jetzt ist auch bei mir der Groschen gefallen

Wer Hörsysteme braucht, sollte sich vorher genau überlegen, was sein INDIVIDUELLES Hörproblem ist.
Weil:
Dreh- u. Angelpunkt bei der Hörgeräteversorgung sind der § 33 des Sozialgesetzbuch V in Verbindung mit der diesbezüglich einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts: B 3 KR 20/08 R.
Das bedeutet konkret:
der Hörakustiker bekommt für die Hörsystemanpassung eines gesetzlich Krankenversicherten maximal den festgeschriebenen Höchstbetrag für die Versorgung von - mit seinen genormten Messmethoden ermittelbaren - "Standardhörschäden".
Alles was individuell notwendig - aber eben nicht Standard ist - ist ebenfalls mehrkostenfrei zu versorgen, aber bedarf der Einzelfallzustimmung der Krankenkasse.
Hier dazu noch einmal die aktuelle und konkrete Klarstellung der
4. Fortschreibungsbericht des
Seite 21 von 38 (Stand Februar 2021)
Zitat:
Außerdem wurden Frequenzmodifikationen als weitere Qualitätsanforderungen gefordert. Die
Funktion einer Frequenzmodifikation kann in bestimmten Fällen, z. B. bei einem steilen Hochton-
verlust, eine bedarfsgerechte Versorgung darstellen, sodass einzelfallbezogen über den Einsatz
dieser Technik entschieden werden muss. Eine derartige Geräteeigenschaft kann jedoch nicht als
Qualitätsanforderung für alle Hörgeräte festgelegt werden, da dies zwangsläufig sowohl zu einer
unwirtschaftlichen Überversorgung als auch zu Fehlversorgungen führen würde.
Der Leistungsanspruch der Versicherten gemäß § 33 SGB V auf den bestmöglichen Ausgleich ihrer Hörbeeinträchtigung bleibt davon jedoch unberührt, sodass Versicherte mit speziellen Hörminderungen bzw. zusätzlichen Einschränkungen - wie bereits in der Vergangenheit so auch zukünftig - mit Geräten ohne Mehrkosten versorgt werden können, die über zusätzliche Eigenschaften bzw. Ausstattungsmerkmale verfügen als die, die in den Qualitätsanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses als Aufnahmevoraussetzung festgelegt sind.
Zitatende
übrigens steht in diesem Bericht auch, dass es dieses Jahr noch neue Festbetragsregelungen geben soll

Freundliche Grüße
Johannes B.