mein Name ist Achim, bin 46 Jahre alt, glücklich verheiratet und habe 2 wundervolle Kinder und arrangiere mich seit Ende 2018 aktiv mit meiner Schwerhörigkeit und meinem Tinnitus. Ich selbst habe (nach meinem Empfinden) eine sehr gute Hörgeräteakkustikerin gefunden die mich bei der Suche bzw. beim Finden des für mich passenden

Nun zu meiner Frage im Betreff:
• bei meinem letzten HNO Besuch im Nov. 2020 hatte ich die Thematik SchwB-Ausweis / GdB zur Sprache gebracht und dass ich einen enstpr. Antrag stellen möchte. Meine HNO´n beriet mich dahingehend, dass ich den Antrag stellen soll und die "behördlichen Instanzen" die benötigten Unterlagen bei ihr abfordern würden. Daraufhin wurden nochmals sämtliche Untersuchungen und Messungen vorgenommen, damit man für den Antrag mit aktuellen Werten glänzen könnte. Im Abschlussgespräch wurde mir dann nochmals ein Hörverlust von 75% rechts und 40% links sowie Tinnitus beidseits attestiert.
• Antragstellung erfolgte zeitnah nach meinem HNO Besuch im November; den Feststellungsbescheid hatte ich dann am Freitag den 12.02.2021 im Briefkasten - hier heißt es u.a. "dass von folgenden Beeinträchtigungen ausgegangen wird und man in Klammern den jeweiligen Einzel-GdB vermerkt hätte:
-Schwerhörigkeit > keine GdB Angabe!?!?
-Ohrgeräusche beidseits (30)
Ihr GdB beträgt somit 30.
Ein Schwerbehindertenausweis steht Ihnen nicht zu!"
Was mich nun sehr verwundert ist die Tatsache, dass ich bei der Aufzählung "Schwerhörigkeit" keine Angabe finde und mich das Gefühl beschleicht, dass hier irgendetwas "in die Hose" gegangen ist...!?

Meine Vermutungen:
> ich habe bereits ab und an gelesen, dass bei der Antragsbearbeitung seitens der Behörde teils fehlerhaft vorgegangen wurde > so dass z.B. der GdB ausschließlich nach den Meßergebnissen OHNE Hörhilfen bestimmt wird und nicht MIT Hörhilfe...
>ich habe den Fehler gemacht, mir seinerzeit das letzte, aktuelle Messprotokoll nicht aushändigen zu lassen, da auch die Ärzteschaft eine Fehlerquelle bildet indem hier unvollständige und nicht korrekt ausgefertigte Messprotokolle zur Antragsbearbeitung abgeleitet werden.
Ich habe hier konkret den Verdacht, dass die Angaben im Bereich "Sprachschallpegel / Verständlichkeit" nicht ausreichend bzw. unzureichend dargestellt sein könnten...sofern ich das als absoluter Laie auf dem letzten Protokoll deuten kann.
Ich würde hier gerne auch mein letztes Messprotokoll hier als Foto anhängen > nur weiß ich leider nicht wie...

Welchen Rat würden mir die Experten hier hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise geben?
• mal "Dumm" beim Versorgungsamt nachfragen, welche Messergebnisse hier zu Grunde liegen?
• direkt Einspruch einlegen?
• HNO´n kontaktieren und die letzten Messprotokolle anfordern und anschl. hier zur Prüfung posten?
Über Eure Erfahrungen bzw. Einschätzung / Feedback würde ich mich sehr freuen und wünsche Euch noch einen schönen Sonntag und bleibt gesund...beste Grüße
Achim