Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
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Hallo Ihr Lieben,
ich bin neu in diesem Forum und selbst schwerhörig.
Ich komme leider nicht in den Genuss eines Schwerbehinderten-Ausweises, sondern bin über die Agentur für Arbeit den Menschen mit Behinderung nur gleichgestellt.
Ich möchte gerne mal von Euch wissen, in wie weit Euch Euer Arbeitgeber unterstützt, wenn es um Anträge, neue Hörgeräte, Arbeitsplatzausstattung etc. geht.
Je nach Zuständigkeit ist einer der 3 großen Reha-Träger zuständig, jedoch ist damit immer ein sehr großer und lästiger Aufwand mit Anträgen verbunden. Aber auch hier würde mich interessieren, wie der Arbeitgeber Euch unterstützt? (evt. übernimmt er die Antragsgeschichten oder stellt Geräte von sich aus zu Verfügung? etc.)
Ich fühle mich von meinem Arbeitgeber manchmal ein bißchen in dieser Hinsicht alleine gelassen, nach dem Motto: na dann musst du halt das Formular ausfüllen!
Ganz liebe Grüße
butch
ich bin neu in diesem Forum und selbst schwerhörig.
Ich komme leider nicht in den Genuss eines Schwerbehinderten-Ausweises, sondern bin über die Agentur für Arbeit den Menschen mit Behinderung nur gleichgestellt.
Ich möchte gerne mal von Euch wissen, in wie weit Euch Euer Arbeitgeber unterstützt, wenn es um Anträge, neue Hörgeräte, Arbeitsplatzausstattung etc. geht.
Je nach Zuständigkeit ist einer der 3 großen Reha-Träger zuständig, jedoch ist damit immer ein sehr großer und lästiger Aufwand mit Anträgen verbunden. Aber auch hier würde mich interessieren, wie der Arbeitgeber Euch unterstützt? (evt. übernimmt er die Antragsgeschichten oder stellt Geräte von sich aus zu Verfügung? etc.)
Ich fühle mich von meinem Arbeitgeber manchmal ein bißchen in dieser Hinsicht alleine gelassen, nach dem Motto: na dann musst du halt das Formular ausfüllen!
Ganz liebe Grüße
butch
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo,
erst ab einem GdB 50 ist man schwer behindert und hat Anspruch auf kleine Vergünstigungen, die ''Gleichgestellte" nicht haben.
Auf eine Reha hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Die Formblätter dafür müssen alle ausfüllen.
Überprüfe mal, ob Dein GdB richtig eingestuft wurde und ob Du nicht auf einen höheren GdB kommen kannst.
LG Randolf
erst ab einem GdB 50 ist man schwer behindert und hat Anspruch auf kleine Vergünstigungen, die ''Gleichgestellte" nicht haben.
Auf eine Reha hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Die Formblätter dafür müssen alle ausfüllen.
Überprüfe mal, ob Dein GdB richtig eingestuft wurde und ob Du nicht auf einen höheren GdB kommen kannst.
LG Randolf
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo Randolf,
das mit den 50 GB ist mir völlig klar.
Aber nur mal als Beispiel:
Ich benötige ein Tablet für meine Arbeit; ich besorge mir dafür das nötige Formblatt bzw. den Antrag; ich fülle diesen aus, schicke den gesamten Antrag an einen Reha-Träger; der meines Erachtens dafür zuständig ist; Reha-Träger "Rentenversicherung" lehnt ab, da meine Wartezeit nicht erfüllt ist; Weiterleitung an den Reha-Träger "Agentur für Arbeit", Agentur für Arbeit lehnt ab, gehe in den Widerspruch; hole mir Hilfe durch eine Beratungsstelle etc.
Das ganze Verfahren ist natürlich für mich sehr anstrengend bzw. nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, welche natürlich keine Arbeitszeit ist. Alleine der ständige Austausch mit Beratungsstellen und der Korrespondenz mit den Rehaträgern...
Ich wollte nur mal wissen, ob es Arbeitgeber gibt, die einem da mit gewisser Unterstützung unter die Arme greifen ("Schwerbehindertenvertretungen", Arbeitszeit für Antragstellung etc.)
LG butch
das mit den 50 GB ist mir völlig klar.
Aber nur mal als Beispiel:
Ich benötige ein Tablet für meine Arbeit; ich besorge mir dafür das nötige Formblatt bzw. den Antrag; ich fülle diesen aus, schicke den gesamten Antrag an einen Reha-Träger; der meines Erachtens dafür zuständig ist; Reha-Träger "Rentenversicherung" lehnt ab, da meine Wartezeit nicht erfüllt ist; Weiterleitung an den Reha-Träger "Agentur für Arbeit", Agentur für Arbeit lehnt ab, gehe in den Widerspruch; hole mir Hilfe durch eine Beratungsstelle etc.
Das ganze Verfahren ist natürlich für mich sehr anstrengend bzw. nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, welche natürlich keine Arbeitszeit ist. Alleine der ständige Austausch mit Beratungsstellen und der Korrespondenz mit den Rehaträgern...
Ich wollte nur mal wissen, ob es Arbeitgeber gibt, die einem da mit gewisser Unterstützung unter die Arme greifen ("Schwerbehindertenvertretungen", Arbeitszeit für Antragstellung etc.)
LG butch
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo,
"Gleichgestellte" haben es in der Tat schwieriger, als "Schwebis", der AG kann, aber ist nicht verpflichtet, DRV hat hohe Hürden, da bleibt nur Arbeitsagentur oderKK .
WerHG trägt und dennoch auf zusätzliche Hilfen angewiesen ist, sollte sich mit dem Versorgungsamt / Integrationsfachdienst in Verbindung setzen, persönlich.
LG Randolf
"Gleichgestellte" haben es in der Tat schwieriger, als "Schwebis", der AG kann, aber ist nicht verpflichtet, DRV hat hohe Hürden, da bleibt nur Arbeitsagentur oder
Wer
LG Randolf
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo,
bei uns gibt es einen Schwerbehindertenvertreter, der einem auch bei der Beantragung hilft.
Ausfüllen muss ich jedoch selbst, aber der SBV hilft entsprechend Argumente zu finden bzw berät auch, welche Hilfen sinnvoll sein könnten.
Aber wozu benötigst du ein Tablet aufgrund der Schwerhörigkeit?
bei uns gibt es einen Schwerbehindertenvertreter, der einem auch bei der Beantragung hilft.
Ausfüllen muss ich jedoch selbst, aber der SBV hilft entsprechend Argumente zu finden bzw berät auch, welche Hilfen sinnvoll sein könnten.
Aber wozu benötigst du ein Tablet aufgrund der Schwerhörigkeit?
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Danke Miriam,
das ist eine gute Frage.
Es deutet einiges darauf hin, dass das Tablet für die Kommunikation am Arbeitsplatz verwendet wird.
Dann aber ist der GdB zu gering angesetzt.
Eigentlich wollte ich nur ergänzen, dass das Integrationsamt für Gleichgestellte auch nicht zuständig ist, sondern auch erst ab GdB 50.
LG Randolf
das ist eine gute Frage.
Es deutet einiges darauf hin, dass das Tablet für die Kommunikation am Arbeitsplatz verwendet wird.
Dann aber ist der GdB zu gering angesetzt.
Eigentlich wollte ich nur ergänzen, dass das Integrationsamt für Gleichgestellte auch nicht zuständig ist, sondern auch erst ab GdB 50.
LG Randolf
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo!
Also bei meinem Arbeitgeber gibt es extra einen internen Integrationsdienst.
Die helfen bei Anträgen, führen regelmäßig ein Gespräch mit schwerbehinderten Mitarbeitern, usw.
Das ganze läuft natürlich während der Arbeitszeit.
Gruß
sven
Also bei meinem Arbeitgeber gibt es extra einen internen Integrationsdienst.
Die helfen bei Anträgen, führen regelmäßig ein Gespräch mit schwerbehinderten Mitarbeitern, usw.
Das ganze läuft natürlich während der Arbeitszeit.
Gruß
sven
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Tablet als Alternative zum Diensthandy..Schreiben von Emails ist nicht so anstrengend als das Telefonieren.
Eigentlich wollte ich nur mal hören, wie andere schwerhörige Menschen von ihren Arbeitgebern unterstützt werden, als eine Art Anregung, wenn ich mal mit meiner/m Chefin ins Gespräch gehen sollte.
Also beißt Euch nicht an den Anträgen selber fest, ich kenne mich bestens aus mit Integrationsämtern und Reha-Trägern
Liebe Grüße
butch
Eigentlich wollte ich nur mal hören, wie andere schwerhörige Menschen von ihren Arbeitgebern unterstützt werden, als eine Art Anregung, wenn ich mal mit meiner/m Chefin ins Gespräch gehen sollte.
Also beißt Euch nicht an den Anträgen selber fest, ich kenne mich bestens aus mit Integrationsämtern und Reha-Trägern
Liebe Grüße
butch
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Je größer ein Unternehmen, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass ein Beauftragter im Unternehmen anwesend ist, der einem unterstützt.butch hat geschrieben:Eigentlich wollte ich nur mal hören, wie andere schwerhörige Menschen von ihren Arbeitgebern unterstützt werden, als eine Art Anregung, wenn ich mal mit meiner/m Chefin ins Gespräch gehen sollte.
Ich habe niemanden im Büro, der mich unterstützt. Ich habe derzeit aber auch nur einen GdB von 70, bin dafür hochgradig bis an Taubheit grenzend schwerhörig. Und die wenigen Mitarbeiter, die ich habe, setze ich nicht als Beauftragte ein, dafür ist mein Unternehmen zu klein.
Heisst das Integrationsamt nicht eigentlich Inklusionsamt?
B:in allgeme:in ke:in kle:in Kev:in se:in Adm:in
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo,
es kommt bei mir ganz klar darauf an, was ich beantrage. Bei mir gibt es unterschiedliche Rehaträger. Alles, was über die Agentur für Arbeit läuft, muss ich mich selbst drum kümmern, wie auch bei Rehaanträgen oder anderen Hilfsmitteln, die über die Krankenkasse laufen.
Auch die Anträge für Hilfsmittel für die Arbeit, die in mein Eigentum übergehen, muss ich selbst stellen, allerdings kann ich hier den SBV fragen bzw bekomme Unterstützung.
Anträge für Hilfsmittel, die in das Eigentum des Arbeitgeber übergehen, werden von meinem Arbeitgeber gestellt bzw von der SBV.
Grüße,
Miriam
es kommt bei mir ganz klar darauf an, was ich beantrage. Bei mir gibt es unterschiedliche Rehaträger. Alles, was über die Agentur für Arbeit läuft, muss ich mich selbst drum kümmern, wie auch bei Rehaanträgen oder anderen Hilfsmitteln, die über die Krankenkasse laufen.
Auch die Anträge für Hilfsmittel für die Arbeit, die in mein Eigentum übergehen, muss ich selbst stellen, allerdings kann ich hier den SBV fragen bzw bekomme Unterstützung.
Anträge für Hilfsmittel, die in das Eigentum des Arbeitgeber übergehen, werden von meinem Arbeitgeber gestellt bzw von der SBV.
Grüße,
Miriam
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Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Randolf, ich weiß nicht ob das überall so ist, zumindest in Niedersachsen ist der Integratinsfachdienst auch gleichgestellte Hörgeschädigte zuständig. Ein kurzer Anruf sollte das ja klären können. Auch Gleichgestellte haben ja Anspruch auf Unterstützung, und wer sollte die sonst leisten?
Gruß
Katja
Gruß
Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
(Rainer Maria Rilke)
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo Dani,
handelt es sich um den "Beauftragten" im Unternehmen um den Schwerbehindertenbeauftragten oder ist das nochmal eine andere Rolle?
Liebe Grüße
butch
handelt es sich um den "Beauftragten" im Unternehmen um den Schwerbehindertenbeauftragten oder ist das nochmal eine andere Rolle?
Liebe Grüße
butch
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Liebe Katja,
die Angabe, dass das I.-amt erst ab GdB 50 zuständig ist, ist nicht von mir, sondern mir berichtet worden von einer Person, die sich exzellent damit auskennt.
Ich selbst habe nie mir dem I.-amt zu tun gehabt.
Das möchte ich gerne richtigstellen.
LG Randolf
die Angabe, dass das I.-amt erst ab GdB 50 zuständig ist, ist nicht von mir, sondern mir berichtet worden von einer Person, die sich exzellent damit auskennt.
Ich selbst habe nie mir dem I.-amt zu tun gehabt.
Das möchte ich gerne richtigstellen.
LG Randolf
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo,
im Grunde genommen geht es hier um die Kostenübernahme eines hörbehindertengerechten Handys oder eines Tabletts für einen gleichgestellten Arbeitnehmer.
LG Randolf
im Grunde genommen geht es hier um die Kostenübernahme eines hörbehindertengerechten Handys oder eines Tabletts für einen gleichgestellten Arbeitnehmer.
LG Randolf
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Lieber Randolf,
im Grunde geht es mir nicht um das Tablet. Das war einfach nur ein Beispiel wie hoch der Aufwand ist, wenn man eine Unterstützung beantragen möchte.
Es geht mir, und das möchte ich nochmal betonen, um Beiträge wie andere Arbeitende von ihrem Arbeitgeber unterstützt werden. Da können auch ganz unkonventionelle Dinge genannt werden.
Liebe Grüße
butch
im Grunde geht es mir nicht um das Tablet. Das war einfach nur ein Beispiel wie hoch der Aufwand ist, wenn man eine Unterstützung beantragen möchte.
Es geht mir, und das möchte ich nochmal betonen, um Beiträge wie andere Arbeitende von ihrem Arbeitgeber unterstützt werden. Da können auch ganz unkonventionelle Dinge genannt werden.
Liebe Grüße
butch
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo,
von meinem Arbeitgeber habe ich ein Telefon mit Bluetooth bekommen, damit kann ich den ComPilot koppeln. Das Gespräch höre ich dann beidseitig, wodurch das Sprachverstehen viel besser ist.
I.d.R. wirst Du viel selbst machen müssen. Die Hand wird dir niemand aus der Sonne legen.
Darum habe ich mich aber selbst gekümmert bzw. auf dem kleinen Dienstweg das Telefon in der entsprechenden Abteilung selbst organisiert.
Gruß
Alfred
von meinem Arbeitgeber habe ich ein Telefon mit Bluetooth bekommen, damit kann ich den ComPilot koppeln. Das Gespräch höre ich dann beidseitig, wodurch das Sprachverstehen viel besser ist.
I.d.R. wirst Du viel selbst machen müssen. Die Hand wird dir niemand aus der Sonne legen.
Darum habe ich mich aber selbst gekümmert bzw. auf dem kleinen Dienstweg das Telefon in der entsprechenden Abteilung selbst organisiert.
Gruß
Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Ich habe halt berichtet wie das in Niedersachsen aussieht aktuell. Ein einfacher Telefonanruf würde ja Aufklärung darüber bringen können. Ob und wie ein Arbeitgeber unterstützt ist wohl eine sehr individuelle Sache. Daraus was bei Anderen vielleicht mal lief, kann man schlecht Rückschlüsse daraus ziehen was getan werden müßte. Es gibt da eine Riesenbandbreite von sehr sozial eingestellten Arbeitgebern die auch Unterstützung leisten, bis zu solchen, die eher alles tun würden um Jemanden mit Behinderung loszuwerden. Je nachdem wie wichtig es dem jeweiligen Arbeitgeber auch ist, einen als Arbeitnehmer zu behalten. Ich weiß von einem großen Autohersteller, dass dieser sogar einen gehörlosen Ausbilder beschäftigt um gehörlosen Jugendlichen eine Ausbildung im Betrieb zu ermöglichen, bis hin zu Mobbing sogar bei einem christlichen Arbeitgeber. Generell habe ich aber die Erfahrung gemacht, dass man sich was Anträge und Co angeht schon selbst kümmern muss, es sei denn man bezieht den Integrationsfachdienst hinzu, der zumindest assistieren kann. LG Katja
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EinOhrHase
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Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo,
also was die (freiwillige!) Unterstützung des Arbeitgebers gegenüber einem schwerbehinderten / gleichgestellten Arbeitnehmer betrifft, wird man in den allermeisten Fällen auf Wiederstand stossen bzw kaum Hilfe bekommen.
Ein Arbeitgeber stellt zwar einen schwerbehinderten Arbeitnehmer ein, ist aber nicht verpflichtet, zB dessen Arbeitsplatz ohne! driftigen Grund anzupassen, da sowas mit viel finanziellem Aufwand verbunden ist.
Tritt der Fall sein, dass der Arbeitsplatz behindertengerecht gestaltet werden muss, sollte das Integrationsamt eingeschaltet werden.
Es mag durchaus Einzelfälle geben, die das "Risiko" eingehen, den Arbeitsplatz (ohne Fördermittel - ua Integrationsamt) behindertengerecht zu gestalten wenn dieses von Nöten sein sollte...... kommt einem Sechser im Lotto gleich
Gruss
also was die (freiwillige!) Unterstützung des Arbeitgebers gegenüber einem schwerbehinderten / gleichgestellten Arbeitnehmer betrifft, wird man in den allermeisten Fällen auf Wiederstand stossen bzw kaum Hilfe bekommen.
Ein Arbeitgeber stellt zwar einen schwerbehinderten Arbeitnehmer ein, ist aber nicht verpflichtet, zB dessen Arbeitsplatz ohne! driftigen Grund anzupassen, da sowas mit viel finanziellem Aufwand verbunden ist.
Tritt der Fall sein, dass der Arbeitsplatz behindertengerecht gestaltet werden muss, sollte das Integrationsamt eingeschaltet werden.
Es mag durchaus Einzelfälle geben, die das "Risiko" eingehen, den Arbeitsplatz (ohne Fördermittel - ua Integrationsamt) behindertengerecht zu gestalten wenn dieses von Nöten sein sollte...... kommt einem Sechser im Lotto gleich
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Wer nicht (gut) hören kann, sollte genauer hinsehen
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Lobulus auriculae
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Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Guten Tag,
in der Regel lassen sich Übernahmen von Hilfsmitteln seitens des Arbeitgebers genehmigen.
Wenn du das im Vorfeld abklärst, gehst du zum Akustiker deines Vertauens und lässt dich dort weiter beraten.
Anlagen von Humantechnik empfehle ich dir aus meiner persönlichen Einschätzung, da tut sich wieder einiges.
Gruß Ohrläppchen
in der Regel lassen sich Übernahmen von Hilfsmitteln seitens des Arbeitgebers genehmigen.
Wenn du das im Vorfeld abklärst, gehst du zum Akustiker deines Vertauens und lässt dich dort weiter beraten.
Anlagen von Humantechnik empfehle ich dir aus meiner persönlichen Einschätzung, da tut sich wieder einiges.
Gruß Ohrläppchen
Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo Ohrläppchen,
das ist leider nicht die Regel. Es gibt Firmen, die sich sehr kümmern, aber die Regel ist es nicht, auch nicht bei einem hohen GdB.
Hast du nicht gelesen, was Moderator Einohrhase dazu geäußert hat?
LG Randolf
das ist leider nicht die Regel. Es gibt Firmen, die sich sehr kümmern, aber die Regel ist es nicht, auch nicht bei einem hohen GdB.
Hast du nicht gelesen, was Moderator Einohrhase dazu geäußert hat?
LG Randolf
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Lobulus auriculae
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Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo Ranfolff,
doch habe ich. Es ist eine Sache des herangehens. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet bei nicht behinderten Hilfmitteln zu zahlen, das ist klar. Jedoch habe ich eigentlich noch nie eine negative Mitteilung bekommen. Entweder haten die Beteiligten alle sehr gute Arbeitgeber oder es ist ein anderer Zufall. Ich für meinen Teil habe häufig positives Feedback bekommen. Es wurde nicht immer ganz übernommen, aber der Arbeitgeber hat sich häufig beteiligt.
Deswegen möchte ich hier Mut machen. Ich spreche hier übrigends nur über Hilfsmittel.
Gruß Lobulus
doch habe ich. Es ist eine Sache des herangehens. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet bei nicht behinderten Hilfmitteln zu zahlen, das ist klar. Jedoch habe ich eigentlich noch nie eine negative Mitteilung bekommen. Entweder haten die Beteiligten alle sehr gute Arbeitgeber oder es ist ein anderer Zufall. Ich für meinen Teil habe häufig positives Feedback bekommen. Es wurde nicht immer ganz übernommen, aber der Arbeitgeber hat sich häufig beteiligt.
Deswegen möchte ich hier Mut machen. Ich spreche hier übrigends nur über Hilfsmittel.
Gruß Lobulus
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EinOhrHase
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Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
@Lobulus
darf ich fragen, um welche Hilfsmittel es sich hierbei handelt(e), die Du erwähnst?
Es kann durchaus vorkommen, dass gewisse Hilfsmittel, die den Arbeitsplatz selbst betreffen bezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer (egal ob schwerbeh. oder nicht) die Arbeiten sonst nicht mehr ausreichend bewerkstelligen kann. Denn diese sollen zb weitere Ausfälle des Arbeitnehmers verhindern - das ist ein anderer Aspekt, wie der, der vom Threadersteller gefragt wurde
Gruss
darf ich fragen, um welche Hilfsmittel es sich hierbei handelt(e), die Du erwähnst?
Es kann durchaus vorkommen, dass gewisse Hilfsmittel, die den Arbeitsplatz selbst betreffen bezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer (egal ob schwerbeh. oder nicht) die Arbeiten sonst nicht mehr ausreichend bewerkstelligen kann. Denn diese sollen zb weitere Ausfälle des Arbeitnehmers verhindern - das ist ein anderer Aspekt, wie der, der vom Threadersteller gefragt wurde
Gruss
Wer nicht (gut) hören kann, sollte genauer hinsehen
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Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
Hallo,
das würde ich auch gerne mal wissen, denn dafür sind eigentlich Ämter,KK und DRV zuständig.
LG Randolf
das würde ich auch gerne mal wissen, denn dafür sind eigentlich Ämter,
LG Randolf
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EinOhrHase
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Re: Unterstützung im Arbeitsleben Seiten des Arbeitgebers
@Randolf
die von Dir genannten Ämter waren ua gemeint, haben aber nicht wirklich mit der Fragestellung des Threaderstellers zu tun
Gruss
die von Dir genannten Ämter waren ua gemeint, haben aber nicht wirklich mit der Fragestellung des Threaderstellers zu tun
Gruss
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