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Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 18. Okt 2011, 15:56
von santiago
Hallo!
Darf ich eine persönliche Frage stellen welche nichts mit Brandmeldeanlagen und Frau Staub zu tun hat?

Ich kenne persönlich nur wenige Juristen und habe deswegen diesbezüglich wenig Erfahrung. Denkt man beim Schreiben von Beiträgen in dieser juristischen Sprache oder denkt man sozusagen "normal" und feilt dann am Text damit er juristisch klingt?

Die Frage ist ernst gemeint weil mich das wirklich interessieren würde :)

Gruß
santiago

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 18. Okt 2011, 18:03
von Frau Staub
Frau Staub gibt es wirklich, nur heisst sie nicht so. Es handelt sich um eine hörbehinderte Angehörige, die sich durchaus ihrer von der Verfassung garantierten Rechte bewusst ist, allerdings Formulierungsprobleme hat um die massgeblichen Stellen von ihrem Anliegen zu überzeugen.
Bei der Kostentragung für die Lichtsignalanlage für Türklingel und Telefon war das relativ einfach, weil sie auf das Urteil des BSG zurückgreifen konnte, das die dortige Klägerin sicher mit viel Geduld und Aufwand erstritten hat, für das alle Betroffenen ihr dankbar sind.
Leider gibt es ein derartiges Urteil für die Betroffenen im Falle von Rauchmeldern noch nicht. Allerdings hat sie den Informationen des Hessischen Innenministers entnommen, dass die Eigentümer, in ihrem Fall die Eigentümergemeinschaft, hierzu verpflichtet ist. Im weiteren kamen noch andere Bekannten mit dem gleichen Problem auf Frau Staub zu. Dies auch mit der Frage, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht, wenn Schwerhörige die eingebauten Rauchmelder nicht hören und es dadurch zu Personenschäden kommt. Die Betroffenen haben befürchtet, dass im schlimmsten Fall der Staatsanwalt bei ihnen erscheinen könnte, wenn die Rauchmeldesignale nicht gehört werden.

Es ist nun für die Betroffenen immer schwierig, ohne Zorn und Eifer vorzugehen. Es war allen klar, dass die ganze Sache eine Behördenangelgenheit ist, weil noch viele andere davon betroffen sind. Die Behörde kann das Problem auch kostengünstig für den Staat lösen, wenn die im Gesetz Verpflichteten die geeigneten Rauchmelder einbauen und bezahlen.
Mit der Diskussion im Forum wollten die Beteiligten dazu beitragen, dass Öfffentlichkeit hergestellt wird, auch Argumente anderer kennenlernen, die für oder gegen ihre Sache sprechen und andere anregen, in anderen Bundesländern den gleichen Weg zu gehen, und sie unmittelbar unterstützen.
Der nicht hörbehinderte Verfasser ist Physiker und deshalb mit der Anwendung physikalischer Gesetze vertraut. Insofern besteht Ähnlichkeit zu der Juristerei, dass die punktgenaue Beachtung der Gesetze zu einzuhalten ist und auch auf diese vertraut werden muss. Alles andere sind sprachliche Bausteine, die Juristen verwenden und aus Gerichtsurteilen abschreiben.

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 19. Okt 2011, 00:14
von santiago
Hallo!
Danke für die ausführliche Antwort!

Einstein war doch auch Physiker und der meinte mal - "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind."

So gesehen glaube ich dass man mit der punktgenauen Beachtung der Gesetze zwar kleine Teilsiege erreichen kann aber das grundsätzliche Problem ungelöst bleibt.

Wenn man sich selbst für so banale Dinge wie eine Lichtsignalanlage für Türklingel und Telefon, mit viel Aufwand und Geduld ein Urteil vom BSG erstreiten muss, läuft bei den dafür zuständigen Stellen irgendwas ziemlich falsch...

Gruß
santiago

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 19. Okt 2011, 06:50
von pascal2
Ein Rauchmelder für Nichtbehinderte kostet gerade mal 5 Euro.
Was kostet eigentlich so ein Gerät das diese Funktion optisch verwirklicht ?

Wo findet man den Beauftragten für Schwerbehinderte ?
Der Staat muß sich endlich mal was einfallen lassen, daß Schwerbehinderte bei privaten Versicherungen nicht diskriminiert werden.
Das läuft nämlich in den nächsten Jahre auf eine humane Katastrophe bei den Schwerbehinderten und deren unterhaltsverpflichteten Angehörigen hinaus.

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 19. Okt 2011, 08:25
von maryanne
Pascal, alle Behindertenbeauftragten (Kommunen, Länder, Bund) findest du bei Tante Google. Dgl. die Preise für unterschiedliche Rauchmelder, die für Hörbehinderte in Frage kommen.
Ich denke, die Betroffenen sollten sich auch mal etwas einfallen lassen, z. B. das Internet für Recherche nutzen und nicht nur zum Nörgeln.

Was genau ist denn deine Fragestellung bei privaten Versicherungen? BU-Versicherung ist natürlich ein großes Problem, private KV ebenfalls ein Problem, aber nicht gerade ein riesiges. Und darüber hinaus?

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 19. Okt 2011, 17:48
von cooper
... nur kurz eine Nachreichung:
Bevor ich als Vermieter den Versicherungsschutz riskiere, sorge ich lieber für, dass vernünftige Rauchmelder installiert werden. Z.B. grundsätzlich funkvernetzte, damit bei Alarm alle Rauchmelder auslösen und man einen Brand anderswo im Gebäude auch mitbekommt. Schließlich habe ich als Eigentümer ein unbedingtes Interesse daran, dass jeder Brand möglichst früh erkannt und bekämpft wird. Lieber eine Wohnung oder Mieteinheit renovieren als das gesamte Gebäude -- denn die Versicherung bezahlt mir vielleicht und mit viel Glück den kompletten Abriss und den Wiederaufbau, nicht aber den Mietausfall in der Zwischenzelt.

Die Nachrüstung mit teureren Meldern mich zwar zusätzlich Geld, aber auch Vater Staat beteiligt sich über die Steuer daran: Denn ich kann diese Kosten unmittelbar als Betriebskosten von meinem Einkommen abziehen. Verdiene ich durch die Vermietung z.B. zusätzlich 10.000 Euro im Jahr, muss ich diese versteuern -- und je nach Steuersatz (30-50%) irgend was zwischen 3.000 und 5000 Euro an das Finanzamt überweisen. Kaufe ich eine handvoll Rauchmelder mit optischer Signalisierung für sagen wir mal 1000 Euro, habe ich nur noch 9.000 Euro verdient und zahle somit auch nur noch zwischen 2700 und 4500 Euro an das Finanzamt. Das bedeutet, die Nachrüstung der Rauchmelder hat mich effektiv nur 500-700 Euro gekostet und nicht 1000 Euro.

Viele Grüße, Mirko

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 19. Okt 2011, 21:56
von santiago
Hallo!
Ich kenne mich mit so Brandmeldeanlagen nicht so aus aber funkvernetzte Modelle sind sicher eine gute Idee.

Trotzdem bräuchten HG natürlich spezielle Brandmelder welche mit einer schon bestehendenden oder neu anzuschaffenden Lichtsignalanlage gekoppelt werden können.

Den HG nützt es ja nichts wenn alle hörenden Mieter schon längst vom Alarm wissen während sie noch friedlich in ihrem warmen Bettchen schlafen 8-)

Gruß
santiago

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 19. Okt 2011, 22:10
von maryanne
Wie dem auch sei Mirko, die Krankenkassen sind hier in der Pflicht und nicht die Vermieter. Im Übrigen stirbt es sich nicht erst, wenn Flammen das Haus niederbrennen, sondern innerhalb von 4 Minuten nach Beginn der Rauchgasentwicklung.

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 19. Okt 2011, 22:34
von santiago
Hallo!
Glaube auch das eine schnelle Erkennung wichtig ist damit man noch ohne größere Rauchgasvergiftung aus der Wohnung rauskommt.

In Wien ist die Gemeinde der größte Vermieter und da wäre ich neugierig wie sie das finanziell handhaben würden :help:

Eine durch eine Fachfirma montierte Anlage mit 3-5 Meldern, wird in einer für HG-geeigneten Ausführung, wahrscheinlich schon so 1000-1500.- Euro kosten.

Gruß
santiago

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 20. Okt 2011, 12:41
von pascal2
maryanne hat geschrieben: Was genau ist denn deine Fragestellung bei privaten Versicherungen? BU-Versicherung ist natürlich ein großes Problem, private KV ebenfalls ein Problem, aber nicht gerade ein riesiges. Und darüber hinaus?
Hallo !
Private Pflegezusatzversicherung würde mich interessieren, eine ohne Gesundheitsprüfung, ohne daß der GdB abgefragt wird, die für Hörgeschädigte somit geeignet ist.
Aber keine Klitsche, von der man noch nie was gehört hat und es somit auch keine Erfahrung gibt ob die wirklich am Ende zahlen.
Hast du da einen Tipp ?
Gerne auch in dem Faden den ich diesbezüglich eröffnet habe.
http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=5444

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 20. Okt 2011, 17:05
von Frau Staub
Der Deutsche Gehörlosen-Bund versucht die Bezahlung der Rauchwarnmelder für Gehörlose bei den Krankenkassen zu erreichen.
De Krankenkassen weisen allerdings daraufhin, dass nach dem Gesetz der Eigentümer verpflichtet ist. Es wird von Ihnen sogar daran gedacht, den Haus- bzw Wohnungseigentümer zur Bezahlung der Klingelanlage für Hörbehinderte heranzuziehen.

Nachfolgend die Stellungnahme des Gehörlosen-Bundes:
Zur Aufnahme des Funk-Rauchwächters in den Hilfsmittelkatalog nach § 128 SGB V
[19.08.07] Handelsübliche Rauchmelder sind für gehörlose Menschen nutzlos

Der Deutsche Gehörlosen-Bund vertritt die Interessen der gehörlosen Menschen in Deutschland. Gehörlose Menschen zeichnen sich dadurch aus, dass sie aufgrund ihrer schweren Hörschädigung (hochgradige Schwerhörigkeit bis Taubheit) vorwiegend in der Gebärdensprache kommunizieren und visuell orientiert sind. In Deutschland leben etwa 80.000 gehörlose Menschen.

Für unsere Mitglieder ist es nicht möglich, einen handelsüblichen Rauchmelder zu nutzen. Diese Rauchmelder sprechen in Gefahrensituation nur akustische Reize an. Eine Alarmmeldung dieser Geräte sieht man nicht, sie ist nur zu hören. Unsere Hörbehinderung macht die Rauchmelder nutzlos. Es gibt keinen handelsüblichen Rauchmelder, der bei Gefahrensituation optische Signale aussendet.

Es fehlt den gehörlosen Menschen der technische Ausgleich der Hörbehinderung, um den Rauchmelder nutzen zu können. Rauchmelder sind Geräte, die akustisch ausgegeben werden und für gehörlose Menschen nicht wahrnehmbar sind. Mit dem Funk-Rauchwächter haben gehörlose Menschen einen Hilfsmittel, der die Hörbehinderung in konkreten Situationen ausgleicht.

Die 27 gehörlosen Kinder hätten heute noch leben können, wenn sie dieses Hilfsmittel der Funk-Rauchwächter gehabt hätten. Stattdessen waren nur handelsübliche Rauchmelder im Gebäude installiert gewesen. Die 27 gehörlosen Kinder starben vor zwei Jahren in Russland bei einem Brand in einem Internat an Rauchvergiftung.

Der Gesetzgeber hat durch die Verpflichtung der Bürger zur Installation eines Rauchmelders im Wohnbereich deutlich zu erkennen gegeben, dass der Rauchmelder als Pflichtbestandteil des täglichen Lebens anzusehen ist. Mit dem Einsatz der Funk-Rauchwächter wird ein wesentliches Grundbedürfnis des täglichen Lebens für gehörlose Menschen befriedigt.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund bittet die Spitzenverbände der Krankenkasse sehr, ihre ablehnende Haltung gegenüber den Funk-Rauchwächter als Hilfsmittel nach SGB V aufzugeben und dem Antrag von Humantechnik GmbH stattzugeben. 80.000 gehörlose Menschen, ihre Freunde und Angehörigen werden es Ihnen danken.

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 20. Okt 2011, 19:31
von rhae
Na Bitte, geht doch :angel:

und es ist sicher einfacher die Krankenkassen dazu zu bringen, Rauchmelder in ihren Hilfsmittelkatalog aufzunehmen, als Vermieter zu zwingen sich einen eigenen Hilfsmittelkatalog anzulegen :p

vg Ralph

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 21. Okt 2011, 00:27
von santiago
Hallo!
Frau Staub hat geschrieben:De Krankenkassen weisen allerdings daraufhin, dass nach dem Gesetz der Eigentümer verpflichtet ist. Es wird von Ihnen sogar daran gedacht, den Haus- bzw Wohnungseigentümer zur Bezahlung der Klingelanlage für Hörbehinderte heranzuziehen.
Ich kann nicht glauben dass sich ein Vertreter der KK traut so was öffentlich zu sagen. Dann könnte man ja auch gleich verlangen dass die reichen Arbeitgeber alle Hilfsmitteln für ihre behinderten MA bezahlen :)

Wenn so was durchgeht werden dann HG-Altmieter vor dem Verbrennungstod und HG-Wohnungssuchende vor einer neuen Wohnung geschützt :lol:

Gruß
santiago

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 21. Okt 2011, 09:16
von Frau Staub
Die gesetzliche Regelung ist, dass die Haus- und Wohnungseigentümer die Kosten für die Rauchmelder tragen. Warum sollen die Krankenversicherten bezahlen, wenn die Kostentragung durch die Eigentümer gesetzlich geregelt ist. Etwas anderes gilt nur, wenn das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig hält.
Im übrigen handelt ein Eigentümer, der nicht an Behinderte vermieten will, gegen das Diskriminierungsverbot und muss mit Konsequenzen rechnen.

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 21. Okt 2011, 09:38
von santiago
Hallo!
Der Eigentümer trägt ja eh die Kosten für einen "normalen" Rauchmelder oder eine handelsübliche Torsprechanlage.

Vermieter sind halt meist nicht die Caritas oder menschenfreundliche Gutmenschen sondern gewinnorientierte Unternehmer. Selbst ich als selbst Betroffener, der sicher einen starken Bezug zu anderen HG hat, will doch nicht den "nützlichen Idioten" spielen der auf eigene Kosten Aufgaben der KK übernimmt :eek:

Was das Diskriminierungsverbot betrifft erzähl das mal HG die einen Job suchen :(
Natürlich sagt kaum ein Arbeitgeber oder Vermieter direkt das man keine HG haben will. Wenn ich Dir sage das die Wohnung "leider, leider schon vergeben ist" kannst Du mich klagen bis Du schwarz wirst :lol:

Gruß
santiago

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 21. Okt 2011, 10:40
von Uli R.
Der Gesetuzgeber schreibt vor, dass die Wohnungen mit Rauchmeldern versehen werden müssen. Es steht mit keinem Wort drin, dass auch der Vermieter die Mehrkosten für otische Rauchwarnmelder zu tragen hat.
Man kann in Gesetze und Vorschriften nichts reinlesen.
Frau Staub legt sich die Gestze gerne so aus wie sie sie gerne hätte.
Wer auf optische Rauchwarnmelder angewiesen ist soll sie auch bekommen, aber die (Mehr) Kosten muss die KK tragen. Sie ist für den Ausgleich der Behinderung zuständig.

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 21. Okt 2011, 12:35
von Frau Staub
FRau Staub fühlt sich missverstanden. Sie hat nämlich nicht darüber zu entscheiden, ob die Hauseigentümer die Kosten für Hörbehinderte funktionstüchtige Rauchwarnmelder einbauen müssen. In Hessen hat der Landtag darüber entschieden und der Hessische Minister des Innern hat die Ausführungsbestimmungen, die auch Hörbehinderte zu berücksichtigen haben, zu erlassen. Dabei unterstützt ihn der Beauftragte für Behinderte bei der Hessischen Landesregierung, dem Frau Staub den Sachverhalt mitgeteilt hat. Sachdienliche Hinweise nimmt der HIM entgegen.

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 21. Okt 2011, 13:21
von santiago
Hallo!
Eigentlich glaube ich ja schon seit Seite 2 das Frau Staub und ihr Physiker mit seinen "ich bin eine gesprungene Schallplatte"-Beiträgen ein netter Fake sind :angel:

Wenn nicht kann ich für Deutschlands Forschung nur hoffen das die restlichen Physiker besser auf Argumente eingehen können und etwas stärker in der realen Welt verwurzelt sind 8-)

Gruß
santiago

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 25. Okt 2011, 12:06
von Frau Staub
Schaut mal bitte bei www.rauchmelder-lebensretter.de/fuer-gehoerlose.html vorbei. Dort findet ihr den folgenden Beitrag:

Rauchmelder für Gehörgeschädigte

Da ein Mensch mit einem geschädigten Gehör selbst den 85 db(A) lauten Alarmton des Rauchmelders nicht wahrnehmen kann, wurden spezielle Rauchwarnmelder entwickelt, um auch diesen Menschen im Ernstfall eine Rettung zu sein. Dabei sendet der Melder einen hellen Lichtblitz aus, der besonders gut wahrgenommen wird. Zusätzlich ist mit dem Gerät eine kleine Scheibe verbunden, die in das Bettzeug des Schlafenden gelegt wird und im Alarmfall vibriert, um ihn auch nachts rechtzeitig vor dem tödlichen Brandrauch zu warnen.

Diesen Beitrag hat Frau Staub nicht initiiert, sondern viele Fachverbände unter anderen auch die Versicherungswirtschaft.
Es besteht auch in diesem Forum Einigkeit darüber, dass jede Wohnung mit Rauchmeldern ausgerüstet werden muss, die die Bewohner auch wahrnehmen können.
Akustische Rauchmelder stellen für Hörbehinderte nur Attrappen dar.

In Hessen hat der Landtag beschlossen, dass alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.
Die Beiträge der Forumsteilnehmer gegen den Einbau von Rauchmeldern für Hörbehinderte richten sich in Wahrheit gegen die Abgeordneten des Hessischen Landtags und nicht gegen Frau Staub. Wem das Gesetz nicht passt, kann gerichtlich dagegen vorgehen.

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 25. Okt 2011, 12:40
von santiago
Hallo!
Meine Beträge richten sich nur gegen Deine "ich bin eine gesprungene Schallplatte" - Beiträge 8-)

Alles was Du immer wieder nur aussagst ist "Weil Frau Staub glaubt das die Vermieter für die Kosten von speziellen Hilfsmitteln aufkommen müssen ist es auch so"...

Wenn es in Deutschland 2011 nicht mehr möglich ist das sich die KK oder andere staatlichen Stellen, auch ohne Gerichtsurteile zu vernünftigen Lösungen aufraffen, dann ist es auch so wenn ein entsprechendes Urteil vorliegt welches die Vermieter dezidiert zwingt diese Kosten zu übernehmen.

Die HG-Altmieter haben dann gewonnen und alle HG-Wohnungssuchenden verloren - toller Sieg :crazy:

Gruß
santiago

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 25. Okt 2011, 12:45
von Miriam P.
Hallo,

ich lese hier schon eine Weile mit. Auffällig ist, dass jemand von SICH selbst in der dritten Person schreibt. Was soll das?

Zum anderen ist hier keiner gegen Rauchmelder, auch nicht gegen den hessischen Erlass in dem Sinne. Allerdings habe ich (und wie man lesen kann auch viele andere) Probleme damit, wenn behinderungsbedingte Mehrkosten von Gebrauchsgegenständen, in diesem Fall Rauchmelder für Hörgeschädigte, von Vermietern bezahlt werden sollen. Klassischerweise ist hier die Krankenkasse gefragt, nicht die Vermieter! Auch wenn ich nicht in einem Mietverhältnis stehe, würde ein Einbau von Rauchmeldern bei uns Kosten in 4-stelliger Höhe bedeuten. Auch wenn ich die gleichen Rauchmelder nehme, wie sie z.B. bei Humantechnik verbaut werden, aber das Funkmodul für die Lisa wegnehme, käme ich nicht auf 4-stellige Anschaffungskosten. Gerne bin ich bereit, diese "einfachen" Rauchmelder aus eigener Tasche zu bezahlen (einfach heisst: die gleichen wie für die Lisa, in der Version für Normalhörende). Die zusätlichen Kosten sind behinderungsbedingt. Rauchmelder sind Alltagsgegenstände, so dass hier die Krankenkassen den BEHINDERUNGSBEDINGTEN Anteil zahlen müssen. Oder die Hersteller sollten sich mal darum kümmern, dass es ein Zusatzmodul für klassische Rauchmelder gibt, so dass man handelsübliche Rauchmelder schnell für Hörgeschädigte nachrüsten kann. Aber auch hier: die entstehenden Zusatzkosten sind behinderungsbedingt, also sollte nicht der Vermieter / der Hauseigentümer zahlen, sondern die Krankenkasse!

Grüße,
Miriam

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 25. Okt 2011, 12:56
von FRau Staub
Frau Staub kann sich unter "ich bin eine gesprungene Schallplatte" Beiträge nichts vorstellen. Der Hessische Landtags hat doch entschieden, dass für alle wahrnehmbare Rauchmelder in den Wohnungen installiert und vom Eigentümer bezahlt werden müssen. Es steht jedem frei eine Eingabe an den Hessischen Landtag zu machen und zu verlangen, dass die Hörgeschädigten ihre Rauchwarnmeldeanlage selbst bezahlen. Im übrigen steht Frau Staub nicht allein, den Einbau und die Übernahme der Kosten für eine Rauchwarnmeldeanlage von dem Eigentümer zu verlangen, wie das Gesetz es verlangt.

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 25. Okt 2011, 13:04
von rhae
"ich bin eine gesprungene Schallplatte" ist gleichbedeutend mit "Und täglich grüßt das Murmeltier" ;)

Und hier hat bestimmt niemand etwas gegen das hessische Gesetz über Rauchmelder, es wird nur leider sehr einseitig ausgelegt. Den Wortlaut des Gesetzes hat ja sogar jemand hier im Forum zitiert - da stand nicht drin "dass für alle wahrnehmbare Rauchmelder in den Wohnungen installiert (werden müssen)" - bitte nochmal nachlesen.

vg Ralph

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 25. Okt 2011, 13:15
von Frau Staub
Es ist nun einmal so, dass die Krankenkassen mit dem Hinweis auf die gesetzliche Regelung die Kostenübernahme für Rauchwarnmelder ablehnen, weil nach dem Gesetz die Eigentümer dazu verpflichtet sind. Es sollte niemand eine solche Behauptung aufstellen, bevor er nicht mit seiner Krankenkasse gesprochen hat.
Mit der Ablehnung der Kostenübernahme geht ein Eigentümer im Schadensfall und insbesondere bei Personenschäden ein hohes Risiko ein, weil derartige Schäden von den zuständigen Behörden schon aus Gründen der Wiederholungsgefahr untersucht werden.

Re: Rauchwarnmelder mit <Lichtsignalen

Verfasst: 25. Okt 2011, 13:32
von santiago
Hallo!
Rein vom Hausverstand her würde es doch auch Sinn machen wenn eine spezielle HG-Brandmeldeanlage bei einem Wohnungswechsel "mitwandert"?

Vielleicht wird sie im Falle einer größeren Wohnung adaptiert aber der "Kern" wandert genau wie z.B. eine Lisa-Anlage natürlich mit.

Wenn nun der Vermieter die spezielle Meldeanlage bezahlt hat gehört sie dann doch auch dem Vermieter?
Er könnte dann dem Mieter eine Mitnahme verweigern und wenn der eine Eigentumswohnung kauft darf der HG die nächste HG-Brandmeldeanlage selbst bezahlen. Die alte Anlage wird inzwischen wohl kaum vom neuen Mieter benötigt werden und unnütz rumliegen oder weggeworfen werden...

Alleine das ich darüber diskutiere wer nun so was bezahlen ist doch schon total verrückt. Wo leben wir denn, in einem 3.Welt Land oder einem Sozialstaat?

Gruß
santiago