Hilfe für die Berechnung des GdB

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Hörmaus
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Hilfe für die Berechnung des GdB

#1

Beitrag von Hörmaus »

Hallo zusammen,

Hab den HNO gewechselt und war heute beim Neuen zum Hörtest. Hab vorher selbst versucht meinen GdB zu berechnen. Je länger ich die Audiogramme "studierte", umso weniger wusste ich dann.

Kann mir hier bitte jemand von euch helfen? Möchte mich auch schon im Voraus dafür bedanken.

Werde danach einen Erstantrag für den Schwerbehindertenausweis stellen.
Bin mir nicht sicher, ob ich da nur den "neuen HNO" angeben muss, oder auch den HNO, der mir davor das Hörgerät verordnet hat.

Liebe Grüßle
Hörmaus
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muggel
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Re: Hilfe für die Berechnung des GdB

#2

Beitrag von muggel »

Hallo,

insgesamt steht dir mit dem Audiogramm ein GdB von 60-70 zu (unter der Annahme, dass die obere Kurve das Zahlenwortverständnis und die jeweils untere Kurve das Einsilberverstehen abbildet. Was die Schraffierung soll, verstehe ich nicht.)

Zur Begründung:
Rechts liegt der Zahlenverlust bei über 55, jedoch unter 60, links hingegen bei ab 60 und unter 65.
Sowohl rechts als auch links verstehst du bei 90 dB 0%, daher gehe ich davon aus, dass du auch bei 60 und 80 dB 0% verstehst. Bei 100 dB verstehst du rechts 60%, links 70%.
Macht einen Hörverlust von 80% rechts und 90% links, wofür du eigentlich einen GdB von 70 bekommen müsstest. Jedoch könnte man auch den HV von 80% anstelle von "an Taubheit grenzend" als "hochgradig" einstufen, was dann einen GdB von 50 entsprechen würde (jedoch würde ich dann Widerspruch einlegen, denn jemand mit einem HV von 80% beidseitig bekommt nach Tabelle einen GdB von 60).

Ich muss jedoch sagen, dass ich das mittlere Sprachaudiogramm nicht berücksichtigt habe. Ist das beidohrig ohne Hörgeräte? Oder ist das das Sprachaudiogramm mit Hörgeräten?

Wegen der Angabe des HNO: der neue HNO genügt. Dieser hat die aktuellen Daten.

Grüße,
Miriam
Zuletzt geändert von muggel am 19. Sep 2017, 20:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Hörmaus
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Re: Hilfe für die Berechnung des GdB

#3

Beitrag von Hörmaus »

Hallo Miriam,

zuerst ein herzliches Danke für´s schnelle Antworten.

Das mittlere Audiogramm kann nur das mit den Hörgeräten sein. Bei diesem Hörtest hatte ich auch Kopfhörer auf den Ohren. Ich saß in ein Meter Entfernung vor einem Lautsprecher (ca. 20cm hoch und 15cm breit). Aus diesem kam offen im Raum die Sprache. Hatte hier beide Hörgeräte in den Ohren.

Zur Antragstellung hätte ich noch Fragen.
1.) Sind die Audiogramme für das Versorgungsamt so ausreichend?
2.) Muss ich für den Antrag Nachweise erbringen...z.B. die HNO-Verordnung für die
Hörgeräte (war 2013)...und eventuell auch den Erhalt der Hörgeräte durch den
HGA ??

Liebe Grüßle von der
Hörmaus
muggel
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Re: Hilfe für die Berechnung des GdB

#4

Beitrag von muggel »

Hallo,

zu 1) prinzipiell ja, jedoch sollte das Freifeldaudiogramm mit Hörhilfen nicht dabei sein.
Ansonsten nutzt der HNO etwas unübliche Bezeignungen... im normalen Tonaudiogramm bedeuten so schraffierte Gebiete, dass die Unbehaglichkeitsschwelle dort liegt etc.

zu 2) nein, ist irrelevant, da die Beurteilung ohne Hörhilfen erfolgen soll. Auch ist ja ein altes, besseres Audiogramm auf der Verordnung, was wohl dann genommen werden würde.

Grüße,
Miriam
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Hörmaus
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Re: Hilfe für die Berechnung des GdB

#5

Beitrag von Hörmaus »

Danke Miriam,

wenn ich das Audiogramm mit dem Freifeldtest ( mit den Hörgeräten ) so an das Versorgungsamt wegschicke, schadet mir dies eventuell bei der Bestimmung des GdB?
Und wenn ja, kann ich denn beim HNO einen Ausdruck ohne diesen Freifeldtest verlangen? Ich vermute auch, dass der HNO, wenn er vom VA angeschrieben wird, das Audiogramm mit dem Freifeldtest wegschicken wird. Was soll ich denn jetzt deiner Meinung nach machen?

Der HNO meinte auch, ich soll das Audiogramm beim HGA vorzeigen wegen Einstellung, Nachanpassung. Ich war ja erstmalig bei ihm. Er meinte auch, dass meine HG (Widex) sehr gut sind.

Erklären kann ich mir auch das mit der "Unbehaglichkeitsschwelle" nicht. Dieses Wort wurde weder beim Hörtest und auch nicht vom HNO erwähnt.
Können diese Angaben für mich auch nachteilig gewertet werden?
Frag mich auch, weshalb diese Angaben bei mir mit drauf sind, wenn das so gar nicht die Regel ist.

Liebe Grüßle,
Hörmaus
muggel
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Re: Hilfe für die Berechnung des GdB

#6

Beitrag von muggel »

Hallo,

ich kann dir nicht sagen, was der Sachbearbeiter im Versorgungsamt machen würde, wenn er das Audiogramm mit Hörgeräten sieht.
An sich steht ja auch oben drüber "Freifeld", allerdings ist nicht dokumentiert, dass dieses MIT Hörgeräten ist.
Theoretisch kann es dir natürlich zum Nachteil gereichen, aber dann hast du immer noch die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen.
Es ist auch möglich, dass dein HNO-Arzt angeschrieben wird und dann entsprechend etwas schriftliches anfertigen darf.

Warum eine Schraffur dabei ist, weiss ich nicht. Wurde dir dein Audiogramm erklärt und dabei die (dickeren) Punkte und die Schraffur eingetragen?

An sich würde ich den Antrag stellen, das Audiogramm beilegen. In der Mitte noch "mit HG" draufschreiben (lassen).

Grüße,
Miriam
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Ohrenklempner
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Re: Hilfe für die Berechnung des GdB

#7

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich nehme an, diese Schraffur ist nur eine Zählhilfe beim Vorspielen und Wiederholen der Wörter gewesen. Wort verstanden -> Strich -> weiter im Text.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Hörmaus
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Re: Hilfe für die Berechnung des GdB

#8

Beitrag von Hörmaus »

Hallo Miriam,

das Audiogramm wurde mir nicht wirklich erklärt. Der HNO meinte, ich hätte Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Bin echt froh, dass es "euch" gibt !!!

Will den Antrag schnellstmöglich stellen. Muss sagen, dass mich jetzt ärgert, weil bei dem Freifeldtest der Vermerk "mit Hörgeräten" fehlt. Ist das keine gute Idee, wenn ich selbst den Vermerk darauf mache? So unter P.S. und mit meiner Unterschrift?

Der Unterschied der Tests muss dem Versorgungsamt doch auch einleuchten?

Hallo Ohrenklempner,

so im Nachhinein bin ich sicher, dass du Recht hast. Die Sprechstundenhilfe, die bei mir den Test gemacht hat, ist erst seit Juli in dieser Praxis. Sie musste auch zuerst 3x bei den Kolleginnen nachfragen.

Dank euch beiden,
Grüßle Hörmaus
Hörmaus
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Re: Hilfe für die Berechnung des GdB

#9

Beitrag von Hörmaus »

Hab noch etwas vergessen zu fragen.

Wenn ich den Schwerbehindertenausweis bis Ende des Jahres bekommen sollte, steht mir dann trotzdem der gesamte steuermindernde Betrag zu, oder nur anteilsmäßig?

Hab hier im Forum auch gelesen, dass man den Wunsch auf Rückdatierung stellen kann.
Wenn ja, meint ihr dass ich das machen soll?
heinzi
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Re: Hilfe für die Berechnung des GdB

#10

Beitrag von heinzi »

Hallo Hörmaus,

sollte dem Antrag auf Schwerbehinderung zugestimmt werden, gilt die Schwerbehinderung immer ab dem Datum der Antragstellung.
Der Schwerbehindertenpauschbetrag steht dir in voller Höhe zu, egal in welchem Monat du denn Antrag gestellt hast.

Grüße
heinzi
Hörmaus
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Re: Hilfe für die Berechnung des GdB

#11

Beitrag von Hörmaus »

Dank dir Heinzi !
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