Neufeststellungsantrag vom Versorgungsamt abgelehnt, wergen Schwerhörigkeit, brauche Hilfe

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Paul52
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Neufeststellungsantrag vom Versorgungsamt abgelehnt, wergen Schwerhörigkeit, brauche Hilfe

#1

Beitrag von Paul52 »

Hallo,

habe ein GdB von 30 % erhalten vom Versorgungsamt für meine erste Erkrankung.
Nun hat man bei mir eine Schwerhörigkeit festgestellt, beidseitig, vom HNO. Habe auch diese Untersuchungsberichte bzw. Audiogramme etc.
Nun habe ich mal im Internet gestöbert und rausgefunden, das ich eigentlich laut Tabelle 20 % dafür hätte bekommen können vom Versorgungsamt.
Leider wurde nun mein Neufeststellungsantrag abgeleht, weil wohl dadurch keine Erhöhung sich ergeben würde.
Wollte nun dafür Widerspruch einlegen, ob das was bringt???

Anbei mal das Audiogramm vom HNO. Vielleicht kann mir mal richtig einer was dazu sagen.
1. Wieviel würde ich vom Versorgungsamt bekommen an GdB?
2. Wieviel Hörverlust habe ich laut des Audiogramms?

Es wäre toll, wenn mir hier dazu einer was sagen könnte.

Gruß Paul52
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EinOhrHase
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Re: Neufeststellungsantrag vom Versorgungsamt abgelehnt, wergen Schwerhörigkeit, brauche Hilfe

#2

Beitrag von EinOhrHase »

Hallo Paul52,

laut dem GdB-Rechner aus dem Forum hier würden sich tatsächlich nur 20% GdB ergeben.
Was ist deine andere Erkrankung, weshalb Du vom Versorgungsamt 30% bekommen hattest?

Hörverlust Rechts: 48%, mittelgradige Schwerhörigkeit
Hörverlust Links : 32%, geringgradige Schwerhörigkeit

Sofern Du noch im Berufsleben bist, bist Du einem Schwerbehinderten gleichgestellt mit 30% (vom Versorgungsamt), was Dir aber nur wenig bringt.
Sollte deine erste "Erkrankung" deine Lebensqualität mehr beeinträchtigen, wäre ein Wiederspruch dem Versorgungsamt gegenüber sicher ein Versuch wert, um einen höheren GdB zu bekommen. Hierfür kann ein Gutachter notwendig sein.....

Gruss
Wer nicht (gut) hören kann, sollte genauer hinsehen ;)
Körper(sprache) lügt niemals :!:

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rabenschwinge
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Re: Neufeststellungsantrag vom Versorgungsamt abgelehnt, wergen Schwerhörigkeit, brauche Hilfe

#3

Beitrag von rabenschwinge »

Der Punkt ist leider, dass man beim GDB nicht addiert. Manchmal allerdings agieren zwei Erkrankungen so miteinander, dass sich daraus ein höherer GDB ergibt.
akopti
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Re: Neufeststellungsantrag vom Versorgungsamt abgelehnt, wergen Schwerhörigkeit, brauche Hilfe

#4

Beitrag von akopti »

Hallo,

irgendwie passt das Sprachaudiogramm nicht ganz zum Tonaudiogramm, denn wenn man den Mittelwert aus 500, 1000, 2000 und 4000Hz nimmt, dann kommt man
R: 45 dB
L: 35 dB
Bei diesem dB-Wert erwartet man in den meisten Fällen den Wert wo 50% der Mehrsilber verstanden werden. Das entspräche dann etwa
Horverlust für Sprache
R: 25dB und nicht bei 15dB
L: 15 dB und nicht bei 10dB
auch scheint mir der Wert mit 90% Einsilberverstehen bei 65 dB für das Tonaudiogramm zu hoch.

Eventuell die Messung von einem weiteren HNO erstellen lassen, um zu prüfen, ob die Werte korrekt sind. Ist zwar auch möglich, aber eher unwahrscheinlich.

Gruß

Dirk
L:
Kaja
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Re: Neufeststellungsantrag vom Versorgungsamt abgelehnt, wergen Schwerhörigkeit, brauche Hilfe

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo Paul,

die Ermittlung des Gesamt-GdB basiert auf einer Rechtsverordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html
Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander....

Bei der Beurteilung des Gesamt-GdS ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdS bedingt, und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdS 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden.

Von Ausnahmefällen ... abgesehen, führen zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdS von 10 bedingen, nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung, auch nicht, wenn mehrere derartige leichte Gesundheitsstörungen nebeneinander bestehen. Auch bei leichten Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdS von 20 ist es vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung zu schließen.
Die Versorgungsämter nehmen den letzten Satz zum Anlass, auch bei einem Einzel-GdB von 20 NIE eine Erhöhung des Gesamt GdB vorzunehmen.

Du kannst Einsicht in die Akte des Versorgungsamtes nehmen (§ 25 SGB X) und schauen, ob aus der Akte eine Begründung für die nicht vorgenommene Erhöhung zu entnehmen ist. Ansonsten kann man im Widerspruchsverfahren mit der genannten Regelung der VersMedV die Erhöhung des Gesamt GdB fordern.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
rolf1160
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Re: Neufeststellungsantrag vom Versorgungsamt abgelehnt, wergen Schwerhörigkeit, brauche Hilfe

#6

Beitrag von rolf1160 »

hay bin neu hier
ich habe zwei Bandscheiben Op , Diabetis2,Schlafapneu,Bluthochdruck,
Rheuma in der linken Schulter und Höre schwer ( die hohen töne)
Antrag auf Neufeststellung auf GdB wurde abgelehnt.
Bleibt bei 30%
Werde Wiederspruch einlegen
Fledermaus64
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Re: Neufeststellungsantrag vom Versorgungsamt abgelehnt, wergen Schwerhörigkeit, brauche Hilfe

#7

Beitrag von Fledermaus64 »

Moin,
du hast eine klassische Hochtonsenke bei 4 khz.
Das sieht ganz nach einer Lärmschwerhörigkeit aus.
Arbeitetst du beruflich im Lärm?
Dann Berufskrankheit bei der zuständigen BG beantragen
Gruss
Fledermaus
Ohrenklempner
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Re: Neufeststellungsantrag vom Versorgungsamt abgelehnt, wergen Schwerhörigkeit, brauche Hilfe

#8

Beitrag von Ohrenklempner »

Was Fledermaus sagt, wollte ich auch gerade schreiben. Zusätzlich hat man bei einer Hörgeräteversorgung über die BG noch ein paar andere Vorteile.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
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