Pflegeleistungsergänzung

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PetraAnett
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Pflegeleistungsergänzung

#1

Beitrag von PetraAnett »

Hallo -

hat schon jemand Erfahrung mit Pflegleistungsergänzung?
Bei einem Beratungsgespräch in der Diakonie wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass Menschen mit Behinderung Anschruch auf Leistungen nach dem Pflegeleistungserergänzungsgesetz haben.
Allerdings konnte der Berater nicht darüber informieren ob dies auch für Schwerhörige Menschen möglich ist.
Finanziert kann damit ja z.B. der Familienentlastende Dienst werden, den manche Verbände anbieten.
Der Berater hat uns empfohlen das mal zu beantragen - aber ich wollte gern vorher ein bißchen mehr informiert sein.
Unsere Diakoniestelle betreut mehrer Kinder mit Down Syndrom im familienentlastetnde Dienst - da läuft das mit Beantragung und Abrechnung ... sehr gut - ERfahrung mit Kindern die ein anders Handycap haben gibt es aber leider nicht.

Wenn mir jemand was berichten könnte wäre das toll.

LG
Kaja
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Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: Pflegeleistungsergänzung

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo PetraAnett,

für wen diese zusätzlichen Betreuungsleistungen in Betracht kommen, ist in § 45 a SGB XI

http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__45a.html

geregelt. Wichtig zu wissen, dass diese zusätzlichen Betreuungsleistungen auch dann gewährt werden, wenn der Antragsteller nicht pflegebedürftig i. S. 14 SGB XI ist.

Die Antragstellung erfolgt genau wie beim Antrag auf Pflegegeld bei der zuständigen Pflegekasse. Irgendwann kommt dann ein Gutachter. Wie seine Fragen zu verstehen sind, kann man hier

http://www.vdek.com/versicherte/Pflegev ... nlage2.pdf

bzw. hier

http://www.mds-ev.org/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf

(ab Seite 97) nachlesen. Spricht sich der Gutachter für die Gewährung der zusätzlichen Betreuungsleistungen aus, erhält man nach § 45 b SGB XI einen Anspruch auf 100 bzw. 200 €, die man aber nicht ausgezahlt bekommt, sondern für Betreuungsleistungen, z.B. durch einen FED nutzen kann.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Momo
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Re: Pflegeleistungsergänzung

#3

Beitrag von Momo »

ABBC3_OFFTOPIC
Kaja- du bist wieder da :) Hab dich schon vermisst!
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
PetraAnett
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Registriert: 31. Jan 2007, 20:45
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Re: Pflegeleistungsergänzung

#4

Beitrag von PetraAnett »

Hallo Kaja -

Dankeschön!

Neugierig wäre ich, ob das jemand schon mal für sein sH Kind beantragt hat.
Gerede die Assistenzdienste und der FeD sind ja eine große Hilfe besonders auch für einen Sh Menschen - und es wäre hilfreich diese in anspruch nehmen zu können

LG
Kaja
Beiträge: 622
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Re: Pflegeleistungsergänzung

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo PetraAnett,

ich denke, ein schwerhöriges Kind, dessen Schwerhörigkeit rechtzeitig diagnostiziert und das gut mit Hörgeräten (und qualifizierter Frühförderung) versorgt wurde, wird eher selten die in § 45 a SGB XI genannten Kriterien erfüllen. Wenn aber die Schwerhörigkeit relativ spät erkannt wurde und/oder andere gesundheitliche Probleme dazu kommen, könnte es schon sinnvoll sein, den Antrag zu stellen. Es müssen ja, um einen Anspruch auf monatlich 100 € zu erhalten, lediglich zwei Kriterien erfüllt sein.

Für unseren Sohn können wir sogar monatlich 200 € nutzen - wir haben eine nette und kompetente Studentin, die beim FED arbeitet, gefunden, die mit unserem Sohn mehrmals in der Woche etwas unternimmt (derzeit ist das Schwimmenlernen ganz aktuell), uns so entlastet und oft auch helfen kann, wenn der Kindergarten mal wieder aus einem der tausend möglichen Gründe unser Kind nicht betreuen kann.

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können also auch Kinder ohne Down-Syndrom nutzen.

@Momo:
Momo hat geschrieben:
ABBC3_OFFTOPIC
Kaja- du bist wieder da :) Hab dich schon vermisst!
ABBC3_OFFTOPIC
wir müssen mal wieder den "Fachleuten" ordentlich "auf die Füße treten", damit sie das tun, wofür sie eigentlich zuständig sind - und das kostet enorm viel Zeit und Nerven, die dann dem Forum nicht zur Verfügung steht. Immerhin geht es ja darum, eine Schule zu finden, die bereit ist, ein Kind zu beschulen, das so überhaupt in keinen "Schubkasten" passt - noch ein Jahr Gnadenfrist bekommen wir (und die hiesigen Schulen) leider nicht
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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