1

Beitrag von Andy »

Guten Abend zusammen :) ,

besteht eigentlich ein Unterschied zwischen der Berechnung des Hörverlustes für die Ermittlung des GdB und der Berechnung für z.B. einen Antrag auf Kostenübernahme bei der KK oder DRV von Hörgeräten?

Ich habe hier mit Hilfe des Rechners anhand des Audiogramms li 96% Verlust und re 29% Verlust errechnet (s. Dateianhang). Der HG-Akustiker meinte aber diese Berechnung gelte nur für die Ermittlung des GdB. Mir leuchtet das nicht ein, Verlust ist doch Verlust...... oder bin ich da völlig falsch informiert?

In der anhängenden Datei geht es um eine erwachsene Person, nicht von Geburt an schwerhörig.

Grüße
Andrea

Über Antworten würde ich mich freuen :angel:
Dateianhänge
HörverlustBer.pdf
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Zuletzt geändert von Andy am 13. Nov 2011, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
1. kommt es anders und
2. als man denkt
rhae
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Re: Hörverlustberechnung Unterschiede

#2

Beitrag von rhae »

Die Frage habe ich jetzt nicht so ganz verstanden. Will der Akustiker mit anderen Werten zum Hörverlust arbeiten als das Versorgungsamt bzw. die Kassen? Es gibt durchaus unterschiedliche Definitionen bzw. Einstufungen des Hörverlustes bei Ärzten, Behörden, Akustikern und Verbänden. Einzig wichtig für dich sind aber die offiziellen Bezeichnungen und Berechnungen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen und mit denen sollten auch alle oben genannten Stellen etwas anfangen können.

vg Ralph
maryanne
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Re: Hörverlustberechnung Unterschiede

#3

Beitrag von maryanne »

Hallo Andy,

verstehe ich es richtig, dass du davon ausgehst, dass KK und RV den GdB zugrunde legen um über eine Kostenübernahme der HG zu entscheiden?
Das ist nicht der Fall.
Es wird sehr wahrscheinlich der Hörverlust je Ohr und der Hörverlust insgesamt zugrunde gelegt - nach Audiogramm und sicher auch nach Wortverstehen.
Dein rechtes Ohr ist vermutlich leicht zu versorgen oder muss gar nicht versorgt werden (ich sehe im Download nicht dein Audiogramm!).

Hast du denn schon zuzahlungsfreie Hörgeräte ausprobiert?

maryanne
Andy
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Re: Hörverlustberechnung Unterschiede

#4

Beitrag von Andy »

Zunächst...
...ich bin zwar auch einseitig hochgradig schwerhörig, aber hier geht es nicht um mich, sondern um meinen Mann. ;)

@rhae
Hallo Ralph,
danke für die Info.
Die Frage habe ich jetzt nicht so ganz verstanden. Will der Akustiker mit anderen Werten zum Hörverlust arbeiten als das Versorgungsamt bzw. die Kassen?

Jain.....wie es aussieht scheinen seiner Meinung nach einen Unterschied zwischen Kassen und Versorgungsamt zu geben (s.weiter unten), der für mich aber nicht nachvollziehbar ist.

@maryanne
Hallo Maryanne,
verstehe ich es richtig, dass du davon ausgehst, dass KK
und RV den GdB zugrunde legen um über eine Kostenübernahme der HG
zu entscheiden?
Nein davon gehe ich nicht aus. Mich wundert es aber, dass der HG-Akustiker meinte, die Berechnung meines Mannes wäre nur anwendbar für den Antrag auf einen GdB beim Versorgungsamt. Für die Kostenübernahme wären die verwendeten Tabellen nicht anwendbar... da gäbe es andere.

Schade , dass du das Audiogramm nicht sehen kannst. Hier einmal die Daten:
Linkes Ohr
500 khz = 80
1000 khs = 80
2000 khz = 80
4000 khz = 90
rechtes Ohr
500 = 25
1000 = 30
200 = 30
4000 = 35
Das rechte Ohr muss auch versorgt werden, nur mit einem HG kommt er nicht mehr zurecht . Zuzahlungsfreie HG hat er auch schon ausreichend getestet, mit den jetzigen hat der das beste Verstehen, berufl. wie privat (Leiter eine Musikgruppe)

LG
Andrea
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