Hallo Zusammen, habe eine 3 jährige Tochter von der wir seit Februar diesen Jahres wissen, dass sie mittel bis hochgradig schwerhörig ist. Sie wurde innerhalb von zwei Wochen mit HG versorgt und kommt ganz gut damit zurecht. Manchmal will sie sie nicht, da sagt sie dann es ist zu laut, oder einfach sie will nichts hören. Anfangs war es ein großer Schock für uns, doch mittlerweile haben wir uns an den Gedanken gewöhnt. Hatte ein sehr schlechtes Gewissen, dass ich es nicht eher und vor allen Dingen nicht von selbst bemerkt habe. Dachte immer sie ist einfach nur stur und will jetzt gerade nichts hören.
Und jetzt zu meiner Frage, wir haben auf anraten einen Schwerbehindertenausweis beantragt, der jetzt abgelehnt worden ist. Einen Einspruch habe ich schon eingelegt und die vorliegenden Befunde habe ich auch bekommen. Jetzt weiß ich nur nicht so genau wie ich den Widerspruch begründen soll. Sie hatten alle Befunde die wichtig sind vorliegen. Sie haben sie nur auf 30 % Behindert eingestuft, was wohl nicht stimmen kann. Kann mir irgendjemand helfen, wie ich den Widerspruch formulieren kann?
unter FAQ findest du einen Artikel "welcher Grad der Behinderung steht meinem Kind zu."
Der ist echt super gut geschrieben und hilft enorm.
Ansonsten gibt es hier auch einige Leute die dir sehr gut helfen können.
Es wäre gut, du würdest die Audiogrammwerte mal einstellen.
Hallo, das war ja eine schnelle Antwort. Da habe ich schon gelesen. Danach wäre sie mindestens bei 50. Ohne Sprachentwicklunsstörung und ADWS.
Also mit dem Audiogramm weiß ich nicht so genau bescheid. Habe einmal so eines da hört sie in allen Frequenzen ab 60 bis 70 db.
Bei dem Sprachtest verstand sie erst ab 80 db richtig. Für den Antrag aufs Gehörlosengeld hat Dr. Radü rechts einen Hörverlust von 80 % und für links 70 % eingetragen.
Hilft das etwas weiter?
LG Bianca
da eine Tochter erst drei Jahre alt ist, müsste ihr nur auf Grund der Hörverluste ein GdB von 70 zustehen. Kommen noch andere Beeinträchtigungen (wie z.B. Sprachentwicklungsverzögerung) hinzu, kann sich der Grad noch erhöhen.
Leider weiss ich auch nicht, wie man den Widerspruch am Besten formuliert. Wenn Dir hier niemand helfen kann, frag doch mal den Arzt, welcher die Hörverluste in Prozenten angegeben hat.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Für den Widerspruch sollte man sich mit dem IX. Sozialgesetzbuch auseinandersetzen sowie mit der Gutachtertabelle (siehe FAQ).
Anhand des SGB und anhand der entsprechenden Ziffern in der Gutachtertabelle (immer schön die Paragraphen usw. nennen) begründet man dann, warum in diesem Fall ein höherer GdB anzusetzen ist.
Ohne ein Audiogramm gesehen zu haben und die näheren Umstände zu kennen, ist das aber nicht zu machen.
Viele Grüße, Mirko
Zuletzt geändert von cooper am 9. Jul 2009, 09:16, insgesamt 1-mal geändert.
Vielen Dank für Eure Antworten. Also Sophie ist reagiert laut Bera links ab 55 db und rechts ab 65 db. Bei den Hörtests war es sogar noch etwas schlechter.
500 mhz 75 db
1000 mhz 65 db
2000 mhz 65 db
4000 mhz 65 db
Wenn ich mir die Tabelle anschaue, müßte sie ja sogar bei den Bera-Werten schon bei einem Gdb von 50 liegen. Außerdem halt Sprachentwicklungsverzögerung und halt auditive Wahrnehmungsstörung.
ohne die Begründung zu kennen, mit der das Versorgungsamt die Einstufung auf 30 festgelegt hat (und die man angreifen müsste), versuch ich mal ein paar Eckpunkte zu formulieren:
Wie aus dem Ihnen vorliegenden Tonaudiogramm vom xx.xx.2009 ersichtlich beträgt der Hörverlust meiner Tochter gemäß der hier anzuwendenden 4-Frequenz-Tabelle nach Röser (Abs 5.2.2 Anlage §2 VersMedV, 5.2.3 Anlage §2 VersMedV ist nicht anzuwenden, da kein Typ Lärmschwerhörigkeit vorliegt) auf dem rechten wie auf dem linken Ohr jeweils 85% (19+29+25+12%).
Es liegt also eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit gemäß der hier einschlägigen Tabelle D aus Punkt 5.2.4 Anage §2 VersMedV vor, für die bei einer erwachsenen Person ein GdB von 70 zuzuerkennen wäre.
Weiterhin ist der Spracherwerb gestört, wie in dem Ihnen vorliegenden Gutachten von Dr. xx vom xx.xx.2009 festgestellt.
Da meine Tochter das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorliegt und zudem der Spracherwerb gestört ist, ist gemäß Punkt 5.1 Anlage §2 VersMedV ein GdB von 100 festzustellen.
Ich bitte um die Zusendung eines entsprechend korrigierten Bescheids sowie der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen Gl und RF.
Da du nur die Werte für ein Ohr angegeben hattest, ging ich davon aus, dass die für das andere Ohr gleich sind. Ist dem nicht so, musst du das in der Begründung natürlich anpassen. Auch müsstest du halt mal konkret nachsehen, warum das Versorgungsamt auf einen GdB von 30 kommt -- die Begründung des Amtsarztes oder Versorgungsamtsarztes sollte dir ja inzwischen vorliegen.
Hallo Mirko, vielen Dank nochmal für Deine Antwort. Also wir haben nur ein Audiogramm, weil sie es sich nicht über Kopfhörer hat gefallen lassen, sondern nur über die Lautsprecher. Ansonsten habe ich nur die Bera Werte. Aber jetzt weiß ich schon ungefähr wie ich ansetzen kann. Dafür nochmal ein herzliches Dankeschön.
Ach so wir haben nur den Bescheid vom Kreis und die haben geschrieben, die Auswirkungen dieser Beeinträchtigungen sind mit einem GdB von 30 angemessen bewertet. Darüber steht halt Beeinträchtigungen: Schwerhörigkeit, Sprachentwicklungsverzögerung
GglG
Bianca
Zuletzt geändert von bisomi am 10. Jul 2009, 21:01, insgesamt 1-mal geändert.
auch wenn's aufwendig ist: Könntest du den Brief vielleich mal abtippen? Oder zur Not scannen und mir mailen? Weil die Begründung erscheint mir ungewöhnlich dünn.
Habt ihr denn auch alle Unterlagen vom Versorgungsamt eingefordert? Die Gutachten auch, sofern welche erstellt wurden?
Ihre Schwerbehindertenrechtsangelegenheit
Ihr Antrag vom 27.4.2009
Beischeid
Sehr geehrte Frau ..,
auf Ihren Antrag stelle ich ab 27.04.2009 fest:
Ihr Grad der Behinderung ( GdB) beträgt
30 ( dreißig)
Ihre Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt.
Gründe
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Jonate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Lebeh in der Gesellschaft beeinträchigt ist ( §2 Abs.1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - ) Gemäß § 69 Abs. 1 SGB IX werden die Auswirkungen der Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als Grad der Behinderung in Zehnergraden abgestuft festgestellt und zum Nachweise der Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche in Form von Ausweismerkzeichen ausgedrückt.
Um entscheiden zu können,ob bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, habe ich den medizinischen Sachverhalt aufgeklärt. Die Auswertung der jetzt vorliegenden Unterlagen unter ärztlicher Beteiligung hat ergeben, das bei Ihnen folgende Beeinträchtigung vorliegt:
Schwerhörigkeit, Sprachentwicklungsverzögerung
Die Auswirkungen dieser Beeinträchtigung sind mit einem GdB von 30 angemessen bewertet.
Die Voraussetzungen für die Feststellung der von Ihnen beantragten Merkzeichen G, B, H RF, GL liegen schon allein deshalb nicht vor, weil der GdB nicht wenigstens 50 beträgt und Ihnen ein Ausweis nciht zusteht. Darüber hinaus konnten auch die gesundheitlichen Merkmal für die vorgenannten Merkzeichen nicht festgestellt werden.
Ein Ausweis für schwerbehinderte Menschen steht Ihnen nicht zu, weil Ihr GdB nicht wenigstens 50 beträgt und Sie somit nicht schwerbehindert im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch -SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ) sind.
Falls Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dient dieser Bescheid auch als Nachweis Ihrer Behinderung bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. auf Ihen Antrag können Sie dort einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn Sie infolge Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung eien geeigneten Arbeitsplptz nicht erlangen oder behalten können.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen bekannt gegeben worden ist, bei dem Landrat des Kreises Unna, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erheben.
Mitteilungspflichten
Sie sind gem. § 60 verpflichtet, der zuständigen Stelle sofort mitzuteilen, wenn
- .....
und dann gabs noch die Beischeinigung über die 30 GdB
Sie haben sämtliche Unterlagen vorliegen.
Ich habe um alle Unterlagen gebeten, da waren keine Gutachten bei, nur die Befunde sämtlicher Ärzte wo wir mal waren.
LG Bianca
Zuletzt geändert von bisomi am 12. Jul 2009, 20:30, insgesamt 2-mal geändert.
Das liest sich so, als ob die Sachbearbeiterin aus dem Bauch raus die 30 Prozent festgesetzt hätte, weil wenn es keine Unterlagen/Gutachten seitens des Versorgungsamts gab, fehlt irgend wie komplett die Begründung.
Hau ihnen mal das um die Ohren, was ich dir geschrieben hab, am besten mit dieser Einleitung:
"in Ihrem Bescheid vom xx.xx.2009 kommen Sie, offenbar aus billigem Ermessen, denn Gründe werden Ihrerseits nicht angeführt, zu einer Einstufung des GdB von 30. Dieser Einstufung widerspreche ich.
Weiterhin beziehen Sie sich auf Unterlagen und ärztliche Beteiligungen, die ich bis dato nicht erhalten habe, obwohl ich in meinem Schreiben vom xx.xx.2009 um die Übersendung aller für die Einstufung wesentlichen Unterlagen bat."
Und dann der Rest von wegen warum 100 Prozent festzustellen sind. Das dürfte ein brauchbares Widerspruchsschreiben ergeben.
Pass aber auf, dass du die Frist nicht verpasst! Sollte es schon nahedran sein, könnte eine Formulierung wie "Da das Versorgungsamt mit der Bereitstellung der medizinischen Unterlagen in Verzug ist, betrachte ich die Widerspruchsfrist bis zu deren Eingang bei mir als unterbrochen" helfen.
Viele Grüße, Mirko
Zuletzt geändert von cooper am 12. Jul 2009, 23:52, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Mirko, ich weiß garnicht wie ich Dir danken soll. Zeit für die Begründung des Widerspruchs habe ich noch bis zum 3. August. Also reichlich.
Vielen vielen Dank nochmal
HAllo zusammen. Ich bin wirklich begeistert von diesem Forum. Ich teile das Gleiche SChicksal wie BIanca und aufgrund eurer schnellen und kompetenten Antworten, fühlt man sich erstens nicht alleine und zweitens sind es richitg gute Ratschläge. VIelen Dank an alle beteiligten.