Susan hat geschrieben:Hallo,
meist übernimmt die Behilfestelle 80 % der Kosten der Logopädie. Aber ab Januar 09 soll es leider Änderungen geben. Was genaueres weiß ich da leider nicht. Schwierig gestaltete sich für uns immer die Kostenübernahme der restlichen 20% durch die PKV. Auf denen blieben wir regelmäßig sitzen.
Das war bei uns bisher nie ein Problem. Die haben das
HG voll bezhalt (ihren Anteil) alle Therapien usw. Zusage zur
CI Implantation schnell und komplikationslos.
Anders die Beihilfe- nur Stress und Ärger. Auch das
HG meines Sohnes haben sie nicht voll bezahlt. Da half auch das Urteil nix. Sie berufen sich immer darauf, dass man auch "Nachteile hinnehmen müsse, die sich aus pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben, hinnehmen muss, sowiet diese keine unzumutabare Belastung darstellen". Desweiteren argumentieren sie damit, dass die "Beihilfe ihrem Wesen nach eine Hilfeleistung sei, die neben der zumutbaren Eigenbelastung ergänzend und in angemessenem Umfang einzugreifen hat, um den in einem durch die Fürsorgepflicht gebotenem Maß die wirtschaftliche lage des Beamten durch zuschüsse ... zu erleichtern."
Klingt toll, oder? Nur gerecht ist das nicht, denn oft ist es so, dass sie noch nicht einmal den Standard der
GKV begleichen. Auch Batterein darf man für Kinder selbst zahlen, es sei denn man gibt mehr als 100 Euro aus, dann zahlen sie alles was über 100 Euro geht, wobei auch das Sachbearbeiter abhängig ist- manche sind pingelig, manche "winken durch".
Also blieb uns wegen des
HGs nur die Klage.....bisher ohne Ergebnis, wobei die Beihilfe beim Gericht jetzt das Abweisen der Klage beantragt hat mit der Begründung "zur Vermeidung von Wiederholungen".
Verärgerte und genervte Grüsse