KK zahlt Akku für FM nicht

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Winterzauber
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KK zahlt Akku für FM nicht

#1

Beitrag von Winterzauber »

Liebe "Mitstreiter" -

unser Kind besucht die 8. Klasse einer Regelschule.
Er kommt im Unterricht verhältnismäßig gut mit, da die Schule
sehr darauf achtet dass die FM genutzt wird und er auch sonst
gute Unterstützung erhält.
Er hat Hörgeräte und eine FM von Oticon und ist hochgradig an taubheitgrenzend Schwerhörig.
Ohne FM wäre er im Unterricht verloren ...

Nun kam heute ein "freundlicher" Brief unserer KK.
Da wurde uns mitgeteilt, dass ab sofort die Kosten für den AKKU der FM
nicht mehr übernommen werden.

Begründung:
"Die von Ihnen beantragten Akkus werden jedoch für eine oticon FM -Anlage Amigo benötigt. Diese zählen nicht zu den Hörgeräten. Die für die Anlagen benötigten Akkus zählen zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens und sind von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen, dies gilt auch für Kinderversorgungen."

Das hat uns schon mächtig verwundert. Unser Kind nutzt die FM seit dem letzten Kindergartenjahr ... ohne wäre er nicht da wo er heute schulisch ist.
Pro Jahr braucht er in etwa einen neuen Akku ... und es ging immer ... jetzt auf einmal sowas.

Wer hat das auch schon erlebt?
Wir möchten einen Widerspruch schreiben ... Wer kann uns helfen bei
der Formulierung. Worauf sollten wir achten?

Wir danken für alle Hilfe und Unterstützung.
Viele Grüße
Winterzauber
blacky_kyra
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Re: KK zahlt Akku für FM nicht

#2

Beitrag von blacky_kyra »

Hallo Winterzauber,

ich gehe davon aus das die FM-Anlage mal von der Krankenkasse bewilligt wurde. Da würde ich der Kasse mit diesem Urteil kommen:

" BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Amtlicher Leitsatz:

Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie."

LG blacky_kyra
:} Sohnemann (geb. 2011) trägt links ein HG Phonak-Q50 UP bei 91% HV
und rechts Med-el CI: Sonnet:}
Winterzauber
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Re: KK zahlt Akku für FM nicht

#3

Beitrag von Winterzauber »

Hallo und danke für die Antwort,

ja die FM wurde von der KK bewilligt, es ist sogar so, dass die KK
unserem Sohn diese FM auch nur als "Leihgabe" bewilligt hat,
sie bleibt Eigentum der KK und wenn er sie nicht mehr benötigt müssen
wir sie wieder abgeben... :help:

Wir finden das schon sehr ärgerlich, es geht dabei nicht ums Geld. Die
15,€ für einen neuen Akku würden wir schon noch pro Jahr aufbringen ...
aber heute ist es der Akku ... was ist es morgen?

Deshalb danke für alle hilfreichen Tipps.

LG
blacky_kyra
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Re: KK zahlt Akku für FM nicht

#4

Beitrag von blacky_kyra »

Ja da denke ich genauso, wenn man klein bei gibt hat man langfristig verloren. Wenn dein Sohn die fm Anlage schon so lange hat, kannst du der Kasse auch vorschlagen eine neue fm Anlage zu beantragen, da sie die Akkus ja nicht bezahlen wollen und ihr die alte Anlage dann offensichtlich nicht mehr nutzen könnt? Mein Sohn hat eine fm von phonak dort sind schon moderne Lithium Ionen Akkus drin die halten garantiert 5 jahre. 😁
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Winterzauber
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Re: KK zahlt Akku für FM nicht

#5

Beitrag von Winterzauber »

Guten Abend,

wir haben noch eine Frage.
Bei dem zitierten Urteil geht es ja um die "Stromversorgung" für einen Rollstuhl.
HG werden ja in vollem Umfang nur für Kinder gezahlt d.h. wenn wir
richtig informiert sind muss ein HG Träger seine Batterien ab 18 selbst
finanzieren.
Die FM ist ja auch über die KK finanziert - wo finden wir das genau geschrieben, dass die KK die FM auch finanzieren muss?
Nicht das die KK jetzt die FM zurück fordert?
Wahrscheinlich sind das dumme Gedanken aber wir haben in letzter
Zeit eigenartige Entscheidungen der KK erlebt.

Danke für alle Infos
Einen guten Abend
RemyRiver
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Re: KK zahlt Akku für FM nicht

#6

Beitrag von RemyRiver »

Winterzauber hat geschrieben:Hallo und danke für die Antwort,

ja die FM wurde von der KK bewilligt, es ist sogar so, dass die KK
unserem Sohn diese FM auch nur als "Leihgabe" bewilligt hat,
sie bleibt Eigentum der KK und wenn er sie nicht mehr benötigt müssen
wir sie wieder abgeben... :help:

Wir finden das schon sehr ärgerlich, es geht dabei nicht ums Geld. Die
15,€ für einen neuen Akku würden wir schon noch pro Jahr aufbringen ...
aber heute ist es der Akku ... was ist es morgen?

Deshalb danke für alle hilfreichen Tipps.

LG
Das machen die immer so. Ist auch bei anderen Geraeten der Fall wie z.B. Inr-Messgeraet was du dein komplettes Leben lang brauchst. Ich glaube das hat auch etwas damit zu tun das die KK nucht will das die Kunden sich sowas bei A holen und dann zu B wechseln?
Hz 125 250 500 750 1000 1500 2000 3000 4000 6000 8000
dbR 20_25_35_60__60__60__60__50_25___5__15
dbL 10_10_10_10___5___5___5___5___5___5__15
blacky_kyra
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Re: KK zahlt Akku für FM nicht

#7

Beitrag von blacky_kyra »

Hallo Winterzauber,

das es hier konkret um einen Rollstuhl geht ist im Prinzip Nebensache, der Kern ist doch das die KK für die Energieversorgung der von ihr selbst verordneten Hilfsmittel zuständig ist.

Dennoch unterscheidet sich das Hörgerät von anderen Hilfsmitteln bezüglich der Energieversorgung. Der Gesetzgeber hat klar definiert (§ 34 Abs. 4 SGB V) das nach dem 18.LJ die Batteriekosten für Hörgeräte selbst zu tragen sind. Ich vermute das diese Regelung auch auf die FM-Anlage zutrifft.

Wieso die Krankenkasse eine FM-Verordnung nicht ablehene darf steht auf der Phonak-Seite schön erklärt:

"1. Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) vom 01.04.2012
Nach der HilfsM-RL sind FM-Anlagen seit dem 01.04.2012 verordnungsfähig:
§ 18: FM-Anlagen können Teil einer Hörgeräteversorgung sein
§ 19 (1): Zielsetzung der Hörgeräteversorgung u.a. “ (...) - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen
und in größeren Personengruppen zu erreichen.”
§ 25 (1): Übertragungsanlagen sind zu einer erfolgten Hörsystemversorgung oder CI-Versorgung verordnungsfähig bei der
Befriedigung von Grundbedürfnissen z.B.:
- In der Sprachentwicklung und/oder Sprachförderung bei der institutionellen oder häuslichen Schwerhörigen-
frühförderung.
- Bei Besuch von Kindergärten, sofern die Übertragungsanlage nicht vom Einrichtungsträger vorzuhalten ist.
- Im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht, sofern die Übertragungsanlage nicht vom Schulträger vorzuhalten ist

2. Sozialgesetzbuch (SGB) Buch V, § 33 -> - Verbot der Benachteiligung/ Barrierefreier Zugang/Barrierefreies Hören

3. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) -> - Verbot der Benachteiligung/ Barrierefreier Zugang/Barrierefreies Hören "

LG
:} Sohnemann (geb. 2011) trägt links ein HG Phonak-Q50 UP bei 91% HV
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Ohrenklempner
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Re: KK zahlt Akku für FM nicht

#8

Beitrag von Ohrenklempner »

Da gibt's einen vorgefertigten kleinen Text von einem Schweizer Hörgerätehersteller:

* Hilfsmittelrichtlinie, §19 und §25, Absatz 2: FM-Übertragungsanlagen können verordnet werden, sofern sie zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich sind, z. B. um deren Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht zu gewährleisten. Gerade schwerhörige Kleinkinder und Kinder profitieren von einer Roger/FM Anlage, um effektiv die Sprachanbahnung und Sprachentwicklung zu fördern und zu sichern. Eine Roger/FM Übertragungsanlage dient zur Integration in den Kreis Gleichaltriger, der effektiven Teilnahme z.B. am Schulunterricht und langfristig dem Erlernen von lebensnotwendigem Grundwissen als Voraussetzung für eine Erwerbstätigkeit.

Da seit 2012 FM-Anlagen verordnungsfähig sind und offenbar die FM-Anlage verordnet worden ist, ist sie ein Bestandteil des Hörsystems und die Krankenkasse ist daher auch für die notwendige Energieversorgung in der Leistungspflicht.

Eine FM-Anlage ist weiter ein Gegenstand, der schon von der Konzeption her ausschließlich für die speziellen Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen hergestellt und verkauft wird. Er ist nach den Hilfsmittelrichtlinien ein Hilfsmittel. Der Amigo-Empfänger hat ja sogar eine Hilfsmittel-Positionsnummer:
13.99.03.0033 Oticon Amigo R 1 - FM-Empfänger
13.99.03.0034 Oticon Amigo R 2 - FM-Empfänger
13.99.03.0035 Oticon Amigo R 7 - FM-Empfänger
(Quelle: Hilfsmittelverzeichnis der GKV)
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
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