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Re: Bescheid GdB

Verfasst: 19. Jul 2011, 02:24
von EinOhrHase
@Fast-Foot

das liest sich mehr wie Mathematik *g

Wenn ich das mit meinen Worten formuliere, würde das so heißen (hoffe interpretiere das richtig):

Das was am Ohr bzw im Gehirn ankommt, ist die Differenz von Stör- und Nutzschall und das ist dass, was man "wirklich" hört - oder?

Falls meine Aussage nicht stimmen sollte, bitte um Erklärung für "Otto-Normal-Verbraucher"- Danke schön ;-)
Denke das ist dann für die Meisten hier besser verständlich was damit gemeint ist mit diesem "Verhältnis" bzw mit der Differenz.

Re: Bescheid GdB

Verfasst: 22. Jul 2011, 14:33
von Sascha Mummel
Hallo,

uns geht es genau so, unsere Tochter ist 2 und hat seit einen halben Jahr CIs es wurde festgestellt das ihr die Härchen in der Cochlea fehlen.
Somit also wohl zu 100% gehörlos , trotzdem haben wir nur 60 % bekommen und alles andere wurde abgelehnt!

gruß Sascha

Re: Bescheid GdB

Verfasst: 22. Jul 2011, 14:46
von Momo
Hallo Sascha,

da müsst ihr sofort Widerspruch einlegen. Sollte die Frist abgelaufen sein, einen neuen Antrag stellen und zwar auf rückwirkende Anerkennung spätestens bis zum Zeitpunkt der Diagnose (oder sogar ab Geburt). Wird das wieder mit nur 60 bewertet sofort Widerspruch. Wir helfen gerne bei der Formulierung.
Mit 2 Cis steht ihr 100%, Merkzeichen H, B, G, GL und B zu!

Grüße

Re: Bescheid GdB

Verfasst: 22. Jul 2011, 20:57
von rhae
Da stimme ich Momos Ausführungen absolut zu, möchte aber noch anmerken, dass es natürlich nicht zweimal das Merkzeichen "B" gibt (einmal reicht), dafür aber noch "RF" :-). Schaut auch mal in unsere gesammelten Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis und die Vergabe des GdBs an: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf

vg Ralph

Re: Bescheid GdB

Verfasst: 22. Jul 2011, 21:00
von Momo
rhae hat geschrieben: dass es natürlich nicht zweimal das Merkzeichen "B" gibt (einmal reicht), dafür aber noch "RF" :-).
Ja danke Ralph. Da ist mir im Eifer des Gefechts ein Buchstabendreher passiert. Danke

Re: Bescheid GdB

Verfasst: 22. Jul 2011, 21:06
von Jochen
Als ich vor ein paar Monaten den neuen Ausweis beantragte, hieß es beim HNO Arzt, dass der Hörtest völlig egal ist und nur das Verstehen von Wörtern getestet wird.

Re: Bescheid GdB

Verfasst: 22. Jul 2011, 21:22
von rhae
Jochen hat geschrieben:Als ich vor ein paar Monaten den neuen Ausweis beantragte, hieß es beim HNO Arzt, dass der Hörtest völlig egal ist und nur das Verstehen von Wörtern getestet wird.
Da hat Dein Arzt bestimmt nur einen Scherz machen wollen und Du hast vergessen zu lachen ;)

Bei leichtgradigen Hörschäden nimmt man zwar schon die Sprachverständniskurve, ab 40 GdB kommt aber das Audiogramm dran.

vg Ralph

Re: Bescheid GdB

Verfasst: 22. Jul 2011, 23:08
von Momo
rhae hat geschrieben:Bei leichtgradigen Hörschäden nimmt man zwar schon die Sprachverständniskurve, ab 40 GdB kommt aber das Audiogramm dran.

vg Ralph
Ralph: wo finde ich diese Info, so dass man sich darauf berufen kann in einem Widerspruch? Steht das in den versorgungsmed. Grundsätzen- wo?

Danke.
Gruß

Re: Bescheid GdB

Verfasst: 22. Jul 2011, 23:27
von rhae
Ja Momo, das steht im Kapitel 5.2.1 (Seite 34) in den Grundsätzen, Zitat:

Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen () anzuwenden.

Und ich merke gerade, die Grenze ist nicht der GdB von 40 gemeint sondern der Hörverlust von 40% (hatte ich oben falsch geschrieben).

vg Ralph

Re: Bescheid GdB

Verfasst: 29. Jul 2011, 21:49
von Jochen
Bei mir wurde gar kein Audiogramm gemacht, sondern nur das Sprachverstehen.