Hallo,
habe die Info erhalten, dass in Bayern pro HG 1025 Euro beihilfefähig sind. Ich weis nicht, ob für Staatsbeamte oder Beamte in anderen Bundesländern andere Beträge gelten. Meine Frage: Lässt sich dieser Betrag erhöhen, wenn man ohne Hg seinen Beruf (in meinem Fall Lehrer) nicht mehr richtig ausüben kann?
Hat jemand Erfahrungen?
Danke
Abra
Hallo Abra
auch in Niedersachsen gelten gleiche Beträge. Nein so einfach erhöhen lassen die sich nicht. Da hilft nur Widerspruch und dann Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Es gibt dazu bereits ein Urteil aus Koblenz, allerdings ist das unserer Beihilfestelle egal... also klagen wir gerade, aber lt. meiner Anwältin kann das dauern...
Vielleicht kann man als im Beruf stehender Mensch Hilfe über das Integrationsamt bekommen, da kenne ich mich nicht aus (mein Sohn braucht seine HGs ja "nur" um in der Schule mitzukommen und seinen Wortschatz weiter auszubauen...).