Festbetragsgenehmigung trotz Antrag auf Gesamtkosten – Chancen bei Widerspruch?
Verfasst: 6. Jan 2026, 16:00
Mein Akustiker hat zunächst einen Antrag auf Mehrkostenübernahme gestellt.
Die Krankenkaase meinte, der Antrag sei so nicht korrekt und es solle nur der Festbetrag beantragt werden.
Daraufhin habe ich selbst die vollständige Kostenübernahme beantragt.
Trotzdem habe ich einen Bescheid erhalten, in dem nur die Festbetragsversorgung genehmigt wurde. Telefonisch wird mir immer gesagt, alles über dem Festbetrag hinaus sei Eigenleistung.
Ich bin hochgradig schwerhörig, wohne in Baden-Württemberg und überlege jetzt, Widerspruch einzulegen und ggf. zu klagen.
Meine Ergebnisse aus dem Freiburger Einsilbertest (Nutzschall 65 dB, Störschall 60 dB)::
Phonak Audéo Infinio 70 (zuzahlungspflichtig):
Nutzschall 50 %, Störschall 40 %
Oticon (aufzahlungsfrei):
Nutzschall 55 %, Störschall 35 %
Der Akustiker sagte, der Unterschied dürfe „nicht zu groß“ sein, sonst müsse er teurere Geräte zum Nulltarif abgeben. Ich habe nicht ganz verstanden, ob sich das auf Nutz- oder Störschall bezieht.
Mir erscheinen Werte von 40–50 % insgesamt sehr niedrig.
Kann ein Gericht daraus nicht auch schließen, dass die Festbetragsversorgung insgesamt nicht ausreicht, unabhängig vom Vergleich?
Ich habe die Geräte 3 Monate im Alltag getestet und höre mit den Infinio 70 deutlich besser als mit meinen alten Phonak-30er-Geräten. Mit aufzahlungsfreien Geräten wäre ich im Alltag stark eingeschränkt.
Habe ich mit diesen Werten realistische Chancen im Widerspruch/Klage? Mein HNO wird noch eine Bescheinigung ausstellen, dass ich die besseren Hörgeräte benötige.
Sollte der Freiburger Test wiederholt werden?
Wie müssten die Ergebnisse typischerweise aussehen, damit ein Mehrkostenanspruch anerkannt wird? Reicht eine Verbesserung um 5 % auch bei niedrigen Ausgangswerten? Ich habe gesehen, dass der VdK viel Fachwissen und Erfahrung speziell zu Hörgeräten und Krankenkassenfällen hat, mich aber nicht selbst vor Gericht vertreten kann, sondern nur berät.
Ist es sinnvoller, jetzt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen oder beim VdK Mitglied zu werden
Die Krankenkaase meinte, der Antrag sei so nicht korrekt und es solle nur der Festbetrag beantragt werden.
Daraufhin habe ich selbst die vollständige Kostenübernahme beantragt.
Trotzdem habe ich einen Bescheid erhalten, in dem nur die Festbetragsversorgung genehmigt wurde. Telefonisch wird mir immer gesagt, alles über dem Festbetrag hinaus sei Eigenleistung.
Ich bin hochgradig schwerhörig, wohne in Baden-Württemberg und überlege jetzt, Widerspruch einzulegen und ggf. zu klagen.
Meine Ergebnisse aus dem Freiburger Einsilbertest (Nutzschall 65 dB, Störschall 60 dB)::
Phonak Audéo Infinio 70 (zuzahlungspflichtig):
Nutzschall 50 %, Störschall 40 %
Oticon (aufzahlungsfrei):
Nutzschall 55 %, Störschall 35 %
Der Akustiker sagte, der Unterschied dürfe „nicht zu groß“ sein, sonst müsse er teurere Geräte zum Nulltarif abgeben. Ich habe nicht ganz verstanden, ob sich das auf Nutz- oder Störschall bezieht.
Mir erscheinen Werte von 40–50 % insgesamt sehr niedrig.
Kann ein Gericht daraus nicht auch schließen, dass die Festbetragsversorgung insgesamt nicht ausreicht, unabhängig vom Vergleich?
Ich habe die Geräte 3 Monate im Alltag getestet und höre mit den Infinio 70 deutlich besser als mit meinen alten Phonak-30er-Geräten. Mit aufzahlungsfreien Geräten wäre ich im Alltag stark eingeschränkt.
Habe ich mit diesen Werten realistische Chancen im Widerspruch/Klage? Mein HNO wird noch eine Bescheinigung ausstellen, dass ich die besseren Hörgeräte benötige.
Sollte der Freiburger Test wiederholt werden?
Wie müssten die Ergebnisse typischerweise aussehen, damit ein Mehrkostenanspruch anerkannt wird? Reicht eine Verbesserung um 5 % auch bei niedrigen Ausgangswerten? Ich habe gesehen, dass der VdK viel Fachwissen und Erfahrung speziell zu Hörgeräten und Krankenkassenfällen hat, mich aber nicht selbst vor Gericht vertreten kann, sondern nur berät.
Ist es sinnvoller, jetzt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen oder beim VdK Mitglied zu werden