Ich brauche Eure Hilfe

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Gabriele
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Ich brauche Eure Hilfe

#1

Beitrag von Gabriele »

Hallo in die Runde

Ich habe heute die Antwort vom VA bekommen, zwecks der Neufeststellung des GdB von Sophia.

Von Freibúrg habe ich folgenden Bericht bekommen, mit folgenden Zahlen bei der CI-VU.Dieser Bericht kam aber erst nach meinem Antrag beim VU.....der wurde von mir im Februar gestellt , die Antwort kam heute :help:

Tonaudiogramm 28.05.09
Knochenleitung rechts abfallend von 40 db bei 250 Hertz
auf 50 db bei 500 Hertz, hiernach Steilabfall der Knochenleitung.
Die Luftleitung fällt von 40 db bei 250 Hertz auf 75 db zwischen 1 und 2 kHz mit Wiederanstieg auf 50 db bei 6 kHz, hiernach Abfall auf 60 db bei 8 kHz.

Linke Schwelle für Knochenleitung abfallend von 30 db bei 250 Hertz, hiernach Steilabfall.
Die Luftleitung fällt von 35 db bei 250 Hertz auf 70 sb zwischen 1 und 2 kHz mit Wiederanstieg auf 50 db bei 8 kHz.

Sprachaudiogramm mit Hörgeräten:
Rechts Hörverlust für Zahlen von 25 db maximal 90% Einsilberverständnis bei 65 db.
Links Hörverlust für Zahlen von 30 db, 100% Einsilberverständnis bei 65 db.

Welchen GdB sie derzeit hat sage ich Euch später....ich will mal sehen was Ihr rausbekommt.
Ich habe jeweils 85% und 90 % rausgekriegt.

Sie hat außer RF keine Merkmale....
Ich will jetzt Widerspruch einlegen , hoffe aber auf Eure Hilfe bei der Formulierung.
Theresa hat mit der Hörkurve damals 100% bekommen mit den Merkmalen B, GL und H......

Liebe Grüße
Gabi
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
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fast-foot
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#2

Beitrag von fast-foot »

Hallo Gabriele,

für den GdB rein auf Grund des Hörverlusts braucht man die Werte für Luftleitung ohne HGs links und rechts bei den Frequenzen 500 Hz, 1 kHz, 2 kHz und 4 kHz.

Gruss fast-foot
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rhae
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#3

Beitrag von rhae »

Hallo Gabriele,

fast-foot hat's schon geschrieben, für die Berechnung des GDB im Schwerbehindertenausweis braucht man einen Hörtest ohne Hörgeräte bzw. Hörhilfen (von beiden Ohren). Sehr ausführlich habe ich das mal in diesem Thread geschrieben: http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=1711

Wenn Ihr aber bei einer CI-VU (CI-Voruntersuchung) ward, dann hat Sophia mindestens den Status "an Taubheit grenzend schwerhörig" und dann steht ihr ein GDB von 100 zu inkl. der Merkzeichen B,G,H,GL,RF - meine Meinung, die Leute beim Versorgungsamt wollen in jedem Fall einen Hörtest sehen.

Viele Grüße Ralph :computer:
Gabriele
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#4

Beitrag von Gabriele »

Ich hab mal die letzte Hörkurve vom Februar eingescannt....

Gabi
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#5

Beitrag von rhae »

Also dann komme ich auf folgenden Hörverlust:

rechts - 17+32+28+11 = 88%
links - 15+33+29+12 = 89%

Also ist Sophia auf beiden Ohren "an Taubheit grenzend schwerhörig" und es steht ihr ein GDB von 100 zu und die Merkzeichen B,G,H,GL,RF
(die 100 bekommen Personen die vor ihrem 7. Lebensjahr mind. an Taubheit grenzend schwerhörig wurden und laut Tabelle mit einem GDB von 70 eingestuft wurden).

Viele Grüße Ralph :computer:
fast-foot
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#6

Beitrag von fast-foot »

Hallo rhae,
(die 100 bekommen Personen die vor ihrem 7. Lebensjahr mind. an Taubheit grenzend schwerhörig wurden und laut Tabelle mit einem GDB von 70 eingestuft wurden).
War denn dies bei Sophia der Fall?

Gruss fast-foot
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#7

Beitrag von rhae »

fast-foot hat geschrieben: War denn dies bei Sophia der Fall?
Oh die Sophia ist ja schon 12, ja dann braucht man noch einen Nachweis, dass sie vor dem 7. Lebensjahr schon an Taubheit grenzend schwerhörig war - davon bin ich mal einfach ausgegangen.

Ist sie erst später schwerhörig geworden kommt ein GDB von 70 raus und als Merkzeichen GL und RF.

Viele Grüße Ralph
Gabriele
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#8

Beitrag von Gabriele »

Das vesteh ich nicht...wieso bekommt sie 100% nur wenn man nachweisen kann das sie vor Ihrem 7.ten Lebensjahr an taubheit grenzend schwerhörig war.
Sie ist progredient, sie wird gehörlos.....was ist wenn ich auch morgen mein Gehör verliere...bekomme ich dann auch nur 70% ohne die Merkmale?
Seid sie HG hat hat sie einen Ausweis den man regelmäßig
leicht erhöht hat.
Jetzt liegt sie bei 70% nur mit dem Merkmal RF.
Das ist doch Banane, Theresa hat mit der Kurve 100% mit allen Merkmalen bekommen.
Sorry, das ist doch Verarsche vom VA....

hmmmm..... :help:

Gruß
Gabi
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#9

Beitrag von fast-foot »

Hallo Gabriele,

es geht um gewisse Entwicklungen, die in einem frühen Alter je nach Grad der Schwerhörigkeit normal oder erschwert statt finden. Wenn jemand die Lautsprache schon beherrscht und er hochgradig schwerhörig wird, ist es etwas anderes, als wenn jemand hochgradig schwerhörig ist und die Lautsprache erlernen soll (und nicht nur diese). Da ja in der Entwicklung des Menschen (historisch gesehen, aber auch in der Entwicklung jedes einzelnen Menschen) zuerst das gesprochene Wort kommt, hat also jemand, der früh schwerhörig wird, grössere Nachteile beim Erlernen der Sprache (generell) als jemand, der es später wird.

Gruss fast-foot
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#10

Beitrag von fast-foot »

Nachtrag:

Die Gebärdensprache ist natürlich eine vollwertige Sprache. Wie es ist, wenn jemand gehörlos geboren wird und in einem "gehörlosen Umfeld" aufwächst, kann ich nicht beurteilen.

So viel ich weiss, kann man einen bestimmten GdB auch rückwirkend beantragen (mit allen fälligen Geldern). Du müsstest über die entsprechenden Unterlagen verfügen (ich nehme an, dass Tests vor dem siebten Lebensjahr vorhanden sind; sind in den entsprechenden Kliniken archiviert und müssen auf Anfrage zum Preis der Kopierkosten heraus gerückt werden). Da Sophia progredient schwerhörig ist, ist allerdings fraglich, ob es etwas bringt. Abklären würde ich es auf jeden Fall. Es fallen auch andere Beeinträchtigungen und Entwicklungsstörungen (falls vorhanden) auch rückwirkend ins Gewicht. Diese dürften aber kaum dokumentiert sein? So zählen wahrscheinlich (abgesehen von der Beeinträchtigung des Gehörs) nur die aktuellen Befunde (kann auch Schwindel, Gleichgewichtsprobleme, Tinnitus etc. sein).

Gruss fast-foot
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#11

Beitrag von cooper »

Hi Gabi,
Gabriele hat geschrieben:was ist wenn ich auch morgen mein Gehör verliere...bekomme ich dann auch nur 70% ohne die Merkmale?
Nein, du bekommst 80% (Vollständige Taubheit auf beiden Ohren) und auf Antrag RF.

Siehe Gutachtertabelle in den FAQ.

Viele Grüße, Mirko
maryanne
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#12

Beitrag von maryanne »

Hallo Gabi, wer sein Gehör vollständig verliert, d.h. erst ab 85 dB in den maßgeblichen Frequenzen hört - auf beiden Ohren - hat Anspruch auf GdB 80 und die Merkzeichen RF und GL. Und natürlich dem GdB entsprechende Steuererleichterungen.
Bei Theresa kommt es nun darauf an, wieviel sie auf dem anderen Ohr noch hört.
In der Tat ist eine hochgradige frühe Hörschädigung nachzuweisen, um GdB 100 zu bekommen, was vermutlich auf euch nicht zutrifft, da Theresa ja irgendwann besser gehört hat.

LG maryanne
Gabriele
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#13

Beitrag von Gabriele »

Hallo an alle

Vielen Dank für Eure Antworten.
Sophia hat ja schon seid sie 13 mon. alt ist, HG.
Und dementsprechend auch einen anerkannten GdB.
Ich werde auf jeden Fall nochmal widerspruch einlegen, denn mitlerweile ist ja auch Freiburg dazwischen gekommen mit der CI-VU.

Als Theresa Ihre 100% bekommen hat, ging sie schon in die erste Klasse, Ihre Sprachentwicklung war abgeschlossen.

Vorher bekam sie 80%.
Sophia ist ja zudem noch sehbehindert.Sie hat auf dem rechten Auge nur 20% Sehstärke auf dem linken hat sie 100%.
Das wird aber in Kombination nicht anerkannt.....

Man , ich muss mir echt was einfallen lassen....ich kruschtel nochmal alle Hörkurven raus.
Mal sehen was wir erreichen...

Versteht mich richtig, aber ich seh überhaupt nicht ein das sie anders bewertet wird als Theresa.
Sie haben alle das gleiche, und die große wird höher eingestuft als die kleine?
Nur weil sie mit 12 die verschlechterung hat und Theresa sie mit 6?

Das geht echt nicht in meinen Kopf.....

Liebe Grüße
Gabi
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
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Momo
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Re: Ich brauche Eure Hilfe

#14

Beitrag von Momo »

Hallo Gabi

ja genau so ist es, eine Verschlechterung mit 6 wird anders bewertet als erst eine mit 12, da man dann als Versorgungsbeamter davon ausgeht, dass die 12 jährige bis dahin einen besseren Lautspracherwerb haben konnte als eine 6jährige.
Trotzdem ist oft auch ein wenig Willkür mit dabei und der GdB hängt das ein oder andere mal 1.vom Sachbearbeiter und 2.von der Hartnäckigkeit der Eltern u8nd 3.von der genauen Formulierung des zuständigen Arztes, der die Befunde weiterleitet ab.
Ich würde also wirklcih alles zusammensammeln was du hast und genau beschreiben welche Einschränkungen sie im Alltag hat. Wichtig zu erwähnen wäre auch, wenn sie aufgrund der (Hör)Behinderung keine Regelschule besuchen kann!

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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