Einschränkungen durch einseitige Taubheit?

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nadine.s
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Einschränkungen durch einseitige Taubheit?

#1

Beitrag von nadine.s »

Hallo an alle, die meinen Beitrag finden!

Ich heiße Nadine, bin 25 Jahre, studiere Sozialwissenschaften und schreibe gerade an meiner Diplomarbeit.

Meine Arbeit dreht sich, grob ausgedrückt, um das Erkennen beruflicher Integrationsschwierigkeiten. Also ich schreibe keine Arbeit zum Thema Schwerhörigkeit, das Thema nimmt jedoch einen bestimmten Platz ein.

Ich hätte eine große Bitte (würde dafür auch Interessierten gerne meine Diplomarbeit zur Verfügung stellen):

Meine Frage:
Welche Tätigkeiten kann man nicht mehr ausführen, wenn man einseitig taub ist (und man zuvor gehört hat)?
Oder welche Einschränkungen hat man dadurch?

Ich weiß, dass man dann nicht mehr zum Polizeidienst oder zum Bahndienst zugelassen wird.

Gibt es aber noch mehr Einschränkungen (stereo hören,ect)? Auch die ganz persönlichen Einschränkungen, die primär nichts mit dem Beruf zu tun haben.

Die Frage mag für euch simple klingen und ihr seit vielleicht schon oft danach gefragt worden.

Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

Da ich selbst nicht hörgeschädigt bin, kann ich es überhaupt nicht erahnen, wie es ist, wenn man einseitig ertaubt ist. (Ich habe mir zwar schon mal ein Ohr zugehalten, die Einschränkungen waren minimal, aber es ist mit Sicherheit nicht zu vergleichen.)

Wie gesagt, wäre ich für Hilfe sehr dankbar.

Liebe Grüße
Nadine (nadine.schneider3@gmx.net)
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