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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 25. Okt 2011, 16:16
von pascal2
santiago hat geschrieben:Hallo!
Wenn es in Deutschland 2011 nicht mehr möglich ist das sich die KK oder andere staatlichen Stellen, auch ohne Gerichtsurteile zu vernünftigen Lösungen aufraffen,.............
Dem ist so mein lieber Santiago, dem ist so.
Erlebe es gerade wieder am eigenen Leibe.
Ohne Anwälte steht der deutsche Schwerbehinderte heute auf verlorenem Posten.
Was glaubst du, warum in Deutschland die psychischen Erkrankungen rapide zugenommen haben ?
Weil die Leute so fertig gemacht werden.

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 25. Okt 2011, 21:32
von Frau Staub
§ 13 Abs 5 Satz 2 Hesssische Bauordnung lautet:

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

§ 13 Abs 5 Satz 3 Hessische Bauordnung lautet:

Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

Eure Vorwürfe treffen die Landtagsabgeordneten, insbesondere die der Koalition aus CDU und FDP, und nicht Frau Staub.

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 26. Okt 2011, 21:44
von cooper
... seit wann haben irgend welche Gesetze oder Gerichtsurteile in unserer schönen Republik irgend etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun?

Ein paar Beispiele gefällig?

Pauschalen für Hörgeräte, unabhängig von der Hörbehinderung, so eingeführt von unseren Politikern -- und umgesetzt von den Krankenkassen, die lapidar drauf hingewiesen haben, dass sie doch nen Rahmenvertrag mit den Akustikern haben und die halt auch ein teures Gerät für die paar Kröten verkaufen müssten.

Es bedurfte jahrelanger Gerichtsprozesse durch drei Instanzen bis hin zum Bundessozialgericht, wo endlich mal ein paar Richter mit gesundem Menschenverstand saßen.

Winterreifenpflicht für Autos, so 2010 eingeführt von unseren Politikern. Und gleich wieder von den Gerichten gekippt, weil ja nicht spezifisch genug und mit Normen geregelt war, was denn nun ein Winterreifen ist oder nicht. Wo war da nochmal der gesunde Menschenverstand? Jeder mit Führerschein ist allein beim Betrachten des Profils in der Lage, einen Sommer- von einem Winterreifen zu unterscheiden. Aber ohne Norm geht ja bei uns nix.

Haftentschädigung für zu Unrecht erlittene Haft (ja, ich spreche von völlig Unschuldigen, die trotz aller Beteuerungen von einem Richter verurteilt und für Jahren in den Knast gesteckt wurden). Unsere Politiker meinten: Naja, also 25 Euro pro Tag, das muss als Wiedergutmachung dafür reichen, dass man das Leben eines Menschen und seiner Familie zerstört und ihm seiner Freiheit, unserem höchsten Rechtsgut beraubt hat. Somit ist die Freiheit eines Menschen satte 760 Euro pro Monat wert.

Denkste.

Denn schließlich hat Vater Staat ja für die Unterbringung und Verpflegung in dem Zeitraum gesorgt -- diese Kosten hätte der zu Unrecht Verurteilte in Freiheit ja selbst tragen müssen. Deshalb werden 182 Euro pro Monat für Unterbringung und Verpflegung in der Haftanstalt abgezogen. Wer also das "Glück" hat, nach 10 Jahren endlich wegen erwiesener Unschuld wieder aus dem Knast zu kommen, darf sich über satte 70.000 Euro freuen. Da kann er es ja verschmerzen, dass er keinen Job mehr hat, keine Familie, und auch nie wieder auf die Beine kommt -- weil wer stellt schon einen Knasti ein, der 10 Jahre gesessen hat?

Wir sind uns alle einig darüber, dass behinderungsgerechte Rauchmelder (nein, keine Brandmeldeanlagen, das ist was ganz anderes) von den Krankenkassen bezahlt werden sollten. Mit der aktuellen Rechtslage hat dieser fromme Wunsch aber rein gar nichts zu tun.

Viele Grüße, Mirko

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 21. Mai 2012, 21:44
von Hansjürgen Lorenz
[size=small][/size]Warum sollen denn immer die Krankenkassen für solche Zusatzausstattungen und auch für Hilfsmittel zahlen?

Zuständig ist dafür die Allgemeinheit und das sind mindestens die Steuerzahler und nicht alleine die die in die gesetzliche KK einzahlen.

Ein nicht bezahlen der Mehrkosten für Rauchmeldern für Gehörlose ist diskriminierend.
Blinde bekommen alles und dazu noch Blindengeld.
Gehörlose müssen sich alleine auf ihr Gehör verlassen um einen Rauchmelder zu hören.
Also haben in Zukunft Gehörlose auch bei der Anmietung von Wohnungen keine Chance mehr!
Warum sollte ein Vermieter eine teure Anlage 500 € einbauen lassen wenn er bereits eine für 50€ eingebaut hat?

Diese Gesetze sind diskrimienierend und müssten eigentlich vom Verfassungsgericht als ungültig erklärt werden.

Aber wen interessieren denn schon ein paar tausend Gehörlose deren Stimme in der Öffentlichkeit nicht gehört wird!