Hallo unser Sohn 6 Jahre musste wegen der Klage zum einen HNO-Arzt zum Gutachten angeordnet.
Nun ist das Gutachten unter aller Kanone da er dort drücken musste und natürlich nach den Augen nicht nach den Ohren drückte !
GdB jetzt 10% zuvor Hörverlust ca 62% Rechts und 72 % links laut Tabelle ! also GdB 50 vom Amt aber nur GdB 40 erhalten.
Meine Frage ist muss das Gericht nicht das Gutachten beim Pädaudiologen machen lassen ? gibts da eine Regelung ?
Wir Waren gerade wegen der Antwort fürs Gericht nach den Gutachten beim Pädaudiologen (UNI ERLANGEN)
Nun kamen hier bei allen werten 50db raus so das er nur einen Hörverlust von 60% auf beiden Ohren hat!
Bei durchgeführten 5 Test zuvor kamen immer Werte über 62-66 rechts 66-72%
Da die eine Tabelle 40-60 bei beiden Ohren nur einen GdB von 30%
die andere bei beiden Ohren 60-80 hat von einen GdB von 50 hergibt,
Kann man da daraufhin weisen das dies eine Tagesform war ? und bei allen anderen Test die Werte über 60 war, oder wie würdet ihr das schreiben ?
Danke
Klaus
Fragen wegen Klage
Re: Fragen wegen Klage
Hallo Klaus,
bei Deiner Frage wird Dir wohl niemand verbindlich helfen können. Wie ein Richter das neue Gutachten gewichten wird, kann man nicht vorhersagen. Nach meinen bisherigen Erfahrungen wird er es zumindest zur Kenntnis nehmen und mit den anderen Gutachten bzw. Arztberichten werten. Wem er dann letztendlich mehr Glauben schenkt ist ganz allein ihm überlassen.
Beeinflussen kannst Du seine Wertung aber schon, z.B. mit einer Stellungsnahme des Akustikers auf welche Hörkurve die Hörgeräte Eures Kindes eingestellt sind und ob sie abweichend von der Kurve noch verändert wurden (oft wird nach einiger Zeit die Verstärkung nach gemachten Beobachtungen noch angepasst).
Mit logischen Argumenten kommt man bei Gericht immer weiter ...
Viele Grüße Ralph
bei Deiner Frage wird Dir wohl niemand verbindlich helfen können. Wie ein Richter das neue Gutachten gewichten wird, kann man nicht vorhersagen. Nach meinen bisherigen Erfahrungen wird er es zumindest zur Kenntnis nehmen und mit den anderen Gutachten bzw. Arztberichten werten. Wem er dann letztendlich mehr Glauben schenkt ist ganz allein ihm überlassen.
Beeinflussen kannst Du seine Wertung aber schon, z.B. mit einer Stellungsnahme des Akustikers auf welche Hörkurve die Hörgeräte Eures Kindes eingestellt sind und ob sie abweichend von der Kurve noch verändert wurden (oft wird nach einiger Zeit die Verstärkung nach gemachten Beobachtungen noch angepasst).
Mit logischen Argumenten kommt man bei Gericht immer weiter ...

Viele Grüße Ralph
Re: Fragen wegen Klage
Hallo Klaus
ich kann dir nicht so ganz folgen :help:
Also das Gericht hat ein Gutachten angefordert? Und das wurde bei einem normalen HNO und nicht einem Pädaudiologen gemacht. Und du hast den Verdacht dein Kind hat gedrückt, wenn es "gesehen" hat, dass er was hören sollte? So weit richtig?
Dann wolltet ihr ein eigenes "Gegengutachten" in Form einer Untersuchung beim Pädaudiologen machen und seifd dafür in Erlangen gewesen? Dort kamen dann aber auch bessere Werte als vorher bei eurem HNO/ Pädaudiolgen und/ oder Aksutiker raus? Und du zweifelst auch da die Richtigkeit an?
Rätselnde Grüße
ich kann dir nicht so ganz folgen :help:
Also das Gericht hat ein Gutachten angefordert? Und das wurde bei einem normalen HNO und nicht einem Pädaudiologen gemacht. Und du hast den Verdacht dein Kind hat gedrückt, wenn es "gesehen" hat, dass er was hören sollte? So weit richtig?
Dann wolltet ihr ein eigenes "Gegengutachten" in Form einer Untersuchung beim Pädaudiologen machen und seifd dafür in Erlangen gewesen? Dort kamen dann aber auch bessere Werte als vorher bei eurem HNO/ Pädaudiolgen und/ oder Aksutiker raus? Und du zweifelst auch da die Richtigkeit an?
Rätselnde Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Fragen wegen Klage
Ich steig auch grad nicht durch...
Worum geht es dir jetzt genau? Du zweifelst jetzt die Werte an die für die Berechnung des GdB für den Schwerbehindertenausweis zugrunde gelegt wurden, ist das richtig?
Leider sind Hörtests bei Kindern nicht so leicht durchzuführen und viele unerfahrene Audiologen machen dann den Fehler die Kinder auffordernd anzugucken, woraufhin das Kind dann natürlich drückt, weil es ja gefallen will. Zu beweisen dass der Fehler beim Audiologen lag wird aber schwer sein.
Ich denke auch, dass ein ausführlicher Bericht vom Akustiker über die Hörschwelle des Kindes und die Anpassung derHG 's vermutlich am sinnvollsten wäre.
Im Notfall eine BERA machen, da kann das Kind nicht schummeln. (Allerdings ist die BERA leider auch nie aufs Dezibel genau.)
Gruß,
Nina
Worum geht es dir jetzt genau? Du zweifelst jetzt die Werte an die für die Berechnung des GdB für den Schwerbehindertenausweis zugrunde gelegt wurden, ist das richtig?
Leider sind Hörtests bei Kindern nicht so leicht durchzuführen und viele unerfahrene Audiologen machen dann den Fehler die Kinder auffordernd anzugucken, woraufhin das Kind dann natürlich drückt, weil es ja gefallen will. Zu beweisen dass der Fehler beim Audiologen lag wird aber schwer sein.
Ich denke auch, dass ein ausführlicher Bericht vom Akustiker über die Hörschwelle des Kindes und die Anpassung der
Im Notfall eine BERA machen, da kann das Kind nicht schummeln. (Allerdings ist die BERA leider auch nie aufs Dezibel genau.)
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: Fragen wegen Klage
Hallo also wir waren seit letztes Jahr 5 mal in Erlangen Pädaudiolgie die werte waren immer so da es für einen GdB von 50 langte.
Das Versorgungsamt hat aber trotz richtigen ausrechnen Werten ein Ohr 62 das andere 72% Hörverlust nur einen GdB von 40 vergeben ! laut Tabelle sind dies aber ein GdB von 50
Nach Widerspruch hat sich nichts getan !
Das Gericht hat uns zum normalen HNO Arzt geschickt und es kam nur noch ein GdB von 10 raus.
Da unsere Anwältin einen Stellungsnahme eines Arztes benötigt, sind wir wieder nach Erlangen und es kam nun wieder die bisher gemessen Werte raus (bischen besser nur auf beiden Ohren 500Hz 1 KHZ 2 KHZ 4 KHZ 50db)
Die Fragen sind sollte das Gericht ein Kind 6 Jahre nicht zum Pädaudiologen schicken ? gibts da eine Regelung ?
Nun kommt laut Tabelle natürlich bei beiden Ohren ein Wert von genau 60 das kann nun ein GdB von 30 (40-60) oder 50 (60-80) sein ! zuvor waren alle 5 Messungen über 60 (Tabelle Rösner- welcher Grad der Behinderung steht mir zu)
Werde hier darauf verweisen das es hier Meßschwankungen gibt ! Und bei meinen Sohn immer schlechtere Werte herausgekommen sind !
Was meint Ihr ?
Das mit der Stellungsnahme des Hörakustiker ist eine Gute Idee !
Da ruf ich am Montag gleich an !
Gruß
Klaus
Das Versorgungsamt hat aber trotz richtigen ausrechnen Werten ein Ohr 62 das andere 72% Hörverlust nur einen GdB von 40 vergeben ! laut Tabelle sind dies aber ein GdB von 50
Nach Widerspruch hat sich nichts getan !
Das Gericht hat uns zum normalen HNO Arzt geschickt und es kam nur noch ein GdB von 10 raus.
Da unsere Anwältin einen Stellungsnahme eines Arztes benötigt, sind wir wieder nach Erlangen und es kam nun wieder die bisher gemessen Werte raus (bischen besser nur auf beiden Ohren 500Hz 1 KHZ 2 KHZ 4 KHZ 50db)
Die Fragen sind sollte das Gericht ein Kind 6 Jahre nicht zum Pädaudiologen schicken ? gibts da eine Regelung ?
Nun kommt laut Tabelle natürlich bei beiden Ohren ein Wert von genau 60 das kann nun ein GdB von 30 (40-60) oder 50 (60-80) sein ! zuvor waren alle 5 Messungen über 60 (Tabelle Rösner- welcher Grad der Behinderung steht mir zu)
Werde hier darauf verweisen das es hier Meßschwankungen gibt ! Und bei meinen Sohn immer schlechtere Werte herausgekommen sind !
Was meint Ihr ?
Das mit der Stellungsnahme des Hörakustiker ist eine Gute Idee !
Da ruf ich am Montag gleich an !
Gruß
Klaus
Re: Fragen wegen Klage
Hallo Klaus,
deine Anwältin kann in ihrer Stellungnahme auf jeden der im Gutachten genannten Punkte eingehen und darin auch deine Bedenken am Zustandekommen der genannten Werte mitteilen. Dafür braucht sie nicht zwingend einen Arzt. Es kommt nur darauf an, durch gezielt platzierte überzeugene Argumente die Glaubwürdigkeit des vom Gericht angeforderten Gutachtens zu erschüttern. Eine der Argumente kann eben auch das Fehlen der für die Betreuung von Kindern erforderliche Zusatzqualifikation Pädaudiologe sein, wenn man ein schwerhöriges Kind zutreffend begutachten soll. Möglicherweise bestellt darauf das Gericht einen qualifizierteren Gutachter.
Lässt sich das Gericht nicht auf diese Argumentationlinie ein und beabsichtigt, die so ermittelten Werte bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, so hast du das Recht, gemäß § 109 SGG einen Gutachter deiner Wahl mit der Erstellung eines Gegengutachtens zu beauftragen. Dieses Gegengutachten muss das Gericht dann genauso berücksichtigen.
Viele Grüße
deine Anwältin kann in ihrer Stellungnahme auf jeden der im Gutachten genannten Punkte eingehen und darin auch deine Bedenken am Zustandekommen der genannten Werte mitteilen. Dafür braucht sie nicht zwingend einen Arzt. Es kommt nur darauf an, durch gezielt platzierte überzeugene Argumente die Glaubwürdigkeit des vom Gericht angeforderten Gutachtens zu erschüttern. Eine der Argumente kann eben auch das Fehlen der für die Betreuung von Kindern erforderliche Zusatzqualifikation Pädaudiologe sein, wenn man ein schwerhöriges Kind zutreffend begutachten soll. Möglicherweise bestellt darauf das Gericht einen qualifizierteren Gutachter.
Lässt sich das Gericht nicht auf diese Argumentationlinie ein und beabsichtigt, die so ermittelten Werte bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, so hast du das Recht, gemäß § 109 SGG einen Gutachter deiner Wahl mit der Erstellung eines Gegengutachtens zu beauftragen. Dieses Gegengutachten muss das Gericht dann genauso berücksichtigen.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)