Zusatzurlaub rückwirkend möglich?

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Sheela2016
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Zusatzurlaub rückwirkend möglich?

#1

Beitrag von Sheela2016 »

Hallo,
ich habe letzte Woche mein Bescheid mit 50gdb vom Versorgungsamt bekommen.
Ich habe darüber meinen Arbeitgeber informiert und er meinte, mir steht dann Zusatzurlaub zu.
Allerdings konnte er mir keine Info über die letzten Jahre geben und will sich informieren.
Mein Antrag habe ich Ende Dezember 2016 gestellt...
der Ausweis beginnt rückwirkend ab 2011.
Da ich aber bis zum Ende März Resturlaube nehmen muss, wollte ich euch mal fragen, ob mir für letztes Jahr noch Zusatzurlaub zusteht? Wieviele Tage wären das?
Liebe Grüße
Jennifer
heinzi
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Registriert: 28. Okt 2016, 20:51
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Re: Zusatzurlaub rückwirkend möglich?

#2

Beitrag von heinzi »

Hier kannst du dazu etwas nachlesen:

http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html
Sheela2016
Beiträge: 95
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Re: Zusatzurlaub rückwirkend möglich?

#3

Beitrag von Sheela2016 »

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Laut dieser Info steht mir dann wohl Zusatzurlaub für das letzte Jahr zu, ich hoffe natürlich,
ich habe es richtig verstanden.
Heute rief ich im Personalbüro an und gab die Info meiner rückwirkenden Schwerbehinderung weiter.
Die Dame sagte mir aber was davon, dass ich ab 2017 meinen Zusatzurlaub angerechnet bekomme.
Ist das nun richtig?
Ich dachte mir steht dies auch für 2016 zu?
Das einzige Manko wäre der fehlende Ausweis,der mir nach dem vorhandenen Feststellungsschreiben noch ausgestellt wird. Der wird hoffentlich bis spätestens März hier ankommen, danach verfällt mein Resturlaub.
Ging das jemanden ähnlich wie mir?
Liebe Grüße
Jennifer
heinzi
Beiträge: 11
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Re: Zusatzurlaub rückwirkend möglich?

#4

Beitrag von heinzi »

Hallo Sheela2016,

auf dieser Seite habe ich etwas gefunden, was denke ich deiner Frage entspricht:

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS ... _node.html

Wenn ich das richtig verstehe, wird das Problem bei dem Anspruch auf rückwirkenden Zusatzurlaub darin bestehen, dass du den Urlaubsanspruch nicht vor Ende des Urlaubsjahres geltend gemacht hast.

Wenn es in deiner Firma einen Betriebsrat gibt, oder du gewerkschaftlich organisiert bist, kann man dir da sicher weiterhelfen.

Gruß
heinzi
Sheela2016
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Re: Zusatzurlaub rückwirkend möglich?

#5

Beitrag von Sheela2016 »

Hallo,
ich hatte keinen Antrag auf Zusatzurlaub gestellt, weil ich mir wegen der Behinderung nicht sicher war, ob es 50 werden.
Da wäre mir die Frage unangenehm gewesen.
Jetzt denke ich natürlich, hätte ich doch bloß vorher davon gewusst, denn es liegen jetzt ja nur drei bis vier dazwischen.
Ich habe ein Betriebsrat im Betrieb, da werde ich mal fragen.
Aber ich will auch keine Unruhe rein bringen,bin ja schon froh,dass ich überhaupt Nachteilsausgleiche bekomme.
Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung, jetzt weiß ich ja, wo ich ansetzen kann.
Liebe Grüße
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