Berufsgenossenschaft / Neueinsteiger / VDK
Berufsgenossenschaft / Neueinsteiger / VDK
Hallo zusammen,
ich habe heute die Zusage der BGHM für Geräte der Kategorie 1 bekommen (Mittelgradige Lärmschwerhörigkeit). Da ich aber täglich kurzzeitig in einem Lärmbereich muss, denke ich das diese Geräte nicht ausreichend sind. DIE GERÄTE SOLLTEN SIE KEINESFALLS IM LÄRMBEREICH TRAGEN steht schließlich im Bescheid.
Leider hat die Sachbearbeiterin wohl den Hörer daneben gelegt weil permanent besetzt ist (auch jetzt noch...). Werde es morgen weiter versuchen. Falls ich keine andere Kategorie bekomme werde ich wohl mit dem VDK drohen, dort bin ich Mitglied, in der Hoffnung das es hilft.
Oder kann man mit Kapsel Gehörschutz "Mickey Maus" und Hörgeräten in Lärmbereiche größer 85db gehen?.
Würde mich über ein paar Rückmeldungen sehr freuen. Danke
Gruß Thomas
ich habe heute die Zusage der BGHM für Geräte der Kategorie 1 bekommen (Mittelgradige Lärmschwerhörigkeit). Da ich aber täglich kurzzeitig in einem Lärmbereich muss, denke ich das diese Geräte nicht ausreichend sind. DIE GERÄTE SOLLTEN SIE KEINESFALLS IM LÄRMBEREICH TRAGEN steht schließlich im Bescheid.
Leider hat die Sachbearbeiterin wohl den Hörer daneben gelegt weil permanent besetzt ist (auch jetzt noch...). Werde es morgen weiter versuchen. Falls ich keine andere Kategorie bekomme werde ich wohl mit dem VDK drohen, dort bin ich Mitglied, in der Hoffnung das es hilft.
Oder kann man mit Kapsel Gehörschutz "Mickey Maus" und Hörgeräten in Lärmbereiche größer 85db gehen?.
Würde mich über ein paar Rückmeldungen sehr freuen. Danke
Gruß Thomas
-
- Beiträge: 10942
- Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
- 10
Re: Berufsgenossenschaft / Neueinsteiger / VDK
Für Lärmarbeitsplätze gibt es zwar sogenannte ICP-Hörgeräte, die speziell für das Tragen im Lärm zertifiziert sind, wenn du aber nur kurzzeitig im Lärmbereich bist, dann würde ich lieber die Mickymäuse überziehen und gut. 

...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Re: Berufsgenossenschaft / Neueinsteiger / VDK
Danke für deine Antwort!!!.Hilft schonmal weiter. Anrufen werde ich trotzdem mal Fragen kostet ja nix...
Re: Berufsgenossenschaft / Neueinsteiger / VDK
Was Ohrenklempner zwischen den Zeilen schreibt:
Es gibt nicht so viele Hörgeräte, die für einen Lärmarbeitsbereich überhaupt zugelassen sind (naja, so gut wie keine).
Die Hörgeräte benutzt du aber ansonsten den ganzen Tag. Sieh lieber zu, dass die Hörgeräte für dich zu 95% der Zeit passen und die restlichen 5% suchst du praktikable Alternativen - hier Mickey Mäuse.
Und was heißt schon "Fragen kostet nix". Es ist die Zeit, die du am Telefon hängst bis endlich jemand abnimmt und hoffentlich auch noch kompetent genug ist.
Es gibt nicht so viele Hörgeräte, die für einen Lärmarbeitsbereich überhaupt zugelassen sind (naja, so gut wie keine).
Die Hörgeräte benutzt du aber ansonsten den ganzen Tag. Sieh lieber zu, dass die Hörgeräte für dich zu 95% der Zeit passen und die restlichen 5% suchst du praktikable Alternativen - hier Mickey Mäuse.
Und was heißt schon "Fragen kostet nix". Es ist die Zeit, die du am Telefon hängst bis endlich jemand abnimmt und hoffentlich auch noch kompetent genug ist.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
-
- Beiträge: 10942
- Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
- 10
Re: Berufsgenossenschaft / Neueinsteiger / VDK
Ich habe mir nochmal den Beitrag durchgelesen und glaube, der TE hatte eine andere Intention.
Die BG/GUV bezahlt Hörgeräte nach drei Kategorien: 1, 2 und 3.
Kategorie 1 ist die mit dem geringsten Festbetrag, 2 liegt höher und 3 hat keinen Festbetrag sondern wird nach Kostenvoranschlag komplett bezahlt.
Kategorie 1 bekommt man auf jeden Fall und immer bezahlt, auch wenn man schon in Rente ist, und das hat ein paar (aber nicht viele) Vorteile gegenüber der "herkömmlichen" Krankenkassen-Versorgung.
Für die Kategorien 2 und 3 ist es notwendig, dass nachgewiesen ist, dass ein Hörgerät zum Preis der niedrigen Kategorie für den Arbeitsplatz nicht ausreicht. Bist du beispielsweise angewiesen auf ein ständiges, gutes Sprachverstehen in großer Geräuschkulisse und hast dabei keine Hand frei für die Bedienung des Hörgeräts, dann kann mit einer entsprechenden Begründung auch eine höhere Kategorie übernommen werden.
Was ICP-Hörgeräte angeht, so werden diese nur bezahlt, wenn man einem bestimmten Tageslärmexpositionspegel ausgesetzt ist. Ein paar Minuten pro Tag im Lärm reichen dafür nicht aus. Darum noch einmal bekräftigend der Hinweis auf die "Mickymäuse". Ja, die kannst (und musst!) du nehmen. Du kannst versuchen, den Gehörschutz einfach auf das Ohr mit Hörgeräten zu setzen. Wichtig ist, dass es "dicht" ist!
Die BG/GUV bezahlt Hörgeräte nach drei Kategorien: 1, 2 und 3.
Kategorie 1 ist die mit dem geringsten Festbetrag, 2 liegt höher und 3 hat keinen Festbetrag sondern wird nach Kostenvoranschlag komplett bezahlt.
Kategorie 1 bekommt man auf jeden Fall und immer bezahlt, auch wenn man schon in Rente ist, und das hat ein paar (aber nicht viele) Vorteile gegenüber der "herkömmlichen" Krankenkassen-Versorgung.
Für die Kategorien 2 und 3 ist es notwendig, dass nachgewiesen ist, dass ein Hörgerät zum Preis der niedrigen Kategorie für den Arbeitsplatz nicht ausreicht. Bist du beispielsweise angewiesen auf ein ständiges, gutes Sprachverstehen in großer Geräuschkulisse und hast dabei keine Hand frei für die Bedienung des Hörgeräts, dann kann mit einer entsprechenden Begründung auch eine höhere Kategorie übernommen werden.
Was ICP-Hörgeräte angeht, so werden diese nur bezahlt, wenn man einem bestimmten Tageslärmexpositionspegel ausgesetzt ist. Ein paar Minuten pro Tag im Lärm reichen dafür nicht aus. Darum noch einmal bekräftigend der Hinweis auf die "Mickymäuse". Ja, die kannst (und musst!) du nehmen. Du kannst versuchen, den Gehörschutz einfach auf das Ohr mit Hörgeräten zu setzen. Wichtig ist, dass es "dicht" ist!
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
-
- Beiträge: 59
- Registriert: 15. Dez 2019, 15:22
- 5
- Wohnort: Nähe Tübingen
Re: Berufsgenossenschaft / Neueinsteiger / VDK
Ich habe auch seit 5 Jahren BGHM "teilfinanzierte" Hörgeräte und kann obigen Beitrag bestätigen !Ohrenklempner hat geschrieben: ↑27. Jun 2025, 22:04 Ich habe mir nochmal den Beitrag durchgelesen und glaube, der TE hatte eine andere Intention.
Die BG/GUV bezahlt Hörgeräte nach drei Kategorien: 1, 2 und 3.
Kategorie 1 ist die mit dem geringsten Festbetrag, 2 liegt höher und 3 hat keinen Festbetrag sondern wird nach Kostenvoranschlag komplett bezahlt.
Kategorie 1 bekommt man auf jeden Fall und immer bezahlt, auch wenn man schon in Rente ist, und das hat ein paar (aber nicht viele) Vorteile gegenüber der "herkömmlichen" Krankenkassen-Versorgung.
Für die Kategorien 2 und 3 ist es notwendig, dass nachgewiesen ist, dass ein Hörgerät zum Preis der niedrigen Kategorie für den Arbeitsplatz nicht ausreicht. Bist du beispielsweise angewiesen auf ein ständiges, gutes Sprachverstehen in großer Geräuschkulisse und hast dabei keine Hand frei für die Bedienung des Hörgeräts, dann kann mit einer entsprechenden Begründung auch eine höhere Kategorie übernommen werden.
Was ICP-Hörgeräte angeht, so werden diese nur bezahlt, wenn man einem bestimmten Tageslärmexpositionspegel ausgesetzt ist. Ein paar Minuten pro Tag im Lärm reichen dafür nicht aus. Darum noch einmal bekräftigend der Hinweis auf die "Mickymäuse". Ja, die kannst (und musst!) du nehmen. Du kannst versuchen, den Gehörschutz einfach auf das Ohr mit Hörgeräten zu setzen. Wichtig ist, dass es "dicht" ist!
Damals hat die Aufstockung auf KAT 2 der Bg problemlos funktioniert, mit ähnlicher Begründung wie Ohrenklempner oben schreibt plus besserer Schutz vor dem Impulsschall.
Der Unterschied von Kat 1 auf Kat 2 war dortmals ca. 300 - 350 Euro pro Gerät mehr.
Die Mickymäuse funktionieren meiner Erfahrung nach nur bei Stummschaltung der Hörgeräte, deshalb diese Stummschaltung vom
Gruß Andreas
Re: Berufsgenossenschaft / Neueinsteiger / VDK
Hallo Thomas,
alleine das "überziehen" reicht nicht. Offiziell darfst du im Lärmbereich (ausser ICP) kein eingeschaltetes Hörgerät tragen.
Unter den Mickey Mäusen müsstest du die Hörgeräte ausschalten, wenn du in den Lärmbereich gehst.
Auch muss sichergestellt sein, dass die Mikey Mäuse über dem Hörgerät dicht aufliegen!
Andreas hat ja schon geschrieben, dass ein "stummschalten" alleine nicht gut ist.
Hier mal ein Link zu einer Übersichtsseite der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung)
https://psamobil.ifa.dguv.de/PSA-GS-FAQ_18.htm
Ich trage selber seit 7 Jahren ICP-Geräte.
Vielleicht trifft ja einer der drei Kriterien für die Verordnung von ICP-Geräten auf dich zu.
Schau mal unter dem Punkt: Wann ist der Einsatz eines für den Lärmarbeitsplatz zugelassenen Hörgerätes empfehlenswert?
Wenn du täglich in den Lärmbereich MUSST kann dir das vielleicht auch dein Arbeitgeber bescheinigen, damit du eine der Kriterien für ICP erfüllst.
Kommt auf einen Versuch an.
Bei den ICP schaltest du vor Betreten des Lärmbereichs nur in das Lärmprogramm. Wenn du den Bereich verlässt, schaltest du wieder in eine normales Programm zurück.
Die Geräte müssen im Lärmbereich nicht ausgeschaltet werden und Kommunikation und Wahrnehmung von Warnsignalen bleibt im Lärmbereich erhalten.
Kosten für ICP-Versorgung werden komplett von der BG übernommen. Keine Zuzahlung oder so.
ICP-Versorgung macht aber nicht jeder Akustiker.
Auf der Seite von Hörluchs (Hersteller der ICP-Geräte) gibt es eine Übersicht, wer die Geräte einstellen darf.
Gruss, noch ein Andreas
alleine das "überziehen" reicht nicht. Offiziell darfst du im Lärmbereich (ausser ICP) kein eingeschaltetes Hörgerät tragen.
Unter den Mickey Mäusen müsstest du die Hörgeräte ausschalten, wenn du in den Lärmbereich gehst.
Auch muss sichergestellt sein, dass die Mikey Mäuse über dem Hörgerät dicht aufliegen!
Andreas hat ja schon geschrieben, dass ein "stummschalten" alleine nicht gut ist.
Hier mal ein Link zu einer Übersichtsseite der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung)
https://psamobil.ifa.dguv.de/PSA-GS-FAQ_18.htm
Ich trage selber seit 7 Jahren ICP-Geräte.
Vielleicht trifft ja einer der drei Kriterien für die Verordnung von ICP-Geräten auf dich zu.
Schau mal unter dem Punkt: Wann ist der Einsatz eines für den Lärmarbeitsplatz zugelassenen Hörgerätes empfehlenswert?
Wenn du täglich in den Lärmbereich MUSST kann dir das vielleicht auch dein Arbeitgeber bescheinigen, damit du eine der Kriterien für ICP erfüllst.
Kommt auf einen Versuch an.
Bei den ICP schaltest du vor Betreten des Lärmbereichs nur in das Lärmprogramm. Wenn du den Bereich verlässt, schaltest du wieder in eine normales Programm zurück.
Die Geräte müssen im Lärmbereich nicht ausgeschaltet werden und Kommunikation und Wahrnehmung von Warnsignalen bleibt im Lärmbereich erhalten.
Kosten für ICP-Versorgung werden komplett von der BG übernommen. Keine Zuzahlung oder so.
ICP-Versorgung macht aber nicht jeder Akustiker.
Auf der Seite von Hörluchs (Hersteller der ICP-Geräte) gibt es eine Übersicht, wer die Geräte einstellen darf.
Gruss, noch ein Andreas
Beidseitige Lärmschwerhörigkeit. Anerkannt als Berufskrankheit.
Rechts hochgradig 72%, links mittelgradig 47% Verlust.
Rechts hochgradig 72%, links mittelgradig 47% Verlust.
Re: Berufsgenossenschaft / Neueinsteiger / VDK
Vielen Dank für die Zahlreichen antworten. Ich habe mal der der netten Dame von BG Telefoniert, bisher lief immer alles Problemlos. Die wollen das Prüfen, ich soll schonmal zum Hörakusiker gehen. Am MIttwoch habe ich meinen ersten Termin...
Die Hörgeräte bei jeder Aktion (z.b. mal kurz den Winkelschleifer in die Hand nehmen etc.) aus den Ohren nehmen zu müssen würde ich als lästig empfinden. Da bin ich ja x mal am Tag am raus und wieder reinmachen.
Die Hörgeräte bei jeder Aktion (z.b. mal kurz den Winkelschleifer in die Hand nehmen etc.) aus den Ohren nehmen zu müssen würde ich als lästig empfinden. Da bin ich ja x mal am Tag am raus und wieder reinmachen.
Re: Berufsgenossenschaft / Neueinsteiger / VDK
Man kann sich auch Probleme konstruieren. Hast du schon mal Hörgeräte getragen (also mehr als 2 Wochen) und sprichst aus Erfahrung?
Wenn die BG dir einen höheren Zuschuss gewährt, ist das natürlich super, keine Frage.
Wenn die BG dir einen höheren Zuschuss gewährt, ist das natürlich super, keine Frage.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
-
- Beiträge: 10942
- Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
- 10
Re: Berufsgenossenschaft / Neueinsteiger / VDK
Gehörschutz setzt man ja ohnehin auf und wieder ab. Da würde ich dann vielleicht lieber die Hörgeräte ausschalten/stummschalten und den Gehörschutz drüber setzen, wenn er auch passt, d.h. Ohr mitsamt Hörgerät umschließt. Ob das im betrieblichen Umfeld zulässig ist ... glaube ich nicht, weil das Risiko von "Bedienfehlern" groß ist und der Gehörschutz unter Umständen unwirksam wird. Privat würde ich das aber so machen. Oder das Hörgerät einfach ganz rausnehmen, wenn du handwerkelst.
Bevor das hier falsch aufgeschnappt wird: Es heißt, mit dem Hörgerät soll man nicht in den Lärmbereich. Das ist etwas missverständlich. Das Hörgerät schädigt das Ohr nicht zusätzlich, sondern das ungeschützte Ohr wird geschädigt, wenn es sich (mit oder ohne Hörgerät) in den Lärmbereich begibt. Der Hinweis ist daher angebracht, weil der spezielle ICP-Gehörschutz (Hörgerät mit eingebautem Gehörschutz) eben auch im Lärmbereich getragen werden kann und weil du, wenn du ein normales Hörgerät trägst, das Hörgerät absetzen und den Gehörschutz aufsetzen sollst.

...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Re: Berufsgenossenschaft / Neueinsteiger / VDK
Ich nochmal,
wenn du am Mittwoch zum Akustiker gehst, direkt den Hinweis "Abrechnung über BG".
Das macht auch nicht jeder.
Das sollte so auch auf der Verordnung vom Ohrenarzt stehen (Kostenträger).
War bei mir damals leider nicht so, da die Ohrenärztin das verschwitzt hatte, dass über die BG abgerechnet wird.
Wurde dann einiges an Rennerei für mich.
Der Akustiker, bei dem ich meine ersten ICP bekommen habe, hatte vorher auch noch nie mit der BG abgerechnet
und durfte keine ICP einstellen. Hat extra die Schulung besucht und mich auch die 5 Jahre gut betreut.
Als es dann um die Folgeversorgung ging, hat er mir jedoch mitgeteilt, er würde das mit ICP nicht mehr machen.
Musste dann zwar wechseln, bin aber auch bei meinem aktuellen Akustiker sehr zufrieden.
Auch bei den ICP muss man "agieren" wenn man in einen Lärmbereich geht.
Umschalten eben.
Sieh es nicht als lästig an, sondern schütze das, was du noch an Resthörvermögen hast.
Kaputt ist kaputt und wird nicht mehr in Ordnung!
Gruss, Andreas
wenn du am Mittwoch zum Akustiker gehst, direkt den Hinweis "Abrechnung über BG".
Das macht auch nicht jeder.
Das sollte so auch auf der Verordnung vom Ohrenarzt stehen (Kostenträger).
War bei mir damals leider nicht so, da die Ohrenärztin das verschwitzt hatte, dass über die BG abgerechnet wird.
Wurde dann einiges an Rennerei für mich.
Der Akustiker, bei dem ich meine ersten ICP bekommen habe, hatte vorher auch noch nie mit der BG abgerechnet
und durfte keine ICP einstellen. Hat extra die Schulung besucht und mich auch die 5 Jahre gut betreut.
Als es dann um die Folgeversorgung ging, hat er mir jedoch mitgeteilt, er würde das mit ICP nicht mehr machen.
Musste dann zwar wechseln, bin aber auch bei meinem aktuellen Akustiker sehr zufrieden.
Auch bei den ICP muss man "agieren" wenn man in einen Lärmbereich geht.
Umschalten eben.
Sieh es nicht als lästig an, sondern schütze das, was du noch an Resthörvermögen hast.
Kaputt ist kaputt und wird nicht mehr in Ordnung!
Gruss, Andreas
Beidseitige Lärmschwerhörigkeit. Anerkannt als Berufskrankheit.
Rechts hochgradig 72%, links mittelgradig 47% Verlust.
Rechts hochgradig 72%, links mittelgradig 47% Verlust.