Hallo ihr lieben erfahrenen Leute -
mal wieder beschäftigt uns eine Frage.
Die für uns zuständige Grundschule wird die Integration nicht übernehmen können - eine andere Grundschule wäre dazu bereit - allerdings steht die Frage wie kommt unser Sohn jeden Tag zur Schule???
In die zuständige Grundschule würde er mit dem Schulbus fahren, in die Sh Schule mit einem Kleinbus. Aber wer übernimmt die Fahrt in die "selbstgewählte" Grundschule.
Hat er Anspruch auf irgendéine Art Taxi oder sowas? Die Schule kann den Transport nicht ermöglichen oder finanzieren.
Wer zahlt das und wo kann ich mich hinwenden um das zu beantragen. Hat er aufgrund des SBA und der Merkzeichen Anspruch auf einen Schulbegleiter und den Transport?
Danke für alle Antworten
LG
PetraAnett
Schule, Schulweg ...
Re: Schule, Schulweg ...
Hallo PetraAnett!
Da niemand anderes sich bisher gemeldet hat, steige ich mal ein.
Also: Ohne dein Bundesland zu kennen, wirst du hier eher wenig genaue Auskünfte für deinen Fall bekommen können.
Das ist nicht bundes-einheitlich geregelt und zusätzlich ganz stark vom Einzelfall abhängig.
Der Normalfall sieht so aus:
- Zur zuständigen Regelschule läuft man zu Fuß oder man fährt mit dem Schulbus und bekommt dann (meist) eine verbilligte Fahrkarte dafür.
- Bei der „selbstgewählten“ Regelschule ist das schon schwieriger. (Hast du eigentlich eine verbindliche Zusage von der „selbstgewählten“ Schule?) Da besteht meist kein Rechtsanspruch auf individuellen oder verbilligten Transport. Manche Landkreise sind da aber großzügig und ermöglichen vergünstigte Fahrausweise für alle Kinder, die mit dem Bus fahren, egal warum.
- Besondere Schulen haben in der Regel einen eigenen Fahrdienst für solche Kinder, die diesen Schulen ausdrücklich zugewiesen sind. Z.B. SH-Schulen, und du schreibst ja selbst vom Kleinbus.
Wenn dein Kind den SBA hat und die „selbstgewählte“ Schule es sicher aufnimmt und die zuständige Schule die erforderliche Integration nicht übernehmen kann: Wende dich an das zuständige Schulamt / Amt für Schule beim Landratsamt. Dort musst du begründen, warum dein Kind eine andere als die zuständige Schule besuchen soll und warum es einen Fahrdienst benötigt. Wenn harte Gründe vorliegen, sollte das Kind sogar das Taxi bezahlt bekommen. Wenn es nur um „Extrawürstchen“ auf Elternwunsch wegen „Bauchgefühl“ geht, dann vielleicht auch nicht.
Stelle einfach den Antrag auf kostenlosen Transport zur Schule beim Schulamt und begründe den möglichst intensiv. Das Amt klärt die Notwendigkeit dann mit den beteiligten Schulen ab.
Du kommst jedenfalls um die Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde nicht herum. Regelschulen haben damit meist keine Erfahrungen. Sonderschulen sind da fit und können auch Auskünfte geben. Das Amt kann dabei auch feststellen, dass der Besuch der Regelschule vor Ort mit Integrations-Hilfe und ohne Taxi angemessen ist.
Grüße
von
Norbert_S
P.S.: Für stille Mitleser: Diese Frage sollte sich in den meisten Bundesländern eigentlich gar nicht erst stellen.
Die Ausgangsfrage ist immer: Status des Kindes klären, z.B.
- Förderschule / Sonderschule
oder
- Regelschule ohne / mit Integrationshilfe?
Und mit der Klärung dieser Frage beim Schulamt wird üblicherweise nebenher auch das Transport- und Kostenproblem geklärt.
Da niemand anderes sich bisher gemeldet hat, steige ich mal ein.
Also: Ohne dein Bundesland zu kennen, wirst du hier eher wenig genaue Auskünfte für deinen Fall bekommen können.
Das ist nicht bundes-einheitlich geregelt und zusätzlich ganz stark vom Einzelfall abhängig.
Der Normalfall sieht so aus:
- Zur zuständigen Regelschule läuft man zu Fuß oder man fährt mit dem Schulbus und bekommt dann (meist) eine verbilligte Fahrkarte dafür.
- Bei der „selbstgewählten“ Regelschule ist das schon schwieriger. (Hast du eigentlich eine verbindliche Zusage von der „selbstgewählten“ Schule?) Da besteht meist kein Rechtsanspruch auf individuellen oder verbilligten Transport. Manche Landkreise sind da aber großzügig und ermöglichen vergünstigte Fahrausweise für alle Kinder, die mit dem Bus fahren, egal warum.
- Besondere Schulen haben in der Regel einen eigenen Fahrdienst für solche Kinder, die diesen Schulen ausdrücklich zugewiesen sind. Z.B. SH-Schulen, und du schreibst ja selbst vom Kleinbus.
Wenn dein Kind den SBA hat und die „selbstgewählte“ Schule es sicher aufnimmt und die zuständige Schule die erforderliche Integration nicht übernehmen kann: Wende dich an das zuständige Schulamt / Amt für Schule beim Landratsamt. Dort musst du begründen, warum dein Kind eine andere als die zuständige Schule besuchen soll und warum es einen Fahrdienst benötigt. Wenn harte Gründe vorliegen, sollte das Kind sogar das Taxi bezahlt bekommen. Wenn es nur um „Extrawürstchen“ auf Elternwunsch wegen „Bauchgefühl“ geht, dann vielleicht auch nicht.
Stelle einfach den Antrag auf kostenlosen Transport zur Schule beim Schulamt und begründe den möglichst intensiv. Das Amt klärt die Notwendigkeit dann mit den beteiligten Schulen ab.
Du kommst jedenfalls um die Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde nicht herum. Regelschulen haben damit meist keine Erfahrungen. Sonderschulen sind da fit und können auch Auskünfte geben. Das Amt kann dabei auch feststellen, dass der Besuch der Regelschule vor Ort mit Integrations-Hilfe und ohne Taxi angemessen ist.
Grüße
von
Norbert_S
P.S.: Für stille Mitleser: Diese Frage sollte sich in den meisten Bundesländern eigentlich gar nicht erst stellen.
Die Ausgangsfrage ist immer: Status des Kindes klären, z.B.
- Förderschule / Sonderschule
oder
- Regelschule ohne / mit Integrationshilfe?
Und mit der Klärung dieser Frage beim Schulamt wird üblicherweise nebenher auch das Transport- und Kostenproblem geklärt.
Re: Schule, Schulweg ...
Hallo PetraAnett,
wenn die zuständige Grundschule die Integration nicht leisten und dies auch euch gut begründet bescheinigen kann, gibt es zwei Wege, die Finanzierung des Schulweges zu erzielen:
1. Der erste Weg ist über die Satzung oder eine ähnliche Regelung eures Landkreises. In Deutschland besteht Schulpflicht und deshalb sind die Schulbehörden grundsätzlich verpflichtet, allen Kindern die Realisierung des Schulweges zu ermöglichen. In diesen Satzungen ist meist festgelegt, dass die zuständige Schule besucht werden und der Schulweg eine bestimmte Länge übersteigen muss. Ausnahmen gibt es oft dann, wenn die zuständige Schule das Kind nicht aufnehmen kann, weil zu viele Anmeldungen vorliegen oder das Kind aufgrund einer bestehenden Behinderung einer anderen Schule zugewiesen wird. Der Spielraum der Finanzierung reicht von Erstattung einer Zeitkarte bis zur Bereitstellung eines Transportes. Ansprechpartner ist meist das zuständige Schulamt.
2. Lässt die entsprechende Satzung die Finanzierung eines Schultransportes nicht zu, gibt es den Weg über die Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII. Zuständig ist meist das Sozialamt. Die Leistung hat wegen § 92 Absatz 2 SGB XII einkommens- und vermögensunabhängig zu erfolgen, d.h., es darf keine Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangt und keine Zuzahlung festgesetzt werden. Auch hier hat das Amt einen Ermessensspielraum. Es kann dir die Kosten erstatten, die dir beim Transport deines Kindes zur Schule entstehen, euch einen Taxitransport zur Verfügung stellen oder einen Schulwegbegleiter finanzieren. Deshalb ist es wichtig, dass du für dich die Entscheidung triffst, was aus eurer Sicht erforderlich ist und dies auch explizit so beantragst.
Günstig ist es, wenn ihr die Frage des Schultransportes beim Förderausschuss mit ansprecht und die dann beschlossene Notwendigkeit in die Förderausschussentscheidungen mit aufnehmt.
Viele Grüße
wenn die zuständige Grundschule die Integration nicht leisten und dies auch euch gut begründet bescheinigen kann, gibt es zwei Wege, die Finanzierung des Schulweges zu erzielen:
1. Der erste Weg ist über die Satzung oder eine ähnliche Regelung eures Landkreises. In Deutschland besteht Schulpflicht und deshalb sind die Schulbehörden grundsätzlich verpflichtet, allen Kindern die Realisierung des Schulweges zu ermöglichen. In diesen Satzungen ist meist festgelegt, dass die zuständige Schule besucht werden und der Schulweg eine bestimmte Länge übersteigen muss. Ausnahmen gibt es oft dann, wenn die zuständige Schule das Kind nicht aufnehmen kann, weil zu viele Anmeldungen vorliegen oder das Kind aufgrund einer bestehenden Behinderung einer anderen Schule zugewiesen wird. Der Spielraum der Finanzierung reicht von Erstattung einer Zeitkarte bis zur Bereitstellung eines Transportes. Ansprechpartner ist meist das zuständige Schulamt.
2. Lässt die entsprechende Satzung die Finanzierung eines Schultransportes nicht zu, gibt es den Weg über die Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII. Zuständig ist meist das Sozialamt. Die Leistung hat wegen § 92 Absatz 2 SGB XII einkommens- und vermögensunabhängig zu erfolgen, d.h., es darf keine Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangt und keine Zuzahlung festgesetzt werden. Auch hier hat das Amt einen Ermessensspielraum. Es kann dir die Kosten erstatten, die dir beim Transport deines Kindes zur Schule entstehen, euch einen Taxitransport zur Verfügung stellen oder einen Schulwegbegleiter finanzieren. Deshalb ist es wichtig, dass du für dich die Entscheidung triffst, was aus eurer Sicht erforderlich ist und dies auch explizit so beantragst.
Günstig ist es, wenn ihr die Frage des Schultransportes beim Förderausschuss mit ansprecht und die dann beschlossene Notwendigkeit in die Förderausschussentscheidungen mit aufnehmt.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Schule, Schulweg ...
Hallo PetraAnett
also : ich denke, wenn die zuständige Schule die Integration ablehnt sollte das eigentlich kein Problem (naj..) sein.
Zunächst muss ja der Bedarf zur Integration geklärt werden. Hier ist es so, dassHG Kinder keine Integrationskinder sind und daher, sollte die Wahl Regelschule sein; in ihre zuständige Regelschule gehen. Es wird ein Förderbedarf Hören festgestellt und das Kind bekommt 3 Förderstunden pro Woche ind der Regelschule (wert die macht, weiss ich nicht: in einem Fall die ich kenne macht das eine GS Lehrerin der Schule die sich hat fortbilden lassen; in einem anderen Fall eine sowieso vorhandene Förderschullehrerin).
Was ich sagen will: der Status den dein Sohn bekommen soll, sollte erstmal geklärt werden: ist er ein echtes Integrationskind oder ein Regelschulkind mit zusätzlichen Förderstunden? Ist er als I-Kind eingestuft, wird ihm eine I-Schule zugeteilt und auch der Transport dahin (auf Antrag) übernommen. So kenne ich das. Allerdings kenne ich mich mit den § nicht aus...
Ansprechpartner wäre zuallererst ja der Kinder-und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes und dann als Kostenträger das Sozialamt.
Gruß
also : ich denke, wenn die zuständige Schule die Integration ablehnt sollte das eigentlich kein Problem (naj..) sein.
Zunächst muss ja der Bedarf zur Integration geklärt werden. Hier ist es so, dass
Was ich sagen will: der Status den dein Sohn bekommen soll, sollte erstmal geklärt werden: ist er ein echtes Integrationskind oder ein Regelschulkind mit zusätzlichen Förderstunden? Ist er als I-Kind eingestuft, wird ihm eine I-Schule zugeteilt und auch der Transport dahin (auf Antrag) übernommen. So kenne ich das. Allerdings kenne ich mich mit den § nicht aus...
Ansprechpartner wäre zuallererst ja der Kinder-und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes und dann als Kostenträger das Sozialamt.
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
-
PetraAnett
- Beiträge: 478
- Registriert: 31. Jan 2007, 20:45
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Re: Schule, Schulweg ...
Hallo
ich danke euch - damit kommen wir schon ein großes Stück weiter.
LG
PetraAnett
ich danke euch - damit kommen wir schon ein großes Stück weiter.
LG
PetraAnett
