Eintragung in Führerschein
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Re: Eintragung in Führerschein
Hallo Ines,
hast Du das erste Mal Hörgeräte bekommen?
Gruß
Andrea
hast Du das erste Mal Hörgeräte bekommen?
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Eintragung in Führerschein
Hallo Ines,
wenn Du den Fuehrerschein schon hast und Dir sonst nichts gesagt
worden ist (z.B. vom HNO oder sonstwem), dann wuerde ich auch nix
weiteres unternehmen!
Ich habe auch im Fuehrerschein nix stehen wegen meiner
Gehoerlosigkeit, denn ich habe damals darauf bestanden, dass nix
eingetragen wird, da mir die Hoergeraete eh nix halfen. Nur
"geeignete" Augenglaeser muss ich tragen.
Also: Gutes Fahren weiterhin!
Maike
wenn Du den Fuehrerschein schon hast und Dir sonst nichts gesagt
worden ist (z.B. vom HNO oder sonstwem), dann wuerde ich auch nix
weiteres unternehmen!
Ich habe auch im Fuehrerschein nix stehen wegen meiner
Gehoerlosigkeit, denn ich habe damals darauf bestanden, dass nix
eingetragen wird, da mir die Hoergeraete eh nix halfen. Nur
"geeignete" Augenglaeser muss ich tragen.
Also: Gutes Fahren weiterhin!
Maike
von Geburt an gehörlos, lautsprachlich aufgewachsen (kann aber auch DGS), 2 CI's seit Dez 2000 und Juli 2003
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Re: Eintragung in Führerschein
Hallo Ines,
es macht einen Unterschied. Wenn man einen Führerschein macht und schwerhörig ist, so muss man das angeben und bekommt vielleicht entsprechende Auflagen (z.B. zweiter Spiegel, oder Verpflichtung zum Tragen eines Hörgerätes). Wenn man den Führerschein schon hat, dann muss man nichts unternehmen, weil es ja keine Gesundheitsprüfung gibt, wenn man den Lappen erstmal hat.
Gruß
Andrea
[size=small]
[Editiert von Andrea Heiker am: Donnerstag, Juli 29, 2004 @ 06:47 PM][/size]
es macht einen Unterschied. Wenn man einen Führerschein macht und schwerhörig ist, so muss man das angeben und bekommt vielleicht entsprechende Auflagen (z.B. zweiter Spiegel, oder Verpflichtung zum Tragen eines Hörgerätes). Wenn man den Führerschein schon hat, dann muss man nichts unternehmen, weil es ja keine Gesundheitsprüfung gibt, wenn man den Lappen erstmal hat.
Gruß
Andrea
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[Editiert von Andrea Heiker am: Donnerstag, Juli 29, 2004 @ 06:47 PM][/size]
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI