Ich habe den Feststellungsbescheid für meinen Sohn bekommen:20
Was kann ich jetzt damit anfangen?Nützt der uns jetzt irgendwie
also für einseitige Taubheit gibt es einen GdB von 20. Ich würde die Gutachten/ Befundberichte anfordern, um zu sehen ob die Sprachentwicklungsverzögerung berücksichtigt wurde (vorher Einspruch einlegen, um die Frist zu wahren: "Hiemit lege ich Einspruch gegen den Bescheid Nr. ... vom .... ein. Begründung folgt. MfG ..Unterschrift.).Erstellt von Anni
Hochgradige Schwerhörigkeit links,Sprachentwicklungsverzögerung
LG Anni
Genau das ist das Problem. Die 20% sind richtig, wenn man nur die SH betrachtet und da gibt es auch kein Rütteln, das ist festgelegt! Das Ding ist aber, dass sie anscheinend die verzögerte Sprachentwicklung und die Motorikprobleme gar nicht berücksichtigt haben und da sollte der Schwerpunkt liegen beim Widerspruch.Erstellt von Judey
Mit einem 20 % auf linkseitig hochgradig Schwerhörigkeit würde ich mich nicht zufriedengeben, denn wenn man nicht richtig hört, hat man automatisch andere Sprachentwicklung wie die Hörenden.
Erstellt von Michaela31
Hallo Momo ,
sorry wenn ich mich einklicke ins Gespräch, ich hätte da eine Frage: Bei meiner Tochter konnte bei der Bera keine Befund gestellt werden, daher haben wir dann auch die NN-Bera machen lassen. Dort ist dann auch festgestellt worden das sie die Tiefton.
nicht richtig hört. sie wurde mit HG versorgt die sie jetzt 6 Monate trägt. Leider ist sie immer noch vom Sprechen her auf dem Stand eines 1 Jährigen Kindes (sie ist jetzt 4). Erwarte ich zuviel in der kurzen Zeit oder sollte da schon eine Besserung aufgetreten sein. Wie war das bei deinem Kind wann hast du erste Erfolge gesehen?
Gruß Michaela