Re: Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
Verfasst: 6. Jul 2025, 21:23
Nur doof, wenn der Akustiker die Einstellung nicht hinbekommt!
https://schwerhoerigenforum.de/phpbb/
Du immer mit deiner Rechtsprechung kannst Threads ganz schön verwässern. Das ist doch völlig ohne Belang.
Ich hatte nur drauf geantwortet, dass dieDani! hat geschrieben: ↑7. Jul 2025, 15:49 Du immer mit deiner Rechtsprechung kannst Threads ganz schön verwässern. Das ist doch völlig ohne Belang.
Wenn der Akustiker die Grundfunktion eines jeden Hörgeräts nicht hinbekommt, dann kannst du noch so sehr auf Rechtsprechung pochen und die besten Hörgeräte einfordern - es bleibt trotzdem der falsche Akusitker.
Dani! hat geschrieben: ↑6. Jul 2025, 13:32Ein Akustiker hat mir erklärt, dass Komfort- und Premiumgeräte sich auf verschiedene Richtungen einstellen und das habe ich auch selbst mit Testgeräten erlebt. Für mich ist es unverständlich, dass die Kasse nur einseitiges Hören abdeckt.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass dir dein Akustiker Unsinn erzählt. Oder die Erklärung bei dir falsch ankommt. Nochmal: Verstehen in ruhiger Umgebung ist die standard Situationen aller Hörgeräte. Das Verstehen in ruhiger Umgebung ist mitKassengeräten genauso gut wie mit Premium Geräten. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist eins der Geräte falsch eingestellt.
Dass die Richtwirkung bei deinen Geräten geändert werden kann, das hat doch schon jemand hier bestätigt. Warum hälst du dann an den Aussagen deines Akustikers fest und lässt dich über den Tisch ziehen?
Wechsle bitte den Akustiker, weg von Geers!
Offiziell gilt das immer, wenn eine Zuzahlung geleistet werden musste beim Kauf. Aber eigentlich muss auch ein Mehraufwand dem entgegenüber stehen. Wenn bei einer Reparatur zum Beispiel der Wippschalter für die Lautstärke ersetzt werden muss, ist das genau der gleiche Aufwand wie bei einem zuzahlungsfreien Gerät. Wenn natürlich das ganze Gerät ausgetauscht wird (und das notwendig ist), dann sieht es auch potentiell anders aus, da durchaus teurere Hardware verwendet werden wird bei teureren Modellen (ist aber nicht bei allen Herstellern so, manchmal unterscheidet sich nur die freigeschaltete Software zwischen verschiedenen Modellen einer Serie).Taubem hat geschrieben: ↑7. Jul 2025, 23:51 Von einem Akustiker habe ich außerdem eine Mehrkostenerklärung erhalten: die soll ich unterschreiben. Und da steht, wenn ich kein aufzahlungsfreies Gerät möchte, muss ich nicht nur die Mehrkosten selbst tragen, sondern auch die Reparaturkosten.
Meine aktuellen Geräte waren auch nicht aufzahlungsfrei, aber bisher musste ich nie Reparaturkosten zahlen. Ich wusste gar nicht, dass das so ist. Gilt diese Regelung jetzt generell oder nur für Premiumgeräte?
Ich habe mit Phonak Marvel 30cherusker hat geschrieben: ↑8. Jul 2025, 12:40 Der Reparaturaufwand, der den Aufwand bei einem aufzahlungsfreien Gerät übersteigt, darf (und wird) dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Betrifft dann vermutlich nicht die Batterieklappe oder die Wipptaste, aber dafür das gesamte sonstige Innenleben und auch Ex-Hörer bei RIC-Geräten. Egal ob der Akustiker das selbst machen kann oder die Geräte eingeschickt werden.
Das entspricht ja meiner Aussage. Beides Reparaturen und Serviceleistungen, die unabhängig von einer Zuzahlung oder dem Funktionsumfang der Hörgeräte, anfallen (können) und von der Pauschale der
Löse doch erst mal das Grund Problem statt dich erst auf Premium Funktionen zu konzentrieren!Taubem hat geschrieben: ↑7. Jul 2025, 23:51Dani! hat geschrieben: ↑6. Jul 2025, 13:32Ein Akustiker hat mir erklärt, dass Komfort- und Premiumgeräte sich auf verschiedene Richtungen einstellen und das habe ich auch selbst mit Testgeräten erlebt. Für mich ist es unverständlich, dass die Kasse nur einseitiges Hören abdeckt.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass dir dein Akustiker Unsinn erzählt. Oder die Erklärung bei dir falsch ankommt. Nochmal: Verstehen in ruhiger Umgebung ist die standard Situationen aller Hörgeräte. Das Verstehen in ruhiger Umgebung ist mitKassengeräten genauso gut wie mit Premium Geräten. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist eins der Geräte falsch eingestellt.
Dass die Richtwirkung bei deinen Geräten geändert werden kann, das hat doch schon jemand hier bestätigt. Warum hälst du dann an den Aussagen deines Akustikers fest und lässt dich über den Tisch ziehen?
Wechsle bitte den Akustiker, weg von Geers!
Ich habe bereits zwei Akustiker gefragt und beide sagten mir, dass meine Hörgeräte nur von vorne hören können. Ich werde auchKassengeräte für ein paar Tage testen. Mein Akustiker meinte allerdings, dass diese immer noch nicht besser seien als meine Marvel 30.
Von einem Akustiker habe ich außerdem eine Mehrkostenerklärung erhalten: die soll ich unterschreiben. Und da steht, wenn ich kein aufzahlungsfreies Gerät möchte, muss ich nicht nur die Mehrkosten selbst tragen, sondern auch die Reparaturkosten.
Meine aktuellen Geräte waren auch nicht aufzahlungsfrei, aber bisher musste ich nie Reparaturkosten zahlen. Ich wusste gar nicht, dass das so ist. Gilt diese Regelung jetzt generell oder nur für Premiumgeräte?
Dann werden die Geräte großer und mir ist wichtig dass sie möglichet klein sind, weil ich sehr kleine Ohren habe. Aber ich werde nachfragen und die Größen vergleichen.smallhexi79 hat geschrieben: ↑8. Jul 2025, 19:39 Hallo Taubem,
du kannst deinen Aku fragen, ob er dir HG in 13er oder 675er Batteriegröße zum testen geben kann?
Beim letzten Mal wollte er die Einstellungen von meinen Geräten, hat dann aber gemerkt, dass er mir die falschen Lautsprecher eingesetzt hatte. Dann hat er die Einstellungen so gelassen, weil es mit den richtigen Lautsprechern wieder besser war. Aber ich werde nochmal wegen der Richtwirkung nachtfragen.Dani! hat geschrieben: ↑8. Jul 2025, 20:06 Löse doch erst mal das Grund Problem statt dich erst auf Premium Funktionen zu konzentrieren!
Der Akustiker muss es hinbekommen, dass du "Sprache in Ruhe" (!) mit einem Kassengerät genauso gut verstehen kannst wie mit einem Premium Gerät. Wenn das klappt, erst danach ist es sinnvoll, andere Features anzugehen. .
Klar dass dir als Hinterdiefichtenführer das nicht gefällt, wenn Hörhilfebedürftige Ihre Rechte einfordern, dann versuchst du mit Wortschwallvernebelungstaktik und kognitiver Dissonanzbewältigungsstrategie, andere und dich selbst zu überzeugen.Ohrenklempner hat geschrieben: ↑8. Jul 2025, 16:31 offtopic: Ich find's schön, dass hier niemand (mehr) unnötig spitzfindig ist und herummosert, dass es keine "Kassengeräte" gäbe sondern nur eine "ausreichende, zweckmäßige, individuell geeignete [zehnfach verschachtelte Schnörkelnebensätze bitte hier einfügen] Versorgung".![]()