PKV zahlt nicht fuer Cochlear Implantat?
Verfasst: 17. Mai 2011, 12:25
Hallo, ich verliere progressiv mein Hörvermögen seit ein paar Jahren. Es ist noch nicht so schlimm, dass für mich ein CI in Frage kommt (links 80% verlust, rechts variable zwischen 40-50%) aber mein Hörvermögen ständig schlechter wird, ist es vorstellbar das ich in 2 bis 3 Jahre ein CI brauchen werde.
Ich habe meine Krankenversicherungunterlagen geprüft u. da im Vertrag steht nichts über Cochlear Implantate. Unter Hilfsmittel sind nur Hörgeräte erwähnt. Hier ist der Text:
Hilfsmittel (Hörgeräte; Sprechgeräte; Stoma-, Tracheostoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; Orthesen und Prothesen, jeweils in funktionaler Standardausführung; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädischen Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädischen Schuhe, Einlagen und Schuhzurichtungen, Kunstaugen und sonstigen Körperersatzstücke, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Medikamentenpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte; Rollatoren und Krankenfahrstühle. Erstattungsfähig sind auch die Kosten für das Ausleihen und die Reparatur dieser Hilfsmittel. Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff,
Beatmungsgeräte, Herz- und Atemmonitore sowie Pulsoxymeter für Säuglinge werden bei bestehender medizinischer Notwendigkeit vom Versicherer zur Verfügung gestellt)
Hat einer von Euch Erfahrung mitCI Kostenerstattung von Eure PKV ? Kann so was abgelehnt werden?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworte.
Ich habe meine Krankenversicherungunterlagen geprüft u. da im Vertrag steht nichts über Cochlear Implantate. Unter Hilfsmittel sind nur Hörgeräte erwähnt. Hier ist der Text:
Hilfsmittel (Hörgeräte; Sprechgeräte; Stoma-, Tracheostoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; Orthesen und Prothesen, jeweils in funktionaler Standardausführung; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädischen Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädischen Schuhe, Einlagen und Schuhzurichtungen, Kunstaugen und sonstigen Körperersatzstücke, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Medikamentenpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte; Rollatoren und Krankenfahrstühle. Erstattungsfähig sind auch die Kosten für das Ausleihen und die Reparatur dieser Hilfsmittel. Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff,
Beatmungsgeräte, Herz- und Atemmonitore sowie Pulsoxymeter für Säuglinge werden bei bestehender medizinischer Notwendigkeit vom Versicherer zur Verfügung gestellt)
Hat einer von Euch Erfahrung mit
Vielen Dank im Voraus für alle Antworte.