Guten Tag,
ich wende mich heute mal an das Forum, um mir den Rat von Leidensgenossen zu holen. Meine Hörkurve sollte im Anhang hochgeladen werden. 2008 habe ich auf dem linken Ohr einen Hörsturz erlitten. Leider habe ich diesen zu spät behandeln lassen, mein linkes Ohr ist dadurch nahezu taub. Wie man in der Kurve sieht. Ich habe aber damals schon gemerkt, das mein rechtes Ohr zwar besser ist, aber auch nicht mehr zu 100 Prozent. Die laute Musik in der Jugend über den Walkman, viele Heavy Metal Konzerte und dazu noch Schlagzeuger in einer Band, waren vermutlich nicht sehr hilfreich. Nun ja...ich habe nun auch auf dem rechten Ohr ein Hörgerät. Es geht mir deutlich besser dadurch! Dazu kommt noch ein Tinnitus, den ich aber selber gut ausblenden kann. Aber er ist da- mal laut, mal leise! Zu meiner Person: Ich bin 40 Jahre alt. Wie gesagt, ich komme mit den Geräten gut klar. Aber - ich würde gerne das Versorgungsamt anschreiben, und meinen GdB festlegen lassen. Zwar fühle ich mich nicht "behindert", aber trotzdem bin ich es ja. Wenn ich diesen GdB-Rechner auf dieser Seite benutze, komme ich auf ca. 40 %. Ist dieser Wert realistisch? Und wenn ja - was hab ich davon?
Naja, vielleicht hat ja jemand Lust, seine Meinung zu äußern, oder ist am Erfahrungsaustausch interessiert! Schöne Grüße aus Essen!
Marc
GdB - Antrag stellen?
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Re: GdB - Antrag stellen?
Hallo, Mapow, der Schwerbehinderten-Ausweis bringt schon Vorteile bzw. Nachteilsausgleich. z.b 5 Tage Mehr-Urlaub, größere Arbeitsplatz-Sicherheit, die Firma darf dich nicht zu Überstunden zwingen. Wenn du selber bereit bist, Überstunden zu machen, ist das okay! Solltest du mehr als 80 % GDB erhalten, kannst du auch Freifahrt erhalten. Ach, ja, Steuern kannst du auch sparen, aber nicht viel. Die Rundfunkgebühren werden auch auf ein Drittel ermäßigt.
Aber der Ausweis bringt auch Nachteile: Falls du auf Arbeitssuche sein solltest, tust du dir extrem schwer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, denn die Arbeitgeber sind immer noch Schwerbehinderten-feindlich. Liebe stellen sie überhaupt keinen ein, bevor sie einen Schwerbehinderten einstellen.
Trotzdem kannst du versuchen, einen Ausweis zu beantragen.
Aber der Ausweis bringt auch Nachteile: Falls du auf Arbeitssuche sein solltest, tust du dir extrem schwer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, denn die Arbeitgeber sind immer noch Schwerbehinderten-feindlich. Liebe stellen sie überhaupt keinen ein, bevor sie einen Schwerbehinderten einstellen.
Trotzdem kannst du versuchen, einen Ausweis zu beantragen.
Re: GdB - Antrag stellen?
Moin!
Naja, von 80% rede ich ja erst mal nicht! Nach dem Rechner komme ich gerade mal auf 40%! Ich werde trotzdem mal versuchen, mich durch den Wust von Anträgen zu arbeiten. Mal schauen, was passiert!
Naja, von 80% rede ich ja erst mal nicht! Nach dem Rechner komme ich gerade mal auf 40%! Ich werde trotzdem mal versuchen, mich durch den Wust von Anträgen zu arbeiten. Mal schauen, was passiert!
Re: GdB - Antrag stellen?
Hallo Mapow,
an deiner Stelle würde ich mal eine HNO-Klinik aufsuchen.
Nicht wegen dem GdB, sondern weil:
1. du links alles andere als taub bist. Hier müsste man mit einem Hörgerät noch gut was herausholen können!
2. du nach Audiogramm links eine kombinierte Schwerhörigkeit hast, wobei die reine Mittelohrschwerhörigkeit als leichtgradig anzusehen ist. Auch wenn nicht bei dem Hörtest das rechte Ohr vertäubt wurde, liegt die Ursache der Schwerhörigkeit wohl nicht im Innenohr, so dass vlt mit einer OP das Gehör (zumindest zu Teilen) wiederhergestellt werden kann (sofern der Hörtest tatsächlich stimmt).
Zum GdB: Leider genügt das Audiogramm nicht, um den GdB mittels Sprachaudiogramm zu ermitteln.
Wenn beim Tonaudiogramm ein GdB von 40 herauskommt, so giltst du noch nicht als schwerbehindert. Bei einem GdB von 40 kann man Nachteilsausgleiche in Form von einem Pauschalbetrag bei der Steuer geltend machen. Sofern du auf Arbeitssuche bist oder dein Job gefährdet ist, kannst du dich mt einem GdB schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen.
Letztendlich: schaden kann es nicht, einen entsprechenden Antrag zu stellen, oder?
@ Hilde: du pauschalisierst (mal wieder) viel zu viel!!! Nicht jeder mit einem GdB von 80 bekommt die so genannte Freifahrt, da dieses nämlich an gewisse Merkzeichen gekoppelt ist. Auch müssen nur Personen mit dem Merkzeichen RF die ermäßigten Rundfunkgebühren zahlen! Bitte informiere dich und schreib präziser, statt solche Halbwahrheiten zu posten!!!
Grüße,
Miriam
an deiner Stelle würde ich mal eine HNO-Klinik aufsuchen.
Nicht wegen dem GdB, sondern weil:
1. du links alles andere als taub bist. Hier müsste man mit einem Hörgerät noch gut was herausholen können!
2. du nach Audiogramm links eine kombinierte Schwerhörigkeit hast, wobei die reine Mittelohrschwerhörigkeit als leichtgradig anzusehen ist. Auch wenn nicht bei dem Hörtest das rechte Ohr vertäubt wurde, liegt die Ursache der Schwerhörigkeit wohl nicht im Innenohr, so dass vlt mit einer OP das Gehör (zumindest zu Teilen) wiederhergestellt werden kann (sofern der Hörtest tatsächlich stimmt).
Zum GdB: Leider genügt das Audiogramm nicht, um den GdB mittels Sprachaudiogramm zu ermitteln.
Wenn beim Tonaudiogramm ein GdB von 40 herauskommt, so giltst du noch nicht als schwerbehindert. Bei einem GdB von 40 kann man Nachteilsausgleiche in Form von einem Pauschalbetrag bei der Steuer geltend machen. Sofern du auf Arbeitssuche bist oder dein Job gefährdet ist, kannst du dich mt einem GdB schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen.
Letztendlich: schaden kann es nicht, einen entsprechenden Antrag zu stellen, oder?
@ Hilde: du pauschalisierst (mal wieder) viel zu viel!!! Nicht jeder mit einem GdB von 80 bekommt die so genannte Freifahrt, da dieses nämlich an gewisse Merkzeichen gekoppelt ist. Auch müssen nur Personen mit dem Merkzeichen RF die ermäßigten Rundfunkgebühren zahlen! Bitte informiere dich und schreib präziser, statt solche Halbwahrheiten zu posten!!!
Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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ChristianeS
- Beiträge: 33
- Registriert: 9. Mai 2017, 21:37
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Re: GdB - Antrag stellen?
Moin
Das linke Ohr würde ich nochmal nachmessen lassen. Die große Schallleitungskomponente und die frühe Unbehaglichkeitsschwelle passen meiner Meinung nach nicht zusammen. Als reine Innenohrschwerhörigkeit nach Hörsturz wäre das plausibel.
Bei dem recht guten Sprachverstehen würde ich versuchsweise mal auch links einHG testen.... Zumindest das Richtungsgehör könnte deutlich besser werden.
Für den GdB würde ich den Tinnitus übrigens auch mit angeben.
Liebe Grüße, Christiane
Das linke Ohr würde ich nochmal nachmessen lassen. Die große Schallleitungskomponente und die frühe Unbehaglichkeitsschwelle passen meiner Meinung nach nicht zusammen. Als reine Innenohrschwerhörigkeit nach Hörsturz wäre das plausibel.
Bei dem recht guten Sprachverstehen würde ich versuchsweise mal auch links ein
Für den GdB würde ich den Tinnitus übrigens auch mit angeben.
Liebe Grüße, Christiane
Re: GdB - Antrag stellen?
Guten Morgen!
Auf dem linken Ohr hatte ich vor 8 Jahren einen Hörsturz. Um schlimmere Sachen auszuschließen wurde ein MRT gemacht - kein Befund. Habe lange Zeit meinen Bluthochdruck nicht beachtet (leider ist auch dieser ohne "Ursache"), dazu noch Stress auf der Arbeit....und dann auch noch zu spät zum HNO! Da war dann irgendwann nix mehr zu machen. Auf dem linken Ohr habe ich ja ein Hörgerät, funktioniert ja auch ganz gut. Mich ärgert halt nur, das ich inzwischen auch das rechte Ohr mit einem Hörgerät versorgen muss. Naja, es gibt schlimmeres. Ich bin gerade bei KIND in "Behandlung" und teste gerade verschiedene Geräte für das rechte Ohr. Im Frühling 19 bekomme ich dann endlich ein neues im linken Ohr. Da sind dann die 6 Jahre rum! Der Sprung, den die Technik in den paar Jahren gemacht hat, ist gewaltig....
Auf dem linken Ohr hatte ich vor 8 Jahren einen Hörsturz. Um schlimmere Sachen auszuschließen wurde ein MRT gemacht - kein Befund. Habe lange Zeit meinen Bluthochdruck nicht beachtet (leider ist auch dieser ohne "Ursache"), dazu noch Stress auf der Arbeit....und dann auch noch zu spät zum HNO! Da war dann irgendwann nix mehr zu machen. Auf dem linken Ohr habe ich ja ein Hörgerät, funktioniert ja auch ganz gut. Mich ärgert halt nur, das ich inzwischen auch das rechte Ohr mit einem Hörgerät versorgen muss. Naja, es gibt schlimmeres. Ich bin gerade bei KIND in "Behandlung" und teste gerade verschiedene Geräte für das rechte Ohr. Im Frühling 19 bekomme ich dann endlich ein neues im linken Ohr. Da sind dann die 6 Jahre rum! Der Sprung, den die Technik in den paar Jahren gemacht hat, ist gewaltig....
