Rauchwarnmelder mit

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Frau Staub

Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#1

Beitrag von Frau Staub »

Die Hessische Bauordnung verlangt von den Wohnungseigentümern den Einbau von Rauchwarnmeldern zur Erkennung der Brandgefahr durch die Bewohner.  Für die anderen Bundesländer gilt ähnliches. Ziel des Gesetzes ist die rechtzeitige Erkennung von Wohnungsbränden, damit Personenschäden vermieden werden. Die Bestimmung der Geräte ist nicht öffentich, sondern durch die Industrie in Form einer DIN-Vorschrift erfolgt. Diese DIN-Vorschrift ist nicht öffentlich, sondern kann gegen Entgelt von dem DIN-Institut erworben werden. Das DIN-Institut hat weder eine öffentlich-rechtliche Legitimation noch handelt es im öffentlichen Auftrag.
Insofern hat es sich auf akustische Rauchwarnmeldesysteme beschränken dürfen und hat Hörbehinderte entgegen dem Wortlaut des Gesetzes (das Gesetz verlangt den Einbau von Geräten, auf Grund derer Beschaffenheit jeder einen Brand erkennen kann) nicht berücksichtigt. In dem Gesetz ist nichts über die Art gesagt, wie die Bewohner der Wohnungen die Brandgefahr erkennen können, sondern es wird der Einbau geeigneter Rauchwarnmelder verlangt, die üblicherweise für hörbehinderte Menschen auf optischem Weg durch Lichsignalanlagen erfolgt.
Die Nichtberücksichtigung von Rauchwarnmeldesystemen über Lichtsignale stellt demnach eine Diskriminierung behinderter Menschen durch die Industrie und Wohnungseigentümer dar, bei der die Behörden zusehen.
In vielen Fällen ist es bereits dazu gekommen und es wird weiter so gehen, dass hörbehinderte Mieter Rauchmelder selbst kaufen müssen mit einem durchschnittlichen Kostenaufwand bis zu 700 € pro Anlage.

Dies ist eine Missachtung der Bestimmung, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Die Krankenkasse darf nicht bezahlen, weil der Wohnungseigentümer zum Einbau von Rauchbrandmeldern gesetzlich verpflichtet ist. Natürlich gibt es Vermieter die Hörbhehinderte, um Geld zu sparen, auf die Krankenkassen hinweisen.
 
Da ich auf gutem Wege das hier geschilderte Anliegen in meinem Fall erfolgreich zu Ende zu bringen, bitte ich um die Diskussion, damit auch andere Hörbehinderte, die nicht alle ihre Rechte kennen, durch eine klare Regelung durch die Behörden nicht diskriminiert werden. Es geht darum, Öffentlickeit für dieses Problem herzustellen.

Dies könnte auch über eine Petition an den Bundestag erfolgen, wenn sich genügend finden, die das unterstützen.
santiago
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#2

Beitrag von santiago »

Hallo!
Diskriminierung ist immer eine schlechte Sache aber wenn die Vermieter gezwungen sind für Hörgeschädigte spezielle Rauchwarnmeldesysteme zu installieren dürfte dies die Wohnungssuche für Hörgeschädigte in Zukunft auch nicht gerade erleichtern 8)

In Österreich kenne ich kaum GL die irgendwelche Hilfsmitteln aus eigener Tasche bezahlen 8-) In Deutschland weht scheinbar schon ein rauherer Wind aber ich glaube kaum das viele HG-Mieter tatsächlich 700.- Euro dafür ausgeben.

Vielleicht könnte man die akustischen Rauchwarnmeldesysteme an die sicherlich schon vorhandene Lichtanlage, ähnlich wie bei akustischen Türklingeln, ankoppeln?

Dies hätte den Vorteil das zusätzlich auch die hörenden Nachbarn auf einen Brand aufmerksam werden falls die Mieter nicht zu Hause sind oder durch die Lichtanlanlage nicht rechtzeitig geweckt werden.

Gruß
santiago
Frau Staub

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#3

Beitrag von Frau Staub »

Die Vermieter bzw die Wohnungseigentümer wollen sich vor allen Ausgaben drücken. Es lässt sich nunm mal nicht ändern, das Gesetz verlangt für den Bewohner erkennbare Rauchwarnmeldungen. Dies ist sichergestellt bei Hörbehinderten durch Einbau von Signalanlagen auf Kosten der Eigentümer.
In unserer Verfassung steht nun einmal "Eigentum verpflichtet". Wenn das hier nicht erfolgt, dann müssen die Behörden nachhelfen. Letztlich trifft sie der Diskriminierungsvorwurf.

Ich habe eine Petition an den Bundestag angeregt, damit man sich dort Gedanken macht, ob hier eine Diskriminierung vorliegt und wie der abgeholfen werden kann. Ich bin sicher, dass unsere Bundeskanzlerin ein Ohr für die Behinderten hat, sonst werden die Behinderten sie nicht wählen. Im übrigen wieviel bedeutet eine einmalige Ausgabe in Höhe von 700 € bei jährlichen Mieteinnahmen von 10000 €?
hilde_tuchel
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#4

Beitrag von hilde_tuchel »

Hallo, Frau Staub, seien Sie nicht so blauäugig, denn bis bei der Kanzlerin etwas ankommt, haben die Griechen den ganzen Europastaat in die Pleite getrieben.Momentan hat die Kanzlerin nur Augen und Ohren für die Griechen und was im Lande passiert, steht lange hintenan.

Vorher würde eher ein Bundessozialgericht ein Urteil sprechen, bevor die Abgeordneten aus ihrem Dornröschenschlaf aufwachen.
maryanne
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#5

Beitrag von maryanne »

Die Krankenkasse darf nicht bezahlen, weil der Wohnungseigentümer zum Einbau von Rauchbrandmeldern gesetzlich verpflichtet ist. Natürlich gibt es Vermieter die Hörbhehinderte, um Geld zu sparen, auf die Krankenkassen hinweisen.

Das ist Kokolores! DEr Vermieter muss einen Rauchmelder (z.B. in Hessen) einbauen, ob er funktioniert und der Sache dienlich ist, muss er weder gewährleisten noch überprüfen.

Selbstverständlich ist Krankenkasse - und nur die - in der Pflicht. An anderer Stelle habe ich bereits mehrfach darauf hingewiesen:

Lasst euch hörgeschädigtengerechte Rauchmelder vom HNO-Arzt verschreiben, beantragt bei der KK und geht in Widerspruch bis hin zur Klage!

Es geht um den Differenzbetrag zwischen dem günstigen Standardrauchmelder und dem Vibrations- bzw. Lichtsignalrauchmelder für Hörgeschädigte. Genau den sollte man bei der KK beantragen. Der Hinweis auf die länderspezifische Rauchmelderpflicht gegenüber der KK ist überflüssig, es geht hier ausschließlich darum, dass die herkömmlichen Rauchmelder Hörgeschädigten gegenüber nicht ihre Dienste tun und sich daraus eine Benachteiligung ergibt.

Eine Petition wozu? Es gibt handfeste Gesetze, die müssen nur angewandt werden.

Und ich stimme Hilde zu: Die Kanzlerin dürfte das ziemlich kalt lassen.

maryanne

Besser als die Abgeordneten informiert man zeitnah den jeweiligen Schwerbehindertenbeauftragen in Kommune oder Bundesland.
Uli R.
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#6

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
Rauchmelder in Hessen sind derzeit nur bei Neubauten Pflicht. Altbau erst ab 2014. Warum soll der Vermieter die Mehrkosten tragen? Das ist genauso Diskriminierung! Um den Differenzbetrag muss sich der hörbehinderte Mieter schon selber kümmern.
santiago
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#7

Beitrag von santiago »

Hallo!
Die "sozialste" Lösung bei all den Hilfsmitteln wird wohl eine Kostenübernahme durch die öffentliche Hand sein. In Österreich wäre dies dann z.B. das Bundessozialamt oder im Falle von Unfällen die gesetzliche Unfallversicherung.

"Der Vermieter soll zahlen" mag ja bei Kleinigkeiten noch gehen aber selbst da würde wohl kaum noch ein Vermieter HG als Mieter haben wollen wenn er dann auch noch für die diversen Lichtmeldeanlagen aufkommen muss.

Spätestens wenn sich ein Rollstuhlfahrer durch den fehlenden Lift diskriminiert fühlt würde dies aber sowieso die finanziellen Möglichkeiten von vielen Vermietern überschreiten.

Gruß
santiago
Frau Staub

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#8

Beitrag von Frau Staub »

Von dem auf anderem Wege erhaltenen Hinweis, den für Hörbehinderte geeigneten Einbau aus Sicht der Brand- bzw Hausversicherung zu betrachten, gehe ich gerne ein.
Die hier vertretenen Meinung "Das ist Kokolores! Der Vermieter muss einen Rauchmelder (z.B. in Hessen) einbauen, ob er funktioniert und der Sache dienlich ist, muss er weder gewährleisten noch überprüfen " wird sich im Schadensfall gegenüber der Versicherung nicht aufrecht erhalten lassen.
Nach dem Gesetz ist der Hauseigentümer zum Einbau geeigneter Meldegeräte verpflichtet. Kommt es zu einem Brandschaden in einer von einem Hörbehinderten bewohnten Wohnung, der infolge ungeeigneter Rauchwarnmelder nicht erkannt worden ist, und ist der Umstand der ungeeigneten Rauchwarnmelder der Versicherung bzw dem Hauseigentümer bekannt, entfällt der Versicherungsschutz. Es reicht hierzu, den Mangel der ungeeigneten Rauchwarnmeldern dem Hauseigentümer bzw der Versicherung bekannt zu geben. Diesen Vorgang wird die Versicherung in jedem Fall in die Versicherungsakte aufnehmen.
Bei einem Brand mit Personenschäden wird auch bei den zuständigen Behörden die Vorgeschichte des Brandes und das Kennen und Kennenmüssen des Hauseigentümers eine Rolle spielen, ob der Hauseigentümer alle Massnahmen ergriffen hat, um den gesetzlichen Tatbestand zu erfüllen.
Niemand wird dem Hauseigentümer Verständnis entgegenbringen, der einmalige Kosten von 700 €, die er von der Steuer absetzen kann, vermieden hat.
Es könnte also ausreichen, wenn hörbehinderte Mieter den Sachverhalt der ungeeigneten Rauchbrandmelder dem Hauseigentümer und seiner Versicherung bzw der Hausratversicherung per Einschreiben mitteilen.
santiago
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#9

Beitrag von santiago »

Hallo!
Da ich sowohl Erfahrungen als Mieter wie Vermieter habe sage ich Dir wie das in der Praxis dann ablaufen würde - ja der Staat könnte mich zwingen einem bestehenden Mieter die Signalanlage zu finanzieren aber er kann mich nicht zwingen einen Hörgeschädigten als neuen Mieter für eine freie Wohnung zu akzeptieren. Ich hoffe Du verstehst was ich damit meine und welche Konsequenzen dies bei der Wohnungssuche hätte 8-)

Im Grunde ist es doch ähnlich wie bei Hilfsmitteln am Arbeitsplatz. Wenn ein gutes Einvernehmen herrscht und der Arbeitgeber mit mir zufrieden ist finanziert er vielleicht auch unbürokratisch ein spezielles Telefon oder andere Hilfsmitteln. Wenn ich die Hilfsmitteln beim Vorstellungsgespräch fordere würde sich dies nicht unbedingt positiv auf meine Chancen den Job zu bekommen auswirken 8)

Gruß
santiago
Uli R.
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#10

Beitrag von Uli R. »

Die Brandversicherung muss sich in dem Fall an den Staat halten, denn der hat nicht dafür Sorge gatragen, dass das Gesetzt so ausgelegt ist, dass auch Hörbehinderte geschützt sind.
Der Vermieter ist aus dem Schneider wenn er fünktionstüchtige (zugelassene) Rauchmelder eigebaut hat.
maryanne
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#11

Beitrag von maryanne »

Frau Staub, wo haben Sie denn diese abenteuerliche Story mit der Versicherung her?
Es ist genau so, wie Uli dies in seinem letzten Posting (mit Ausnahme des Wortes "nicht" im 1. Satz schreibt. Es gibt ja auch einige Bundesländer, die KEINE Rauchmelder vorschreiben, aus guten Gründen, denn diese Vorschrift ist nicht mehr als ein Verwaltungsakt: niemand kann die Einhaltung überprüfen. Oder muss der Vermieter sich auch alle x-Monate Zutritt zur Wohnung verschaffen, um die Batterien der Rauchmelder zu überprüfen?

Ich habe hier das Gefühl, dass aus welchen Gründen auch immer gegen Vermieter Rabbatz gemacht wird.

Und mich als Betroffene interessiert absolut nicht, wer was zahlen muss, wenn ICH an Rauchvergiftung gestorben bin. Und weil dem so ist, kämpfe ich für die Kostenübernahme von hörgeschädigtengerechten Rauchmeldern für alle Betroffenen - und ich fände es ausgesprochen angenehem, wenn andere sich da anschließen würden!

maryanne
Uli R.
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#12

Beitrag von Uli R. »

Richtig Maryanne! Alle Betroffenen sollten kämpfen, aber an der richtigen "Front". Der Vermieter ist nicht der Ansprechpartner. Das sind Kosten die auf die Allgemeinheit umgelegt werden müssen.
maryanne
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#13

Beitrag von maryanne »

Hallo Frau STaub,
sie sind hier als Gast eingetragen und firmieren unter der Mailadresse einer Frau Dr. Engler. Ihre Einlassungen hier halte ich für unseriös.
Ich darf Sie freundlich bitten, sich hier zu registrieren und ihren Realnamen zu hinterlassen, wenn Sie derartige Äußerungen von sich geben.
rhae
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#14

Beitrag von rhae »

Also ich wäre auch dafür, dass sich Frau Staub erklärt. Wir sind alle keine Juristen und es kommt mir vor als habe Frau Staub eine Gesetzeslücke entdeckt, die wir hier aber nicht schliessen können.

vg Ralph
cooper
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#15

Beitrag von cooper »

Hallo allerseits,

auch wenn wir sicher einer Meinung sind, dass die Kosten für behindertengerechte Rauchmelder die Krankenkassen oder eine staatliche Stelle tragen sollten. Auch über die Folgen, dass Vermieter künftig nicht mehr an Hörbehinderte vermieten, sind wir uns durchaus einig -- das hat aber nichts mit der Rechtslage zu tun. Und bei deren Auslegung hat Frau Staub m.E. durchaus Recht.

Es ist in der Tat der Vermieter, der zum Einbau geeigneter Rauchmelder verpflichtet ist. Und mit dem Wörtchen "geeignet" hat der Gesetzgeber den Schwarzen Peter hübsch dem Eigentümer untergejubelt.

Der Eigentümer kann im Normalfall, wie das schon erwähnt wurde, einen Rauchmelder nach DIN/EN-Norm einbauen und ist damit auf der sicheren Seite -- es sei denn, ein Norm-Rauchmelder ist aufgrund besonderer baulicher oder anderweitiger Umstände nicht geeignet, den gesetzlich vorgegebenen Zweck zu erfüllen.

Ist dem Vermieter bekannt, dass sich regelmäßig Hörbehinderte in der Wohnung aufhalten, kann er sich im Schadenfall nicht auf den Einbau der einfachen Norm-Rauchmelder als ausreichende Brandschutzmaßnahme berufen. Denn er hätte erkennen müssen, dass seine Maßnahme ungeeignet ist.

Genauso ist es auch in vielen anderen Dingen. So kommt ein Vermieter ja auch nicht damit durch, in einem 50-Quadratmeter-Raum einen winzigen Heizkörper von der Größe einer Aktentasche zu installieren. In so einem Fall wird ihm keine Versicherung etwaige Frostschäden erstatten -- es gab zwar eine Heizung, aber eben keine geeignete, und die Nicht-Eignung war offensichtlich.

Insofern: Ich bin auf das erste Gerichtsurteil gespannt, in dem ein Vermieter zur Kostenübernahme verdonnert wird. Ich rechne fest damit, dass das kommen wird. Und ja, der Vermieter muss auch nachweisen, dass er die installierten Rauchmelder regelmäßig wartet, also reinigt und Batterien austauscht. In meiner Wohnung kommt der Trupp zwei Mal im Jahr vorbei.

Viele Grüße, Mirko
leb
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#16

Beitrag von leb »

Hallo,

@cooper: das seh ich überhaupt nicht so. Der Vermieter kann doch nichts dafür das der Mieter (in diesen Fall) schlecht hört. Das beste Beispiel dafür ist, wie schon weiter oben geschrieben, was wenn der Mieter Gehbehindert ist, einen Fahrstuhl braucht? Das bezahlt doch kein Vermieter!
Wer sagt denn das der SH im Schlaf auch das Blitzlicht sieht? Wäre da nicht ein Vibrationskissen angebrachter? Das geht weiter mit Telefon oder Fernseher oder Klingel... Wo fängt man da an und wo hört man auf?
Ich persönlich finde das ganze hier recht übertrieben, sorry.

LG leb
Im zweiten Satz sage ich die Wahrheit. Der erste Satz ist eine Lüge.
Uli R.
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#17

Beitrag von Uli R. »

Mirco,
dein Vergleich hinkt total, ja ist geradezu grotesk.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Rauchwarnmelder funktionstüchtig sein muss. Mehr nicht.
Frau Staub

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#18

Beitrag von Frau Staub »

Mein Ziel als indirekt Mitbetroffener ist die Durchsetzung des Anspruchs der Einrichtung eines Rauchwarnmeldesystem in unserer Wohnung.
Diesen Anspruch will ich ohne Gerichte durchsetzen. Die Krankenkasse hat uns eine Lichtsignalanlage bezahlt im Wert von ca 500 €. Dies habe ich ohne Gerichte durchsetzen können, weil ich das entsprechende Urteil des Bundessozialgericht kannte, die Krankenkasse aber nicht. Ich habe die wichtigen Passagen aus dem Urteil abgeschrieben, passend gemacht und mit Angabe des Urteils an die Krankenkasse geschickt. Ich habe zusätzlich die amtlichen Nummern aus dem Hilfsmittelkatalog angegeben und um Kostenübernahme gebeten. Dies ging alles ganz schnell, weil mein Schreiben so amtlich ausgesehen hat.
Der hörbehinderten Klägerin, die ihren Anspruch durch mehrere Instanzen duchgesetzt hat, möchte ich danken.
Bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Kostenübernahme des gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmeldesystems will ich einen anderen Weg gehen.

Der hessische Gesetzgeber, das sind die Abgeordneten des Hessischen Landtags, haben die Haus- und Wohnungseigentümer zum Einbau geeigneter Rauchwarnmeldesysteme verpflichtet. Der Hessische Innenminister hat in einem Faltblatt die Einzelheiten für die Implementierung dieser Systeme dargestellt. Bei der Erstellung seiner Ausführungen hat er sich sicher von den Lobbyisten, z.B. den Haus- und Grundstückseigentümerverband, die Rauchmelderindustrie, die Versicherungen und anderen beraten lassen. Weil die Rauchmeldegeräte Probleme mit dem Küchendunst haben, wurde die Küche von der Installation ausgenommen.
Weil es immer noch Raucher gibt, konnte auch das Wohnzimmer nicht miteinbezogen werden, obwohl die brennenden Weihnachtbäume meistens dort stehen. Die Rauchwarnmelder im Kinderzimmer sollen die Kinder vom Rauchen abhalten. Durch nachts geschlossenen Türen kann es durchaus vorkommen, dass in der Küche ein Brand ensteht, der sich verstärkend in den Flur ausbreitet, den dortigen Rauchmelder auslöst und den fliehenden Personen den Fluchtweg versperrt.

Ich habe bereits ein Schreiben an das Hessische Innenministerium gerichtet mit der Bitte, in dem Faltblatt darzulegen, dass es dem Willen des Gesetzgebers entspricht, dass alle Personen durch das Gesetz geschützt werde müssen. Es soll dabei insbesondere darauf hingewiesen werden, dass bei hörbehinderten Personen der Einbau von lichtsignalgeeigneten Rauchwarnmeldesystemen unumgänglich ist. Ich habe mich dabei bezogen auf die Verfassung, nach der ein Eigentümer dazu verpflichtet ist und kein Hörbehinderter aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Wenn das hessische Ministerium in seinem amtlichen Faltblatt auf den Bedarf von Lichtsignalanlagen bei hörbehinderten Mietern hinweist, habe ich mein Ziel erreicht. Im allgemeinen werden die Hauseigentümer dies als Anweisung von oben entgegennehmen und auch so verfahren. Ein Gericht wird auch dem Minister kein Contra geben.
Läuft dies nicht zügig ab, schicke ich das als Petition an den Hessischen Landtag. Vernünftige Petitionen werden im Petitionsausschuss beachtet.
Zielführend wäre es, wenn auch andere auf ähnliche Weise verfahren. Dies kostet kein Geld, es wird keine Zeit beim Rechtsanwalt vertrödelt.

Beteiligt euch massenhaft.
rhae
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#19

Beitrag von rhae »

Dann will ich mal meine Meinung zum Thema beisteuern ;)

Wenn jemand eine Wohnung mietet, wird diese ihm idR. vorher genau gezeigt. Waren Fenster undicht, Schimmel an den Wänden oder andere Mängel offensichtlich bzw. wird er auf die Mängel hingewiesen, kann er die Wohnung so nehmen oder dankend ablehnen. Er kann aber im Nachhinein nicht verlangen die Mängel durch den Vermieter beseitigen zu lassen. Ähnlich sollte es sich bei den Rauchmeldern verhalten. Sind beim Einzug in die Wohnung Rauchmelder installiert die für normal Hörende ausgelegt sind, man selber ist aber hörgeschädigt, kann man die Wohnung ablehnen und sich eine andere suchen. In die Wohnung einziehen und dann auf die kostenintensive Änderung der Rauchmelder pochen kann man aber nicht (alles meine Meinung).

Kompliziert wird es wenn Rauchmelder während der Mietzeit installiert wird. Hier öffnet sich dann die Lücke im Gesetz die wohl nur durch erste Gerichtsurteile geschlossen werden kann.

vg Ralph
santiago
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#20

Beitrag von santiago »

Hallo!
Ich sehe bei vielen Diskussionen wie bei der HG-Versorung und den Hilfsmitteln das Hauptproblem darin dass sich Deutschland scheinbar vom Sozialstaat verabschiedet hat und alles nur mehr über § und dem Gerichtsweg funktioniert 8)

Natürlich kann der Staat die Kosten für HG, Lichtanlagen für die Türklingel, Wecker und Rauchmelder auf andere Kostenträger übertragen aber letztendlich werden die HG dafür die Rechnung bezahlen und noch mehr Nachteile als sie eh schon haben bekommen :(

Das Motto des österreichischen Hausbesitzerbundes lautet auch "Eigentum bedeutet Verantwortung" aber dies kann ja nicht bedeuten das auch kleine Vermieter mit einer geerbten oder ersparten Wohnung plötzlich die Aufgaben des Staates übernehmen sollen. Wenn es ein Gerichtsurteil gäbe welches die Vermieter zur Bezahlung einer speziellen Anlage verpflichtet würden man dies in der Mitgliederzeitung sofort veröffentlichen um die Vermieter zu "warnen"...

So kann man auf dem Gerichtsweg vielleicht eine Schlacht gewinnen aber den Krieg würden die HG spätestens bei der Suche nach einer neuen Wohnung trotzdem verlieren :\

Gruß
santiago
Frau Staub

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#21

Beitrag von Frau Staub »

Möglicherweise wird das Problem durch Befolgung der Bedingungen der Haus- und Hausratversicherungen gelöst. Es ist nun mal in diesem Fall so, dass die Versicherten, das sind die Hauseigentümer, alle gesetzlichen Bestimmungen zur Vermeidung zur Reduzierung der Brandgefahr einhalten müssen. Mit dem Einbau geeigneter, von den Bewohnern erkennbarer und funktionstüchtiger Brandmeldesystemen kommen die Eigentümer ihren Pflichten nach. Es darf nicht sein, dass die anderen Versicherungsnehmer für das Fehlverhalten einzelner Eigentümer einstehen müssen. Es wird auch erwartet, dass die Versicherer den Einbau geeigneter und funktionstüchtiger Rauchwarnmeldesysteme in ihre Versicherungsbedingungen explizit hineinschreiben. Möglicherweise machen sie das, wenn das Gesetz 2013 in Kraft tritt.
franzi
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#22

Beitrag von franzi »

wenn wirklich der vermieter dafür auf kommen muss für diese Rauchwarnmelder für Sh und Gl leute dann finden werden plötzlich viele leute keine wohnung mehr finden.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Uli R.
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#23

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
auch wenn Frau Strauch es noch so oft schreibt : Es stimmt einfach nicht. Sie hat eine sonderbere Rechtsauffassung und legt sich Gesetze und Verordnungen so aus wie sie es gerne hätte. Übernommen werden muss nur das was aufgeführt ist.
Der Vermieter muss Rauchwarnmelder nach DIN einbauen und damit hat es sich. Um den Mehraufwand muss sich der Hörbehindete selber kümmern. Das würde ja eine Lawine lostreten. Was macht der Vermieter bei einem Taubblinden?? Der Vermieter ist auch nur für eine ganz normale Türklingel verantwortlich, um den Rest muss sich der Hörbehinderte selber kümmern.
Ich finde es überhaupt nicht zielführend willkürlich den Vermieter für die Übernahme der Mehrkosten auszudeuten. Die Hörbehinderten sollten sich vermehrt darüm kümmern, dass ihre Mehrkosten von der richtigen Stelle übernommen werden. Dazu ist es natürlich erforderlich, dass sie sich organisieren und kämpfen. Das wird leider nicht gemacht. Maryanne hst ja geschrieben wie es gemcht werden muss. Die Solidargemeinschaft hat dafür aufzukommen und nicht der Vermieter.
Frau Staub

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#24

Beitrag von Frau Staub »

Ich komme zurück auf das Urteil des Bundessozialgericht vom 29.04.2010, in dem die an einer hochgradigen Schwerhörigkeit leidende Klägerin für sich und in der Folge für alle anderen eine Lichtsignalanlage zum Ausgleich ihrer Behinderung erstritten hat. Dieses Urteil kann jedoch nach Auffassung der Krankenkasse und auch angesprochener Rechtsanwälte keine Anwendung auf Rauchwarnmeldesysteme finden, weil nach dem Gesetz die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer hierzu verpflichtet sind.
Wer seine Krankenkasse verklagen will, wird Schiffbruch erleiden.

Im folgenden Auszüge aus diesem Urteil:

BSG, Ur­teil vom 29. 4. 2010 - B 3 KR 5/09
Tat­be­stand: Strei­tig ist die Be­wil­li­gung ei­ner Licht­si­gnal­an­la­ge als Hilfs­mit­tel der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) für ei­ne hoch­gra­dig schwer­hö­ri­ge Ver­si­cher­te

Die 1963 ge­bo­re­ne Klä­ge­rin lei­det an ei­ner hoch­gra­di­gen, an Taub­heit gren­zen­den Schwer­hö­rig­keit. Akus­ti­sche Si­gna­le wie zB ei­ne Tür­klin­gel kann sie auch mit Hör­ge­rä­ten nicht wahr­neh­men. En­de De­zem­ber 2005 be­an­trag­te sie mit ver­trags­ärzt­li­cher Ver­ord­nung die Ver­sor­gung mit ei­ner Licht­si­gnal­an­la­ge, die akus­ti­sche Si­gna­le mit­tels Blitz­lam­pen in op­ti­sche Si­gna­le um­wan­delt. Nach dem bei­ge­füg­ten Kos­ten­vor­an­schlag ei­nes Hör­ge­rä­teakus­ti­kers vom 22. 12. 2005 soll­te die Licht­si­gnal­an­la­ge aus fol­gen­den Ein­zel­tei­len be­ste­hen: 1 TAE-Drei­fach­ad­ap­ter zu 13, 50 Eu­ro; 1 Tür­klin­gel­ka­bel gal­va­nisch, 10 Me­ter, zu 9, 20 Eu­ro; 1 Li­sa ti­me Uni­ver­sal­we­cker zu 212 Eu­ro; 1 Kom­bi­sen­der gal­va­nisch zu 156 Eu­ro; 1 Te­le­fon­ka­bel gal­va­nisch, 10 Me­ter, zu 7, 30 Eu­ro; 1 Vi­bra­ti­ons­kis­sen nebst 3 Mi­gnon-Bat­te­ri­en zu 34 Eu­ro so­wie 3 Blitz­lam­pen Stan­dard zu 348 Eu­ro. Ins­ge­samt er­ga­ben sich Kos­ten in Hö­he von 780 Eu­ro.
Rechts­grund­la­ge des Ver­sor­gungs­an­spruchs.
Nach § 33 Abs 1 Satz 1 SGB V ha­ben Ver­si­cher­te An­spruch auf Ver­sor­gung mit Hör­hil­fen, Kör­per­er­satz­stü­cken, or­tho­pä­di­schen und an­de­ren Hilfs­mit­teln, die im Ein­zel­fall er­for­der­lich sind, um den Er­folg der Kran­ken­be­hand­lung zu si­chern, ei­ner dro­hen­den Be­hin­de­rung vor­zu­beu­gen oder ei­ne Be­hin­de­rung aus­zu­glei­chen, so­weit die Hilfs­mit­tel nicht als all­ge­mei­ne Ge­brauchs­ge­gen­stän­de des täg­li­chen Le­bens an­zu­se­hen oder nach § 34 Abs 4 SGB V aus­ge­schlos­sen sind. Nach § 33 Abs 1 Satz 4 SGB V um­fasst der An­spruch auch die not­wen­di­ge Än­de­rung, In­stand­set­zung und Er­satz­be­schaf­fung von Hilfs­mit­teln, die Aus­bil­dung in ih­rem Ge­brauch und, so­weit zum Schutz der Ver­si­cher­ten vor un­ver­tret­ba­ren ge­sund­heit­li­chen Ri­si­ken er­for­der­lich, die nach dem Stand der Tech­nik zur Er­hal­tung der Funk­ti­ons­fä­hig­keit und der tech­ni­schen Si­cher­heit not­wen­di­gen War­tun­gen und tech­ni­schen Kon­trol­len. Im vor­lie­gen­den Fall geht es um die Va­ri­an­te der Erst­aus­stat­tung mit ei­nem Hilfs­mit­tel zum Be­hin­de­rungs­aus­gleich. De­ren Tat­be­stands­vor­aus­set­zun­gen sind hier dem Grun­de nach er­füllt.

Die hörbehinderte Klägerin hat viel für die Hörbehinderten bewirkt, für die sie die Kostenerstattung von Lichtsignalanlagen erstritten hat. Jeder stark Hörbehinderte hat einen Rechtsanspruch gegen die Krankenkasse.

Ich glaube auch die hier im Forum erfolgte Diskussion, die ich in voller Gänze einer Petition an den Hessischen Landtag beifügen werde, zeigt das ganze Spektrum der Einstellung der Betroffenen und Nichtbetroffenen über die Kosten von Ausgleichsmassnahmen, die im täglichen Leben des Behinderten erforderlich sind.

Die Landtagsabgeordneten sind in ihrer Entscheidung daran gebunden, die Grundsätze der Verfassung - Gleichbehandlung und Verpflichtung des Eigentums - zu beachten.
Uli R.
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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

#25

Beitrag von Uli R. »

Und wer seinen Vermieter verklagt erleidet erst recht Schiffbruch und bekommt oberdrein keine Wohnung mehr.
Nochmal: Der Vermieter ist vom Gesetzgeber dazu verdonnert die Rauchwarnmelder (nach DIN) zu übernehmen. Für alles was darüber hinaus geht ist er nicht verantwortlich und das ist auch gut so.
Übrigens sind die KK sehr oft anderer Auffassung. Das ist aber kein Gesetz, sondern die Sicht der KK. Nicht die Auffassung der KK zählt sondern was im Gesetz schriftlich fixiert ist.
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