Hallo,
ich habe heute den Feststellungsbescheid für den GdB wegen Schwerhörigkeit und bds Tinnitus erhalten.
rechts 25 % Hörverlust
Links 75 % Hörverlust
Tinnitus bds.
Ich weis das man angeblich nur in Zehnergraden wertet, aber warum werde ich dann abgewertet ? Wenn man in Einergraden wertet, sollte ich so nur für den Hörverlust auf ca 27 GdB kommen.
Für den Tinnitus sollte ich sicher auch meine 10-20 GdB bekommen.
Sollte ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und wie sehr sieht der Erfolg auf einen höheren GdB aus ?
Ich muss dazu sagen das ich von klein auf (heute bin ich 33) schlecht hören kann und schon seit ich denken Kann Tinnitus habe, darüber gibt es leider keinerlei Ärztliche beweise für...
MfG,
Jobser
Edit: Ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe
Feststellungsbescheid: GdB 20 bei 25% und 75 Hörverlust + bds Tinnitus - zuwenig ?
Re: Feststellungsbescheid: GdB 20 bei 25% und 75 Hörverlust + bds Tinnitus - zuwenig ?
Hallo,
du wirfst leider einiges durcheinander...denn: der Diskriminationsverlust ist nicht der Hörverlust!
Nach dem Tonaudiogramm hast du rechts einen Hörverlust von 35% (geringgradig) und links von 63% (hochgradig). Gemäß Tonaudiogramm steht dir damit ein GdB von 20 zu. Entgegen deiner Annahme entspricht der GdB nicht dem prozentualen Hörverlust, sondern ist in entsprechenden Tabellen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu finden.
Das Sprachaudiogramm genügt nicht den Anforderungen zur Bestimmung des GdB. Interpretiere ich das mal so, dass ich die Schnittpunkte für die Verständnisquote bei 60 und 80 dB nehme, dann hast du demnach rechts einen Hörverlust von 0%, links von 40%. Nach Versorgungsmedizinischen Grundsätzen stände dir damit ein GdB von 10 zu! Dh das Amt hat schon zu deinen Gunsten entschieden und dir den höheren GdB von 20 anerkannt, obwohl eigentlich das Sprachaudiogramm relevant ist!
Zum Thema Tinnitus: der GdB für den Tinnitus wird anhand der daraus resultierenden Probleme bestimmt, genauer gesagt wird der GdB in Abhängigkeit von den psychovegetativen Begleiterscheinungen festgesetzt. Das Vorhandensein eines Tinnitus genügt also alleine nicht, dafür gibt es maximal einen GdB von 10. Psychovegetative Begleiterscheinungen eines Tinnitus müssen nachgewiesen werden, zB durch entsprechende Arztbefunde. Ich nehme mal an, dass du nicht wegen Tinnitusbedingten psychovegetativen Begleiterscheinungen (Depressionen, Schlafstörungen etc) in Behandlung bist, oder?
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte: Einzel-GdBs werden nicht aufsummiert, sondern "miteinander verrechnet", in Abhängigkeit davon, wie sehr die Kombination der einzelnen Beeinträchtigungen sich aufeinander auswirkt. In deinem Fall mit einer Schwerhörigkeit mit GdB 20 und einem Tinnitus mit GdB 10 wird der Gesamt-GdB auf 20 festgesetzt.
Zu deiner Frage: Meiner Meinung nach bringt ein Widerspruch nichts, die Chancen auf einen höheren GdB sind aufgrund der obigen Ausführungen sehr gering.
Grüße,
Miriam
du wirfst leider einiges durcheinander...denn: der Diskriminationsverlust ist nicht der Hörverlust!
Nach dem Tonaudiogramm hast du rechts einen Hörverlust von 35% (geringgradig) und links von 63% (hochgradig). Gemäß Tonaudiogramm steht dir damit ein GdB von 20 zu. Entgegen deiner Annahme entspricht der GdB nicht dem prozentualen Hörverlust, sondern ist in entsprechenden Tabellen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu finden.
Das Sprachaudiogramm genügt nicht den Anforderungen zur Bestimmung des GdB. Interpretiere ich das mal so, dass ich die Schnittpunkte für die Verständnisquote bei 60 und 80 dB nehme, dann hast du demnach rechts einen Hörverlust von 0%, links von 40%. Nach Versorgungsmedizinischen Grundsätzen stände dir damit ein GdB von 10 zu! Dh das Amt hat schon zu deinen Gunsten entschieden und dir den höheren GdB von 20 anerkannt, obwohl eigentlich das Sprachaudiogramm relevant ist!
Zum Thema Tinnitus: der GdB für den Tinnitus wird anhand der daraus resultierenden Probleme bestimmt, genauer gesagt wird der GdB in Abhängigkeit von den psychovegetativen Begleiterscheinungen festgesetzt. Das Vorhandensein eines Tinnitus genügt also alleine nicht, dafür gibt es maximal einen GdB von 10. Psychovegetative Begleiterscheinungen eines Tinnitus müssen nachgewiesen werden, zB durch entsprechende Arztbefunde. Ich nehme mal an, dass du nicht wegen Tinnitusbedingten psychovegetativen Begleiterscheinungen (Depressionen, Schlafstörungen etc) in Behandlung bist, oder?
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte: Einzel-GdBs werden nicht aufsummiert, sondern "miteinander verrechnet", in Abhängigkeit davon, wie sehr die Kombination der einzelnen Beeinträchtigungen sich aufeinander auswirkt. In deinem Fall mit einer Schwerhörigkeit mit GdB 20 und einem Tinnitus mit GdB 10 wird der Gesamt-GdB auf 20 festgesetzt.
Zu deiner Frage: Meiner Meinung nach bringt ein Widerspruch nichts, die Chancen auf einen höheren GdB sind aufgrund der obigen Ausführungen sehr gering.
Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Re: Feststellungsbescheid: GdB 20 bei 25% und 75 Hörverlust + bds Tinnitus - zuwenig ?
Hallo !
Also wenn du einen ordentlichen Tinnitus hast, mußt du das dem Arzt unbedingt sagen.
Ich habe ebenso Tinnitus, seit ich denken kann.
Als Kind dachte ich noch, das sei normal, das hat wohl jeder so.
Als dann das Hören nachlies wurde klar, dass das eben nicht normal ist und Anzeichen dafür sind, dass sich die Ohren irgendwann verabschieden.
Wer wegen Tinnitus Schlafprobleme hat, der wird irgendwann depressiv.
Schlafentzug durch Lärm ist ein Foltermethode.
Ich habe auf den Tinnitus GDB 20 zu dem GDB 80 der Ertaubung dazu bekommen.
Im Gegensatz zu Miriam bin ich generell der Meinung, in Widerspruch zu gehen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Behörden bei gezeigter Hartnäckigkeit gerne einknicken.
Meinen GDB 100 habe ich auch erst im Widerspruchverfahren bekommen.
Sie versuchen halt generell erst mal mit einem geringerem GDB abzuspeisen.
Widerpruch kostet nix.
Viel Erfolg !
Also wenn du einen ordentlichen Tinnitus hast, mußt du das dem Arzt unbedingt sagen.
Ich habe ebenso Tinnitus, seit ich denken kann.
Als Kind dachte ich noch, das sei normal, das hat wohl jeder so.
Als dann das Hören nachlies wurde klar, dass das eben nicht normal ist und Anzeichen dafür sind, dass sich die Ohren irgendwann verabschieden.
Wer wegen Tinnitus Schlafprobleme hat, der wird irgendwann depressiv.
Schlafentzug durch Lärm ist ein Foltermethode.
Ich habe auf den Tinnitus GDB 20 zu dem GDB 80 der Ertaubung dazu bekommen.
Im Gegensatz zu Miriam bin ich generell der Meinung, in Widerspruch zu gehen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Behörden bei gezeigter Hartnäckigkeit gerne einknicken.
Meinen GDB 100 habe ich auch erst im Widerspruchverfahren bekommen.
Sie versuchen halt generell erst mal mit einem geringerem GDB abzuspeisen.
Widerpruch kostet nix.
Viel Erfolg !
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !