Hallo,
ich bin neu angemeldet in diesem Forum, hatte aber schon während der Testphase mit meinen Hörgeräten immer mal mitgelesen und schon interessante Informationen erhalten.
Nun habe ich doch selbst eine Frage:
Ich habe durch zwei Vorerkrankungen (Hüftdysplasie und Darmerkrankung) einen GdB von 40 %, meine Akustikerin meinte ich solle doch jetzt einen Verschlimmerungsantrag stellen um über GdB 50 zu kommen. Ich denke aber, dass der Hörverlust nicht groß genug ist, addiert wird ja beim GdB nicht wirklich.
Außerdem unterscheiden sich die Tests vom HNO und Akustiker, ich weiß gar nicht welchen ich da einreichen soll und ob sich das lohnt, vielleicht kann sich das mal jemand von euch anschauen.
Höherstufung eines bestehenden GbB durch Schwerhörigkeit
Re: Höherstufung eines bestehenden GbB durch Schwerhörigkeit
Hallo Yosie,
Grundsätzlich werden verschiedene Einschränkungen getrennt voneinander bewertet und dann geschaut, ob die zusätzlichen Einschränkungen weiterer Einschränkungen auf die mit dem höchsten Schweregrad einen Einfluss haben. Addieren tut sich da in der Regel nichts und ist vom Einzelfall abhängig. Die Einschränkungen beim Sprachverstehen sind bei dir, wenn die Daren im 2. Anhang ohne Hörgeräte ermittelt worden sind, auch noch relativ gering. Du kommst beim kumulierten Hörverstehen für Einsilber auf 265, was mit einem dazu passenden Hörverlust für Zahlwörter keinen höheren Verlust wie 40% laut Tabelle A der Versorgungsmedizinverordnung ergeben kann und damit der Einzel GdB eher bei maximal 20 liegt.
Grundsätzlich werden verschiedene Einschränkungen getrennt voneinander bewertet und dann geschaut, ob die zusätzlichen Einschränkungen weiterer Einschränkungen auf die mit dem höchsten Schweregrad einen Einfluss haben. Addieren tut sich da in der Regel nichts und ist vom Einzelfall abhängig. Die Einschränkungen beim Sprachverstehen sind bei dir, wenn die Daren im 2. Anhang ohne Hörgeräte ermittelt worden sind, auch noch relativ gering. Du kommst beim kumulierten Hörverstehen für Einsilber auf 265, was mit einem dazu passenden Hörverlust für Zahlwörter keinen höheren Verlust wie 40% laut Tabelle A der Versorgungsmedizinverordnung ergeben kann und damit der Einzel GdB eher bei maximal 20 liegt.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Höherstufung eines bestehenden GbB durch Schwerhörigkeit
Okay, danke für deine Einschätzung. Es ist halt schwierig, mehrere leichte und mittelschwere Baustellen schränken einen schon auch ein, aber wenn ich Pech habe kommt bei dem Antrag dann unter Umständen noch weniger raus, als ich jetzt habe.