Schwerbehindertenantrag möglich?

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bluemchendani
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Schwerbehindertenantrag möglich?

#1

Beitrag von bluemchendani »

Liebe Forenmitglieder,

ich habe am Anfang der Woche bei meinem Hörgeräteakustiker einen Termin nach Reparatur meiner Oticon Real Hörgeräte gehabt und war nicht zufrieden, da ich über fehlende Hörfähigkeit mit meinem linken Hörgerät geklagt hatte. Sie hat sich alles angehört und einen Hörtest mit Sprachaudiogramm gemacht und festgestellt, dass ich wohl auch links eine Schalleitungsschwerhörigkeit hätte und sie musste meine Hörgeräte gänzlich neu einstellen. Meine Fragen hierzu sind:

1. Hätte ich die Möglichkeit mit dem aktuellen Audiogramm einen GdB zu beantragen?
2. Woher kommt eine plötzliche Schallleitungsschwerhörigkeit?
3. Können Medikamente als Ursache ausgemacht werden, wenn ich vor 5 Wochen Amoxiclav 875 mg genommen habe, nach bestätigter Seitenstrangina und Kehlkopfentzündung. Die Ohren waren jedoch nicht betroffen, gem. HNO.

Anbei mein Audio zur Auswertung.

Liebe Grüße bluemchendani
Dateianhänge
Audiogramm 05.09.2024.jpg
Dani!
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#2

Beitrag von Dani! »

Hallo bluemchendani,
Rechtes Ohr:
Der Hörverlust bei 50% Zahlenverstehen ist 55dB
Das (gewichtete) Gesamtwortverstehen ist 125
Zusammen ergibt das nach Tabelle A ein Hörverlust von 80%
Rechts besteht eine Hochgradige Schwerhörigkeit

Linkes Ohr:
Der Hörverlust bei 50% Zahlenverstehen ist 40dB
Das (gewichtete) Gesamtwortverstehen ist 145
Zusammen ergibt das nach Tabelle A ein Hörverlust von 50%
Links besteht eine Mittelgradige Schwerhörigkeit

Daraus ergibt sich nach Tabelle D für den Hörverlust ein GdB 30

Manche Medikamente können negativen Einfluss auf das Gehör meinen. Ob das im konkreten Fall das auch tut, weiß ich aber nicht.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
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bluemchendani
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#3

Beitrag von bluemchendani »

Danke Dir Dani!

wird beim 50% Zahlenverstehen abgerundet?

bluemchendani
muggel
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#4

Beitrag von muggel »

Die VersMedV gibt gewisse Einordnungen vor. Wenn es halt ein Hörverlust für Zahlen von 58 dB ist, dann gilt "Hörverlust für Zahlen ab 55 dB" und nicht "Hörverlust für Zahlen ab 60 dB". So gesehen wird es abgerundet... wenn du es so ausdrücken willst.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
bluemchendani
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#5

Beitrag von bluemchendani »

Vielen Dank. Leider hilft das nicht wirklich weiter. Tatsächlich hat man das Gefühl ohne HG wesentlich schlechter zu hören bzw. versteht man fast nichts mehr :(

bluemchendani
Dani!
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#6

Beitrag von Dani! »

Das kann ich verstehen. Wenn es nicht so wäre, dann hätten deine Hörgeräte ja den Zweck verfehlt. Nach deinem Audiogramm bist du ja auch erheblich eingeschränkt, nämlich mit einem GdB von mindestens 30.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
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Dominik
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Randolf
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#7

Beitrag von Randolf »

Es ist möglich, das einzureichen und abzuwarten.
Kosten: Umschlag, Papier, Briefmarke.
Wasnun
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#8

Beitrag von Wasnun »

Hallo Blümchendani,

versuche es. Aber mit 30 % hast du nicht viel Vorteile.

Ich habe bereits 40 % wegen einer anderen Sache und mache mir die Arbeit deswegen nicht. Schwerbehindertengrade werden nämlich
nicht zusammen gezählt. Nur der höchste gilt. Mit 30 % könntest du 620,00 € Pauschbetrag bei der Steuer geltend machen. Falls du noch
berufstätig bist, wird das Null bringen. Vielleicht , wenn du nur eine kleine Rente hast.

Die richtigen Vorteile beginnen erst bei 50 %. Nämlich 1 Woche mehr Urlaub, besserer Kündigungsschutz und 2 Jahre eher in Rente (dann zahlst du
aber 2 Jahre weniger ein und das mindert die Rente).

Habe gerade jetzt gelesen, dass Beamte 3 Tage Sonderurlaub bei 30 % bekommen.

Gruß, Wasnun
Chromobotia
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#9

Beitrag von Chromobotia »

Wasnun hat geschrieben: 9. Sep 2024, 20:22 Mit 30 % könntest du 620,00 € Pauschbetrag bei der Steuer geltend machen. Falls du noch berufstätig bist, wird das Null bringen. Vielleicht , wenn du nur eine kleine Rente hast.
Das ist ein Steuerfreibetrag. Der bringt umso mehr, je mehr Steuern man bezahlt. Es ist demnach genau anders herum. Bei einer kleinen Rente bringt das praktisch nichts. Bei einem zu versteuernden Einkommen ab 66761 Euro pro Jahr bringt das eine Steuererstattung von 260,40 Euro. Soli nicht eingerechnet.
Dani!
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#10

Beitrag von Dani! »

Und von "Vorteil" zu sprechen finde ich auch nicht in Ordnung. Ich verzichte gerne auf meine Nachteilsausgleiche wegen meinen GRAD der Behinderung, wenn ich dafür den zugrunde liegenden Mist los werde.

Wenn jemand von Vorteilen spricht, der weiß nicht was es bedeutet, wenn man wirklich schwerbehindert ist.
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Dominik
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Wasnun
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#11

Beitrag von Wasnun »

Na ja, den "Mist" wird man nicht los, wenn man einen GdB hat.

Desto besser das Einkommen ist, desto höher ist auch der Eigenanteil für z. B. Gesundheitskosten. Da gibt es eine Tabelle. Die 620 Euro verschwinden in der Regel.

Ich habe seit fast 6 Jahren 40 % und so lange ich in Arbeit war, hätte ich genausogut 0 % haben können. "Vorteil" ist vielleicht der falsche Ausdruck. Ich wollte sagen, dass man nichts davon hat. Ich hätte damals Einspruch erheben sollen und dann vielleicht 50 % bekommen. Aber ich war froh, dass es mir wieder besser ging und so habe ich es gelassen.

KG, wasnu
Dani!
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#12

Beitrag von Dani! »

Wasnun hat geschrieben: 10. Sep 2024, 10:27 Desto besser das Einkommen ist, desto höher ist auch der Eigenanteil für z. B. Gesundheitskosten. Da gibt es eine Tabelle. Die 620 Euro verschwinden in der Regel.
Die Kosten für Gesundheitsaufwendungen (Hörgeräte) kann man bestenfalls in dem Jahr als außergewöhnliche Belastung von der Einkommenssteuer absetzen, in dem die Hörgeräte bezahlt werden. Der Pauschbetrag hingegen kann jedes Jahr in derselben Höhe komplett vom Einkommen zum Abzug gebracht werden - unabhängig jeglicher anderer Kosten und Erstattungen und Höhe des Einkommens. Das "lohnt" sich umso mehr, je höher das Einkommen ist. Aber das hatte Chromobotia schon geschrieben.
Mit einem Grad (nicht Prozent) von 40 ist man zwar gegenüber nicht-Hörgeschädigten eingeschränkt, daher erhält man ja auch einen GdB über "0", völlig nutzlos ist der ja nicht. Aber der daraus entstehende Nachteil ist nicht so gravierend als dass sich höhere Ausgleiche rechtfertigen würden. Es liegt nicht mal eine Schwerbehinderung vor. Man sollte sich schon vor Augen führen, mit welchen wirklichen Einschränkungen man leben muss, der einen GdB 50 oder noch höher hat.
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Dominik
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Chromobotia
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#13

Beitrag von Chromobotia »

Wasnun hat geschrieben: 10. Sep 2024, 10:27 Desto besser das Einkommen ist, desto höher ist auch der Eigenanteil für z. B. Gesundheitskosten. Da gibt es eine Tabelle.
Ja, es gibt einen Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen, der höher ist, je höher das Einkommen. Da muss dann bei hohen Einkommen oft sehr viel zusammenkommen, damit man den überschreitet.
Wasnun hat geschrieben: 10. Sep 2024, 10:27 Die 620 Euro verschwinden in der Regel.
Nein. Denn man kann wählen, ob man den Pauschbetrag nehmen möchte, oder ob man die tatsächlichen Kosten ansetzen möchte. Für die tatsächlichen Kosten gilt die Grenze für die außergewöhnlichen Belastungen. Wenn man den Pauschbetrag nimmt, dann ist der kein Teil der außergewöhnlichen Belastungen, da verschwindet nichts.
Wasnun hat geschrieben: 10. Sep 2024, 10:27 Ich habe seit fast 6 Jahren 40 % und so lange ich in Arbeit war, hätte ich genausogut 0 % haben können.
Dann hast Du das bei der Steuererklärung falsch angegeben. Man kann prüfen, ob es günstiger ist, den Pauschbetrag oder die tatsächlichen Kosten anzusetzen und dann das bessere wählen.
Wasnun
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#14

Beitrag von Wasnun »

Dann hast Du das bei der Steuererklärung falsch angegeben. Man kann prüfen, ob es günstiger ist, den Pauschbetrag oder die tatsächlichen Kosten anzusetzen und dann das bessere wählen.
Das kann theoretisch sein... Ich habe den Pauschbetrag angegeben und der war geringer als der Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen. Gut, der Pauschbetrag wurde vor ein paar Jahren verdoppelt, aber trotzdem fragt man sich, warum man sich die Arbeit machen sollte. Außer es ist abzusehen, dass man über 50 kommt.
Mit einem Grad (nicht Prozent) von 40 ist man zwar gegenüber nicht-Hörgeschädigten eingeschränkt, daher erhält man ja auch einen GdB über "0", völlig nutzlos ist der ja nicht. Aber der daraus entstehende Nachteil ist nicht so gravierend als dass sich höhere Ausgleiche rechtfertigen würden. Es liegt nicht mal eine Schwerbehinderung vor. Man sollte sich schon vor Augen führen, mit welchen wirklichen Einschränkungen man leben muss, der einen GdB 50 oder noch höher hat.
Da habt ihr Recht. Vor Prozent zu sprechen, ist natürlich falsch - mein Fehler. Und ja, ich bin froh, dass es mir gut geht und ich nicht wirklich behindert bin. Darum habe ich damals auch keinen Einspruch erhoben. Obwohl, später habe ich gehört, dass die zuständige Stelle immer erst einen GdB von 40 zugesteht und nach Einspruch meistens 50 bestätigt.
Randolf
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#15

Beitrag von Randolf »

mit GdB 30 gibt es keinen SBA. :evil:
Chromobotia
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#16

Beitrag von Chromobotia »

Randolf hat geschrieben: 10. Sep 2024, 21:27 mit GdB 30 gibt es keinen SBA. :evil:
Und? Hat ja denke ich auch keiner behauptet.
Randolf
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Re: Schwerbehindertenantrag möglich?

#17

Beitrag von Randolf »

das sind geringfügige Beeintrachtigungen, die keine beruflichen Nachteile mt sich bringen. :mrgreen:
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