Hallo!
Muss das Leihgerät in gleicher oder höherer Klasse sein? Wenn man das aktuelle Topmodell hat und die Demogeräte vergriffen sind, ist die niedrigere Stufe desselben Herstellers immer noch besser als ein anderer Hersteller.
Bei hochgradiger Schwerhörigkeit ist kurzfristig jedes Gerät besser als gar keins.
Von "Muss" habe ich nichts geschrieben. Ich schrieb sollte.
Und natürlich, wenn grade nichts anderes da ist, geht natürlich auch eine niedrigere Stufe.
Alles ist besser als nichts, keine Frage.
Ich selber gebe aus marketingtaktischen Gründen gerne ein hochwertiges Gerät zur Ausleihe mit.

Eben, genau so würde ich als Akustiker auch denken.
Das ist doch ähnlich wie in der Autowerkstatt. Allerdings muss man bei den meisten Werkstätten fürs Leihfahrzeug Geld zahlen.
Die Händler denken oft nicht nach. Einfach mal ein Vorführfahrzeug in ähnlicher Klasse oder besser.
Damit macht man dem Kunden Lust auf ein neues Auto.
Eben wie Ohrenklempner genau richtig schreibt, das ist Marketing. Eine günstigere Werbung gibts nicht.
Die Krankenkassen sagen nur, dass bei audiologischer Möglichkeit im Fall einer Reparatur ein Leihgerät zur Verfügung gestellt werden muss, wenn dies gewünscht wird.
Sehr interessant. Habe ich gar nicht gewusst, das ein Leihgerät, wenn vom Kunden gewünscht wird, zur Verfügung gestellt werden muss.
Ich dachte immer das kann der Akustiker frei entscheiden ob er dem Kunden eines gibt oder nicht.
Gruß
sven