SH-Ausweis Bescheid

Für Ratsuchende, Erfahrungsaustausch, Hilfestellungen
Antworten
Simone
Beiträge: 23
Registriert: 1. Mai 2003, 22:27
22
Wohnort: Alzey

SH-Ausweis Bescheid

#1

Beitrag von Simone »

Hallo,

habe mal eine ganz dringende Frage:
Wir haben für MAdeleine ( leicht - mittelgradig SH ) einen Ausweis beantragt. Nun haben wir den Bescheid bekommen und der Grad der Behinderung beträgt 50 % . Ist das OK ?? oder hat einer von euch mit gleicher Schwerhörigkeit mehr ???
Leider haben wir weder ein G, B, H oder sonstiges bekommen, da leut Bescheid keine gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vorliegen . Kann ich etwas dagegen machen ??? und wenn Ja was ????

Viele Grüße
Simone:(
Andrea Heiker
Beiträge: 3024
Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
23

Re: SH-Ausweis Bescheid

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Liebe Simone,

um die Frist zu bewahren, erst einmal wie folgt Widerspruch einlegen mit folgenden Text:

Hiermit lege ich Widerspruceh gegen Ihren Bescheid vom XX.XX.XXXX ein. Begründung folgt. Dann könnt ihr EUch in Ruhe erkundigen.

Die wahren "Profis" mit Schwerhörigkeit und Schwerbehinderung sind im Schwerhörigen Netz. Ich würde also unter folgender Adresse auch nochmal die Anfrage stellen:
www.schwerhoerigen-netz.de/pinboard

Soweit ich es als "Halbprofi" beurteilen kann, ist eine Einstufung von 50% im unteren Bereich des machbaren. Ich würde versuchen auf, 60%-70% wegen der Schwere des Spracherwerbs zu kommen. Auf das Merkzeichen Rf hat Eure Tochter aber definitiv Anspruch.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Chris
Beiträge: 28
Registriert: 5. Feb 2003, 19:37
22

Re: SH-Ausweis Bescheid

#3

Beitrag von Chris »

Hallo,
50% bei einer leicht bis mittelgradigen Schwerhörigkeit ist angemessen. Wir erhielten für unsere Tochter 30 %. Nachdem wir Widerspruch eingelegt haben, erhielten wir 50 % und das auch nur, weil unsere Tochter nachweislich eine schwere Sprachstörung hat, dies ist allerdings bei einer leicht bis mittelgradigen SChwerhörigkeit nicht selbstverständlich. Insofern scheint das in eurem Fall schon gut eingestuft worden sein.

"RF" steht erst ab 70 % zu. "B" steht nur tauben oder an taubheitsgrenzend schwerhörigen Menschen zu, die daneben auch eine schwere Sprachstörung haben.

Gruß Chris
Antworten