Ablehnung von KK für Hörgeräte

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brundi
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Ablehnung von KK für Hörgeräte

#1

Beitrag von brundi »

suche dringend stichhaltige Argumente oder Urteile für den Widerspruch an die Krankenkasse. Die Krankenkasse will nur den Festbetrag für die Hörgeräteversorgung bei einem Kleinkind zahlen, aber keine Mehrkosten.
Andrea Heiker
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Re: Ablehnung von KK für Hörgeräte

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Brundi,

andere Frage, warum musste ausgerechnet dieses anscheinend teurere Hg sein? In der Regel reicht der Kinderfestbetrag aus! Um welches Hörgerät handelt es sich?

Trotz jahrelanger Prozesse gibt es verschiedene Urteile, die z.T. für Hg-Träger und z.T: für die Kraneknkasse sprechen: Rechtskräftig ist aber keines geworden, weil die jeweilige Gegenseite in Berufung gegangen ist. Ich klage selbst seit acht Jahren. Wenn für Erwachsene allerdings der Kinderfestbetrag gelten würde, wäre ich allerdings bisher aber immer zuzahlungsfrei versorgt gewesen. Hörgeräte mittlere Preisklasse gibt es zum Kinderfestbetrag und die reichen auch aus, weil Kinder wegen mangelnder Mitarbeit die teuren Schnickschnack gar nicht nutzen können.

Ich weiß nicht, ob ihr nun einer Fehlberatung aufgesessen seid, der Akustiker total überteuert ist, oder hat Euer Kind eine besondere Hörkurve? Und könnt ihr noch zurück? andere Hörgeräte probieren? Schreib doch mal, wie schlecht Euer Kind hört.

Gruß Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
brundi
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Re: Ablehnung von KK für Hörgeräte

#3

Beitrag von brundi »

Ich habe keine genaueren Information, sondern nur telefonischen Kontakt mit der Mutter. Sammel jetzt erst mal alle Infos, die ich dazu finde.
wenn es schon Urteile gibt...habt Ihr das Aktenzeichen?
Andrea Heiker
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Re: Ablehnung von KK für Hörgeräte

#4

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo,

ich habe selbst ein Urteil, zu meine Ungunsten, dewegen bin ich ja in zweiter Instanz, es gibt noch ein Urteil vom Sozialgericht Dresden in dem der Schwerhörige gewonnen hat, aber da ist die Kasse auch in Berufung gegangen.

Aber die Urteile nützen nichts, solange die rechtskräftig sind, die Urteile haben die Krankenkassen nämlich auch.

Einen Widerspruch kann man nur mit spezifischen auf den Fall bezogenen Argumenten durchbekommen. Man muss sinngemäß schreiben. Mein Kind braucht genau dieses Hg und kein anderes, weil.... Hg zum Festbetrag wurden getestet, waren aber überhaupt nicht ausreichend, weil.... Das Ganze muss durch durch ein ärztliches Gutachten gestützt werden. Dann habt ihr vielleicht eine klitzekleine Chance, das Hg durchzubekommen. Wenn das Kind zeimlich shlcht hört, kann es auch helfen, eine CI-VU zu machen und snschließend zu schreiben. Das CI kann nur durch genau dieses Hg abgewendet werden.

Ich empfehle aber wirklich DRINGEND, Festbetrags-Hg ersthaft zu testen. Teuer ist bei Hg nicht unbedingt gut und bei Kindern erst recht nicht. Einige sehr teure Hg sind für Kinder wegen hoher Anfälligkeit geradezu ungeeignet.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
carole

Re: Ablehnung von KK für Hörgeräte

#5

Beitrag von carole »

hallo, also ich denke bei kindern, die in die schule gehen müssten die hg komplett bezahlt werden, wenn bewiesen wird, dass sie dieses eine hörgerät wirklich wenn sie wirklich auf dieses hörgerätenmodell angewiesen sind.

________

hier zwei urteils beispiele:
Urteile der Woche / Krankheit + Pflege
Krankenversicherung muss Zusatz zum Hörgerät bezahlen
Amtsgericht München (Az.: 211 C 5346/03)
[TAB][TAB]
Mirko Milchmann geht in die sechste Klasse eines naturwissenschaftlichen Gymnasiums. Seit seiner Geburt ist er schwerhörig. Deshalb ist er daran gewöhnt, Hörgeräte zu tragen. Nach und nach wird es für Mirko schwerer, dem Unterricht zu folgen. Die zahlreichen Geräusche der anderen Schüler kann er oft kaum noch von den Ausführungen des Lehrers trennen. Also verschreibt ihm sein Arzt ein 2000 Euro teures drahtloses Zusatzgerät. Damit ist es nun möglich, nur die für ihn wichtigen Aussagen des Lehrers wahrzunehmen. Doch die Krankenkasse will das neue Gerät nicht bezahlen. Nach ihrer Auffassung fallen nur normale Hörgeräte in den Leistungskatalog. Zusatzgeräte müssten von den Eltern getragen werden. Das Amtsgericht München sah das etwas anders.

Unter den Begriff Hörgerät fallen auch Geräte, die die Funktionsfähigkeit eines bereits vorhandenen Hörgeräts verbessern. Solche Zusatz-Geräte müssen grundsätzlich auch von der Krankenkasse bezahlt werden. Im konkreten Fall hat das vorhandene Grundgerät nur eine eingeschränkte Filterwirkung. Der Hörschaden des Kindes wird damit nur unzureichend ausgeglichen. Die Anschaffung eines Zusatzgerätes ist deshalb unumgänglich.

Die Krankenkasse bezahlt also auch die 2000 Euro für das drahtlose Zusatzgerät.

____________________

(Sozialgericht Dresden, Az.: S 18 KR 210/02)
[TAB][TAB]
Melanie Morgenthaler ist von Geburt an schwerhörig. Alle Hoffnungen, ihr Gehör könnte sich dank moderner Medizintechnik eines Tages verbessern, blieben unerfüllt. Im Gegenteil: heute, mit 24 Jahren, ist sie nahezu taub. Doch das digitale Zeitalter nährte Melanies Hoffnungen wieder. Ein neuartiges Hörgerät kam auf den Markt, das ihre Hörfähigkeit deutlich verbesserte. Doch es kostete rund 4000 Euro und die gesetzliche Krankenkasse weigerte sich, diese Kosten zu übernehmen. Die Kasse verwies auf das vorhandene Gerät von 1999 und den vereinbarten Festbetrag von 1094,16 Euro. Den Fall hatte das Dresdner Sozialgericht zu entscheiden:

Krankenkassen müssen unter Umständen auch Hörgeräte bezahlen, die teurer sind als die so genannten Festbeträge. Hörgeschädigte haben Anspruch auf einen vollständigen Ausgleich ihrer Behinderung nach dem Stand der Medizintechnik.

Damit hat Melanie also Anspruch auf das neue Gerät, allerdings ist das Dresdner Urteil noch nicht rechtskräftig.
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gruss carole
carole

Re: Ablehnung von KK für Hörgeräte

#6

Beitrag von carole »

bzw.: auch nicht uninteressant

Festbeträge für Hörgeräte sind nicht immer bindend
[06/2005]

Die Krankenversicherung muss nach einem Urteil des Sozialgerichts Dresden notfalls auch Hörgeräte bezahlen, die teurer sind als die so genannten Festbeträge. Hörgeschädigte hätten Anspruch auf einen vollständigen Ausgleich ihrer Behinderung nach dem Stand der Medizintechnik, teilte das Gericht am Freitag mit. Das Urteil vom 2. Juni ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: S 18 KR 210/02)

Das Gericht gab der Klage eines 24-Jährigen statt, dessen Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt, hieß es. Laut einem Sachverständigen könnte er mit einem neuen digitalen teuren Hörgerät, das rund 4000 Euro kostet, sehr viel besser hören als mit seinem alten von 1999. Dieses analoge Gerät hatte seinerzeit rund 2700 Mark gekostet. Die AOK wollte nach den Angaben dem Kläger nur den gültigen Festbetrag von 1094,16 Euro erstatten. Der arbeitslose Mann kann den Restbetrag nicht aufbringen. (dpa)
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