Hallo exagerado,
hier ist die Beihilfeverordnung auf Bundesebene. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es nicht noch Länderspezifische Abweichungen gibt (fürchte allerdings ja). In der Verordnung steht drinne, dass
HGs bis zu einem Anteil von 1025 € je Ohr übernommen werden. Das Stichwort hier ist "angemessene" Versorgung, ich würde also damit argumentieren, dass es um einen Behinderungsausgleich geht, der nur mit diesen bestimmten Hörgeräten annähernd erreicht wird. Das musst du natürlich mit entsprechenden Tests durch den Akustiker / HNO-Arzt belegen. Mache hier am besten Tests im Störgeräusch, da diese die stärkste Sensitivität für wenig veränderte
HG-Einstellungen haben und man auf diese Weise recht schnell (und valide) Zahlen ala: 40 % Verbesserung durch HG-A im Vergleich zu HG-B im Störgeräusch, also unter halbwegs realistischen Bedingungen hinkriegt. (Beispielhaft für den GöSa, die Prozentzahlen entstehen durch die Steigung der Diskriminationsfunkion für Normalhörende (knapp 20%/dB SNR) und die HGs haben ein unterschiedliches SNR-Ergebnis von 2 dB Differenz erzielt).
Natürlich braucht man eine ärtzliche Verordung für das
HG, aber die hast du bestimmt schon längst:)