Richtlinien für Beihilfe?

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exagerado
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Richtlinien für Beihilfe?

#1

Beitrag von exagerado »

Hallo ihr,
ich habe eine dringende Frage: wonach richtet sich die Finanzierung von HG bei der Beihilfe? Ich bin an Taubheit grenzend schwerhörig und die Beihilfe bezahlt nicht mehr für das HG als vor 4 Jahren, als ich noch mittelgradig sh war. Ist das so in Ordnung? Hat jemand da Erfahrungen? Wie kann ich widersprechen?
Vielen Dank und viele Grüße

exagerado
JND
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Registriert: 1. Jun 2010, 19:38
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Re: Richtlinien für Beihilfe?

#2

Beitrag von JND »

Hallo exagerado,

hier ist die Beihilfeverordnung auf Bundesebene. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es nicht noch Länderspezifische Abweichungen gibt (fürchte allerdings ja). In der Verordnung steht drinne, dass HGs bis zu einem Anteil von 1025 € je Ohr übernommen werden. Das Stichwort hier ist "angemessene" Versorgung, ich würde also damit argumentieren, dass es um einen Behinderungsausgleich geht, der nur mit diesen bestimmten Hörgeräten annähernd erreicht wird. Das musst du natürlich mit entsprechenden Tests durch den Akustiker / HNO-Arzt belegen. Mache hier am besten Tests im Störgeräusch, da diese die stärkste Sensitivität für wenig veränderte HG-Einstellungen haben und man auf diese Weise recht schnell (und valide) Zahlen ala: 40 % Verbesserung durch HG-A im Vergleich zu HG-B im Störgeräusch, also unter halbwegs realistischen Bedingungen hinkriegt. (Beispielhaft für den GöSa, die Prozentzahlen entstehen durch die Steigung der Diskriminationsfunkion für Normalhörende (knapp 20%/dB SNR) und die HGs haben ein unterschiedliches SNR-Ergebnis von 2 dB Differenz erzielt).

Natürlich braucht man eine ärtzliche Verordung für das HG, aber die hast du bestimmt schon längst:)
exagerado
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Re: Richtlinien für Beihilfe?

#3

Beitrag von exagerado »

Danke JND,
ich werde einmal nachfragen, welche Nachweise sie eventuell noch haben wollen..... an der ärtlichen Verordnung kann es nicht liegen, da sie ja bereits 400€ bezahlen wollen. Leider müste ich dann immer noch 1500€ aus eigener Tasche aufbringen (für ein HG!). Da ich unterrichte, benötige ich leider sehr leistungsstarke HG mit Richtmikrophon und guter Störschallunterdrückung bzw. gutem Sprachverständnis im Störschall...
Kennt sich jemand mit Länderrecht aus?
exagerdao
Uli R.
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Re: Richtlinien für Beihilfe?

#4

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
wenn du unterrichtest, dann müsstest du in der Lage sein über GOOGLE die Beihilfeverordnung für dein BL aus dem Netz zu fischen :o
Da erfähst du dann den Grundbetrag der dir sowieso nichts nützt. ;-)
Ich glaube schon, dass du mit diesem Beruf bei entsprechender Begründung gute Chancen hast bei der Beihilfe Gehör zu finden.
Wo kannnst du Hilfe finden? GEW!!!!! Evtl. auch beim DSB.
LG Uli
exagerado
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Re: Richtlinien für Beihilfe?

#5

Beitrag von exagerado »

Hallo Uli,

ja, die Richtlinie finde ich schon (hoffe ich zumindest), nach der habe ich aber auch gar nicht gefragt. :\ Aber oft helfen Tipps von anderen Schwerhörigen, die bei der Argumentation schon Erfahrungen gemacht haben, eher weiter. Denn wie man am geschicktesten argumentiert, das steht in der Richtlinie sicher nicht.... auch die Auslegung ist ja immer besonders weichtig. oder ob man da eh keine Chancen hat, dass die mehr als den Grundbetrag finanzieren. Dann könnte ich mir weitere Anstrengungen nämlich auch gleich sparen. Der Betrag, den sie mir überwiesen haben, fand ich in Anbetracht meiner Schwerhörigkeit schon erschreckend gering...
Momo
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Re: Richtlinien für Beihilfe?

#6

Beitrag von Momo »

hallo
tja die beihilfe fällt leider aus allen rastern irgendwie raus. es handlet sich leider um eine verwaltungsrechtliche sache. argument der beihilfe ist, dass sie eben nur eine beihilfe und keine versicherung ist und eben nur dann und auch nur soviel eintritt, dass der berechtigte beamte nicht in finanzielle not gerät (sie formulieren das etwas offizieller, aber so der sinn).
ich bin dem mal nachgegangen mit dem ergebnis, dass die beihilfehöchtsbeträge für hgs nicht verfassungsgemäß seien, aber mangels alternative anwendbar. das heißt auf gut deutsch "pech gehabt"!

am meisten ärgert mich an der ganzen sache, dass wir in allem den gesetzlichen kk angeglichen werden, d.h. wir zahlen auch praxisgebühr, rezeptgebühr, eigenanteile und die meisten medis werden nicht mehr bezahlt, aber die vorteile d.h. rechte die jemand in der gkv besitzt, die werden nicht auf die beihilfe übertragen....

solltest du einen weg finden das durchzubekommen wäre ich dankbar für die anschrift des pfiffigen anwalts...

grüße
von momo
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
taub

Re: Richtlinien für Beihilfe?

#7

Beitrag von taub »

Hallo Topicersteller,

gibt es bei euch den BEM (Betriebliche Eingliederungsmanagement)?

Wenn ja, kannst du damit versuchen. Vielleicht können sie die Kosten
übernehmen, ob voll oder nur teilweise, hängt vom Gespräch ab bzw.
wie lange dein Vertrag läuft.

Viel Glück.
kia
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Registriert: 22. Apr 2010, 20:36
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Re: Richtlinien für Beihilfe?

#8

Beitrag von kia »

Hallo,

du hast doch sicher als Beamter neben der zu erhaltenden Beihilfe auch noch eine Krankenversicherung. Ist zumindest bei mir und allen anderen Beamten, die ich kenne, so.
Kläre ab, wieviel die zahlen. Bei mir war es so, dass sie zunächst auch nur einen Festbetrag zahlten, aber nach Einreichung des Beihilfebescheides auch den Rest übernahmen.
Allerdings kosteten meine HGs auch nur etwas über 1000€/Ohr.

Der Akustiker sagt mir damals, dass man mit nicht übernommenen Beträgen beim Integrationsamt (bei mir in NRW) vorstellig werden könne. Das wäre sicher eine Möglichkeit, da du unterrichtest und die HGs für den Beruf benötigst.

Ich unterrichte übrigens auch.

Viele Grüße
Achim
HGs: Unitron Latitude 8 Shift
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