Fragen zum Schwerbehindertenausweis

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Jatrix
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Fragen zum Schwerbehindertenausweis

#1

Beitrag von Jatrix »

Hallo ihr da draußen,

also zuerst einmal hoffe ich, dass zu diesem Thema hier noch nicht allzuviel existiert, meine Suche hat nämlich nichts genaues ergeben.

Nun zu meiner Situation und meinen Fragen.
Ich hätte ein Anrecht auf einen SB-Ausweis, besitze allerdings keinen weil ich keinen haben möchte (möchte z.B. bei einem zukünftigen Arbeitgeber nicht verpflichtet sein, ihm meine Schwerhörigkeit mitzuteilen usw.). Jetzt habe ich allerdings herausgefunden, dass ich ich durch meine "Schwerbehinderung" die Möglichkeit habe, bei der ZVS (vergibt die Studienplätze) einen Antrag einzureichen mit der Bitte meinen Numerus Clausus zu senken, da meine Leistungen auf einer SH-Schule (ich besuche ein Regelgymnasium) wohl noch besser ausgefallen wären.

Einen SB-Ausweis möchte ich eigentlich immer noch nicht, zumindest nicht dauerhaft, also hier meine Fragen:
1) Kann ich den SB-Ausweis auch wieder "abmelden"?

2) Für den Antrag bräuchte ich eigentlich nur einen offiziellen Beleg für meine "Schwerbehinderung". Würde es auch reichen, wenn ich einen Feststellbescheid einreichen würde? Oder bekomme ich mit diesem Feststellbescheid den SB-Ausweis automatisch dazu?

Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet :)

Ciao, Jasmin.
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[Editiert von Jatrix am: Mittwoch, April 19, 2006 @ 11:14][/size]
Andrea Heiker
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Re: Fragen zum Schwerbehindertenausweis

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Jasmin,

den SB-Ausweis gibt es zum Feststellungsbescheid dazu. Man muss eine Schwerbehinderung nirgendwo angeben z.B. auch einem zukünftigen Arbeitsgeber nicht. Dann darf man aber natürlich auch nicht entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Aber warum willst Du eigentlich keinen SB-Ausweis? Du wirst sowieso genug Problem bekommen, wenn Du wirklich hochgradig sh bist, warum soll man dann nicht die entsprechenden Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen?

Ich weiß ja nicht, was Du studieren möchtest, es gibt aber Fächer, in denen die mündlichen Prüfungen so gestaltet sind, dass man als Sh deutlich schlechter abschneidet, z.B. mündliche Gruppenprüfungen (Selbst erlebt: der Prof sagte: "Stopp. Frau Heiker machen sie weiter." und ich hatte überhaupt nicht verstanden, was mein Kommilitone gesagt hatte. Ich konnte dann wohl kaum während der Prüfung einen großen Aufstand machen und eine neue Prüfung oder andere Frage verlangen. Ergebnis, eine deutlich schlechtere Note (zum Glück nur beim Vordiplom). Ab da habe zukünftig mit Hilfe meines SB-Ausweises dafür gesorgt, dass ich ausschließlich mündliche Einzelprüfungen hatte.) Genauso ist es bei großen schriftlichen Prüfungen üblich, dass die Plätze zugeteilt werden, um zu verhindern, dass Freunde neben einander sitzen. Mit Fremden wagt man es äußerst selten zu mogeln. Auch hier kann man nur mit einem SB-Ausweis beantragen, dass man einen Sitzplatz in Nähe der Person bekommt, die die Erläuterungen abgibt. Ich arbeite selbst an der Uni und bin zusammen mit meinem Chef Prüferin und weiß wie es an den Unis zugeht.

Das hat nichts damit zu tun, dass man sich Vorteile beschafft, sondern man verschafft sich nur einen Ausgleich dafür, dass man Nachteile durch die Schwerhörigkeit hat. Und das sehen eigentlich auch alle Mitstudenten und Professoren sehr schnell ein, spätestens wenn man sagt, ich tausche gerne meine Ohren und meinen SB_ausweis gegen Deine ein :D

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Jatrix
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Re: Fragen zum Schwerbehindertenausweis

#3

Beitrag von Jatrix »

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort :)

Man muss den Ausweis also nicht vorzeigen, selbst wenn explizit nach so einem gefragt wird?

Mir wurde nämlich bei dem für mich zuständigen Amt gesagt, wenn ich einen SB-Ausweis hätte, dann müsste ich den auf Nachfrage eines zukünftigen Arbeitgebers vorzeigen. Das ist nämlich eigentlich das einzige, was mich an diesem Ausweis stört, denn ich weiß nicht wie Arbeitgeber darauf reagieren.

An Gruppenprüfungen hab ich noch gar nicht gedacht, da werd ich mich mal umhören obs sowas auch bei mir gibt (ist allerdings etwas schwierig, da der Studiengang noch nicht 100% feststeht.)
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[Editiert von Jatrix am: Mittwoch, April 19, 2006 @ 14:53][/size]
Andrea Heiker
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Re: Fragen zum Schwerbehindertenausweis

#4

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Jatrix,

nein das muss man theoretisch nicht, praktisch sieht die Sache aber ganz anders aus.

Es macht sich sehr, sehr schlecht, wenn der Chef irgendwie herauskriegt, das man doch einen SB-Ausweis hat, zumal der Chef möglicherweise dann bares Geld abgedrückt hat, weil er vermeintlich keine Behinderte eingestellt hat. Hintergrund ist der, dass Arbeitsgeber ab einer gewissen Anzahl von Mitarbeitern 5% Schwerbehinderte einstellen müssen. Wenn sie es nicht tun, müssen sie jeden Monat eine Ausgleichsabgebe leisten. Also ich würde auf gar keinen Fall einen SB-Ausweis verschweigen. Irgendwie kommt es immer raus und das der Arbeitsgeber das als Vertrauensbruch werten würde, läge ganz klar auf der Hand. Ob ich eine SB in der Bewerbung angeben würde, hinge von der Stellenausschreibung ab (öffentlicher Dienst ja, Privatwirtschaft eher nicht). Aber im Vorstellungsgespräch sollte das Thema doch zur Sprache kommen. Spätestens zum Schluss (Nach dem Motto: "Vielleicht haben Sie es nicht gemerkt, aber ich bin schwerhörig und habe eine SB-Ausweis") Dann kann man darauf hinweisen, dass die Agentur für Arbeit ein spezielles Telefon bezahlen wird, man aber ansonsten wie jeder andere auch die Arbeit leisten kann. Wie man das am Besten und Geschicktesten macht, hängt vom Hörverlust und Arbeitsgaber an. Die Agentur für Arbeit bezahlt technische Arbeitshilfen wie Telefone und FM-Anlagen auch nur, wenn man eben einen einen SB-Ausweis hat. Finanziert werden solchen Hilfen eben aus den Ausgleichsabgeben, die Arbeitsgeber zahlen, die keine SB einstellen. Dieser Topf dürfte der einzige öffentlich rechtliche Topf sein, der halbwegs voll ist. Die Gelder in diesem Topf sind auch sehr stark zweckgebunden.

Ist deine Schwerhörigkeit so hoch, dass Du darauf hinweisen musst, um nicht für "doof" gehalten zu werden? Wenn ja, wird die Frage des Arbeitsgeber nach einer Schwerbehinderung zwangsläufig sein. Viele Arbeitsgeber stellen routinemäßig die Frage: Sind sie schwerbehindert? Was willst Du dann sagen. Du könntest Folgendes antworten:
- einfach nein (Und was ist dann mit der Schwerhörigkeit?)
- nein, aber ich bin schwerhörig (Dann wird gefragt und warum haben Sie keine SB_Ausweis? oder es wird gefragt, ob man in Zukunft einen Ausweis beantragen wird)

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Uli R.
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Re: Fragen zum Schwerbehindertenausweis

#5

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
Du musst die Schwerbehinderteneigenschaft nicht angeben, kannst Dich dann später aber auch nicht darauf berufen. Aber auf Nachfrage des Arbeitgebers musst Du wahrheisgemäß antworten. Du musst aber die Schwerbehinderung angeben wenn sie bei dieser Arbeitsstelle eine Rolle spielen könnte.
Gruß Uli

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