Zunächst...
...ich bin zwar auch einseitig hochgradig schwerhörig, aber hier geht es nicht um mich, sondern um meinen Mann.
@rhae
Hallo Ralph,
danke für die Info.
Die Frage habe ich jetzt nicht so ganz verstanden. Will der Akustiker mit anderen Werten zum Hörverlust arbeiten als das Versorgungsamt bzw. die Kassen?
Jain.....wie es aussieht scheinen seiner Meinung nach einen Unterschied zwischen Kassen und Versorgungsamt zu geben (s.weiter unten), der für mich aber nicht nachvollziehbar ist.
@maryanne
Hallo Maryanne,
verstehe ich es richtig, dass du davon ausgehst, dass KK
und RV den GdB zugrunde legen um über eine Kostenübernahme der HG
zu entscheiden?
Nein davon gehe ich nicht aus. Mich wundert es aber, dass der
HG-Akustiker meinte, die Berechnung meines Mannes wäre nur anwendbar für den Antrag auf einen GdB beim Versorgungsamt. Für die Kostenübernahme wären die verwendeten Tabellen nicht anwendbar... da gäbe es andere.
Schade , dass du das Audiogramm nicht sehen kannst. Hier einmal die Daten:
Linkes Ohr
500 khz = 80
1000 khs = 80
2000 khz = 80
4000 khz = 90
rechtes Ohr
500 = 25
1000 = 30
200 = 30
4000 = 35
Das rechte Ohr muss auch versorgt werden, nur mit einem
HG kommt er nicht mehr zurecht . Zuzahlungsfreie HG hat er auch schon ausreichend getestet, mit den jetzigen hat der das beste Verstehen, berufl. wie privat (Leiter eine Musikgruppe)
LG
Andrea
1. kommt es anders und
2. als man denkt