Heute habe ich mir mal die Gesundheitsreform 2004 vorgenommen. Der Ausdruck des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung sagt bei Hilfsmittel zur Zuzahlung folgendes, zitiere: Zuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.
www.die-gesundheitsreform.de
Heißt dass jetzt, man muss künftig pro Gerät nur noch 10 EURO zuzahlen, oder geht dies bis zum
Für Eure Antworten wäre ich dankbar.
Viele Grüße
ANKE