also zuerst einmal hoffe ich, dass zu diesem Thema hier noch nicht allzuviel existiert, meine Suche hat nämlich nichts genaues ergeben.
Nun zu meiner Situation und meinen Fragen.
Ich hätte ein Anrecht auf einen SB-Ausweis, besitze allerdings keinen weil ich keinen haben möchte (möchte z.B. bei einem zukünftigen Arbeitgeber nicht verpflichtet sein, ihm meine Schwerhörigkeit mitzuteilen usw.). Jetzt habe ich allerdings herausgefunden, dass ich ich durch meine "Schwerbehinderung" die Möglichkeit habe, bei der ZVS (vergibt die Studienplätze) einen Antrag einzureichen mit der Bitte meinen Numerus Clausus zu senken, da meine Leistungen auf einer SH-Schule (ich besuche ein Regelgymnasium) wohl noch besser ausgefallen wären.
Einen SB-Ausweis möchte ich eigentlich immer noch nicht, zumindest nicht dauerhaft, also hier meine Fragen:
1) Kann ich den SB-Ausweis auch wieder "abmelden"?
2) Für den Antrag bräuchte ich eigentlich nur einen offiziellen Beleg für meine "Schwerbehinderung". Würde es auch reichen, wenn ich einen Feststellbescheid einreichen würde? Oder bekomme ich mit diesem Feststellbescheid den SB-Ausweis automatisch dazu?
Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet

Ciao, Jasmin.
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[Editiert von Jatrix am: Mittwoch, April 19, 2006 @ 11:14][/size]