Schon wieder Schwebi Angelegenheit -,)

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Günter Kissmann
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Schon wieder Schwebi Angelegenheit -,)

#1

Beitrag von Günter Kissmann »

Hallo allerseits.

Deutsches Recht, da brauchst du nen Pfadfinder.

Spass beiseite, wir hatten für Malte einen Schwerbehindertenausweis beantragt,
formlos wie ich das immer mache.

Der wurde auch bewilligt 70% und Merkzeichen RF.

Dagegen habe ich nach Vorlage des Befundes Widerspruch eingelegt, weil mir das Merkzeichen B (Begleitperson) fehlte.

Begündet habe ich das damit, das es regelmäßig zum HNO mit Pädaudiologischer ausbildung muss, zum Pädakustiker, zum Logopäden und zum Pädagogischen Zentrum der Klinik die ihn betreut

Alle befinden sich nicht vor Ort.

Das Versorgungsamt teilte mir mit, das sie der Sache nicht abhelfen können und die Akte an die zuständige Widerspruchstelle nach Münster weiter gegeben haben.

Da liegt sie nun seit etwa 8 Wochen.

Habbich wat falsch gemacht?

Und wie lange Wartezeit muss ich hinnehmen?

Vielen Dank und Grüße,

Günter
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[Editiert von Günter Kissmann am: Montag, September 4, 2006 @ 11:47][/size]
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[Editiert von Günter Kissmann am: Montag, September 4, 2006 @ 11:48][/size]
Günter, 1956 von Kind auf sh seit 2003 Ci, Jan-Derk 1983 normalh. Nina 1985 mittelgr, sh. Mathis 1986 mittelgr.sh, Janna 1991 normh. und Malte 1998 hochgr. sh
Karin
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Re: Schon wieder Schwebi Angelegenheit -,)

#2

Beitrag von Karin »

Lieber Günther, eigentlich sollte das in 14 Tagen erledigt sein. Wenn nicht, müssen sie dir eine Zwischenmeldung geben. Haben sie das?

Frag doch einfach mal nach.
Ich habe bis heute nicht richtig begriffen, wann man ein B bekommt und welche Begründung dafür ausreicht.

Normalerweise bekommt man ein B, wenn man ständige Begleitung braucht und nicht nur in Ausnahmefällen, so wurde mir das jedenfalls gesagt.
Liebe Grüße
Karin
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Günter Kissmann
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Re: Schon wieder Schwebi Angelegenheit -,)

#3

Beitrag von Günter Kissmann »

Hallo Karin,

wir sind von der Klinik darauf hingewiesen worden für die schien das klar,) um die Fahrtkosten wenigstens zu halbieren.

Ständige Begleitung brauchen Kinder in dem Alter eigentlich immer, sonst verletze ich meine Aufsichtspflicht.

Das Versorgungsamt hat ja promm, geantwortet. Die Widerspruchstelle rührt sich nicht.

Werd denn mal nachfragen

Liebe Grüße,

Günter
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[Editiert von Günter Kissmann am: Montag, September 4, 2006 @ 12:13][/size]
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Momo
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Re: Schon wieder Schwebi Angelegenheit -,)

#4

Beitrag von Momo »

Erstellt von Günter Kissmann
Ständige Begleitung brauchen Kinder in dem Alter eigentlich immer, sonst verletze ich meine Aufsichtspflicht.[size=small]

[Editiert von Günter Kissmann am: Montag, September 4, 2006 @ 12:13][/size]
Das spielt keine Rolle für oder gegen das B, denn wichtig ist- so wurde es mir erklärt- dass die betroffene Person mit dieser Behinderung als Erwachsener auch der ständigen Begleitung bedürfen würde. Sprich, wenn dein Sohn erwachsen wäre, bräuchte er dann auch das B oder nur weil er noch Kind ist? Ausserdem hiess es bei uns das B gibt es nur in Kombination mit dem G (eingeschränkt Bewegungsfähig im Verkehr- d.h. nicht gehbehindert, sondern auch mangelnde Orientierung, Gleichgewicht usw.). Begründen musst du nicht, dass er zu Therapien muss, sondern wegen welcher Beeinträchtigung (ausser eben das Alter) er dorthin begleitet werden muss und nicht alleine fahren kann!

Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Karin
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Re: Schon wieder Schwebi Angelegenheit -,)

#5

Beitrag von Karin »

Hi Momo, komisch ist nur, dass den meisten dann das B wieder nach dem 16. Lebensjahr weggenommen wird.

Wie passt das dann zusammen? Wie gesagt, ich verstehe es nicht.
Lieben Gruß
Karin
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Sandra

Re: Schon wieder Schwebi Angelegenheit -,)

#6

Beitrag von Sandra »

Tja Karin, so isses............ für "viele" Versorgungsämter sind wir dann ab Berufseintritt bzw. Volljährigkeit scheinbar nicht mehr schwerhörig - obwohl an den Hörwerten sich Null komma nichts geändert hat!
Ist aber auch manchmal auch vom Sachbearbeiter abhängig. Hab schon erfahren, dass einer in NRW wohnte "B" bekam und bei Berufseintritt/Volljährigkeit gestrichen wurde..... einige Jahre zog er wg. Studiums nach Bayern, dort bekam er plötzlich das "B" wieder, man erklärte Ihm, dass das VA in NRW falsch gemacht hätte......... als nach dem Studium wieder zurück nach NRW zog hat das dortige VA das "B" komischerweise nicht gestrichen - somit hat diese Person heute noch das Merkzeichen "B" im Ausweis!
Und was gibt da zu verstehen? :rolleyes:
Anderseits finde ich persönlich nicht sooo schlimm, wenn NUR das "B" gestrichen wird, weil genau genommen, der/die Betroffene immer Begleitung mitnehmen muss und darf streng genommen nie allein fahren darf! Ich wurde als Kind (ca. 12 Jahre oder so) vom Busfahrer hingewiesen wo meine Begleitung sei, da ich nur vom Nachbarort heimfahren wollte....... ich wurde jedoch zum Glück nur ein einziges mal danach gefragt und bin hinterher nach wie vor weiterhin allein per Bus gefahren :D

@Günter: Das "B" gilt glaube ich ab 80% und im Zusammenhang des Merkezeichen "G" bzw. "GL"
@ANDREA, hilf mir mal, stimmt das so!? :confused:

Gruss Sandra
Andrea Heiker
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Re: Schon wieder Schwebi Angelegenheit -,)

#7

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo,

so klar ist das leider nicht geregelt. Ein B (sowie auch ein G und H) sowie 100% bekommen eigentlich nur Kinder, die schon vor dem 7. Lebensjahr an Taubheit grenzend schwerhörig sind. Beim Versorgungsamt gibt sehr wohl Hörgeschädigter erster und zweiter Klasse, nämlich die an Taubheite grenzenden Frühschwerhörigen, die oftmals sogar "nur" hochgradig sind aber dank früher Antragsstellung mit vergleichsweise unklarer Diagnose das Maximum herausgeholt haben und alle anderen Schwerhörigen. Und ich bin mir nicht sicher, dass Du Günter für Malte das B durchsetzen kannst, aber probieren geht über studieren, nicht wahr. Das Gemeine ist auch, dass Frühschwerhörige später auch nicht zur ersten Klasse aufsteigen können, wenn sich die Eltern nicht beizeiten gekümmert haben. Da kann man als junegr Erwachsener noch so viele Atteste heranschleppen.

Die Hörgeschädigten "zweiter Klasse" bekommen maximal 80%. Rf kriegen alle und GL die Frühschwerhörigen bzw. diejenigen die allein aufgrund der Hörbehidnerung 80% haben.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Günter Kissmann
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Re: Schon wieder Schwebi Angelegenheit -,)

#8

Beitrag von Günter Kissmann »

Hallo Andrea,

"Probieren geht über studieren!" Da hast du Recht, dass ist immer meine Maxime.

Etwas verschnupft bin ich, weil die Empfehlung von der Klinik kam.

Darauf hatte ich mich verlassen und auch nur diese Klinik in dem Antrag angegeben.

Meine überlegung war, er bekam die HG`s mit fünf, das ist ein Alter in dem der Wortschatz erwerb noch nicht abgeschlossen ist zudem ist er nachweißlich progredient.

Leider war der Atest der klinik sehr knapp. Letztes Audiogramm und dann den Hinweiß auf Hochgradige SH.

Ich selbst kenne B auch nur in Verbindung mit H.

80% Sabiene, dann hätte er Freifahrt, die Klinik sagte aber ausdrücklich er müsse bezahlen (also halber Preis) nur die Begleitperson nicht.

Naja, Ärzte können nicht alles wissen.

Gruß, Günter

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[Editiert von Günter Kissmann am: Montag, September 4, 2006 @ 16:13][/size]
Günter, 1956 von Kind auf sh seit 2003 Ci, Jan-Derk 1983 normalh. Nina 1985 mittelgr, sh. Mathis 1986 mittelgr.sh, Janna 1991 normh. und Malte 1998 hochgr. sh
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