wer kann mir Informationen geben? Mein Sohn 9,5 Jahre, hat seit einem 1/2 Hörgeräte. Nachdem er bereits drei mal an beiden Ohren operiert wurde und unzählige Paukenröhrchen gesetzt bekommen hat. Nach dem ich erneute OP´s abgelehnt habe verschreib der Arzt
FM-Anlage
FM-Anlage
Hallo Leute,
wer kann mir Informationen geben? Mein Sohn 9,5 Jahre, hat seit einem 1/2 Hörgeräte. Nachdem er bereits drei mal an beiden Ohren operiert wurde und unzählige Paukenröhrchen gesetzt bekommen hat. Nach dem ich erneute OP´s abgelehnt habe verschreib der ArztHg . Nach dem Einsatz der FM-Anlage; Hat er sich in der SChule(er besucht die Regelschule) merkbar verbessert.Ich befürchte allerdiings das die KK die Anlage nicht finanziert, nach mehreren Befunden, die die KK bereits nachgefordert hat scheint es immer noch nicht geklärt. Wer hat hier Erfahrung?
wer kann mir Informationen geben? Mein Sohn 9,5 Jahre, hat seit einem 1/2 Hörgeräte. Nachdem er bereits drei mal an beiden Ohren operiert wurde und unzählige Paukenröhrchen gesetzt bekommen hat. Nach dem ich erneute OP´s abgelehnt habe verschreib der Arzt
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Andrea Heiker
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Re: FM-Anlage
Wenn Dein Sohn zur Regelschule geht, kann die kasse gar nicht anders!!! mach noch mal auf den Regelschulbesuch aufmerksam!
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: FM-Anlage
Hallo,
die Kasse muss beim Regelschulbesuch auf jedem Fall die Kosten der FM-Anlage übernehmen.
Muss allerdings vom HNO-Arzt verordnet werden.
Gruß Jutta
die Kasse muss beim Regelschulbesuch auf jedem Fall die Kosten der FM-Anlage übernehmen.
Muss allerdings vom HNO-Arzt verordnet werden.
Gruß Jutta
Mein Sohn Johannes *03/1993 ist von Geburt an hochgradig schwerhörig und lautsprachlich aufgewachsen;
Trägt zwei CI (12.2005 links) und (02.2009 rechts).
Trägt zwei CI (12.2005 links) und (02.2009 rechts).
Re: FM-Anlage
Hallo,
die Schule hat bereits eine Bestätigung über die Regelschule geschrieben. Nun schreibt die Lehrerin noch über seine Fortschritte und der Hausarzt schreibt, neben dem HNO-Arzt, auch über seine positive Entwicklung. Ich hoffe das all das reicht, den leisten könnte ich mir die Anlage nicht. Heute morgen sagte mir die Dame derKK ich solle im Falle einer Ablehnung, gegen die KK klagen. Würde ich gerne tun, aber die Kosten sind wahrscheinlich auch nicht gerade erschwinglöicher.
Gruß Mabu
die Schule hat bereits eine Bestätigung über die Regelschule geschrieben. Nun schreibt die Lehrerin noch über seine Fortschritte und der Hausarzt schreibt, neben dem HNO-Arzt, auch über seine positive Entwicklung. Ich hoffe das all das reicht, den leisten könnte ich mir die Anlage nicht. Heute morgen sagte mir die Dame der
Gruß Mabu
Re: FM-Anlage
Hallo Mabu,
im Falle einer Ablehnung durch dieKK , kannst du erstmal schriftlich Wiederspruch einlegen.
Evtl.auch mal persönlich vorsprechen.
Oftmals genügt schon, wenn bei derKK ein anderer Sachbearbeiter den Vorgang in die Hände bekommt.
Danach kannst du immer noch klagen.
Gruß Jutta
im Falle einer Ablehnung durch die
Evtl.auch mal persönlich vorsprechen.
Oftmals genügt schon, wenn bei der
Danach kannst du immer noch klagen.
Gruß Jutta
Mein Sohn Johannes *03/1993 ist von Geburt an hochgradig schwerhörig und lautsprachlich aufgewachsen;
Trägt zwei CI (12.2005 links) und (02.2009 rechts).
Trägt zwei CI (12.2005 links) und (02.2009 rechts).
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Andrea Heiker
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Re: FM-Anlage
klagen kostet nichts, zumindest wenn man es ohne anwalt macht. hast du kontakt zum mobilen dienst? die müssten das urteil haben, nachdem kk bei regelschulen zahlen müssen. wenn nicht nimm kontakt auf. ich kann dir sonst auch eine kopie zumailen.
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: FM-Anlage
Du kannst problemlos klagen und parallel das Sozialamt (oder je nach Bundesland den vielleicht noch vorhandenen Landeswohlfahrtsverband oder Landschaftsverband) um Hilfe bitten. Im Rahmen der Eingliederungshilfe können die nämlich nach §44 vorläufige Hilfeleistung die Kosten übernehmen, wenn folgendes erfüllt ist: Steht spätestens 4Wochen nach bekanntwerden des Bedarfs beim Träger der sozialhilfe nicht fest, ob ein anderer als der träger der Sozialhilfe oder welcher andere zur Hilfe verpflichtet ist, hat der träger der Sozialhilfe die notwendigen Maßnahmen unverzüglich durchzuführen, wenn zu befürchten ist, dass sie sonst nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden.
D.H. wenn die Krankenkasse sich weiter querstellt, dann kann sich jemand anderer um den Kram kümmern. Hilfreich ist dafür aber ein rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid der Krankenkasse. (Die zahlen müsste!) Widerspruch kostet nix und Klage vor dem Sozialgericht auch nicht!
Falls aber ein anderer Kostenträger (s.o.) in Vorleistung tritt, dann streiten auch die sich mit der Krankenkasse!
tschüss
D.H. wenn die Krankenkasse sich weiter querstellt, dann kann sich jemand anderer um den Kram kümmern. Hilfreich ist dafür aber ein rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid der Krankenkasse. (Die zahlen müsste!) Widerspruch kostet nix und Klage vor dem Sozialgericht auch nicht!
Falls aber ein anderer Kostenträger (s.o.) in Vorleistung tritt, dann streiten auch die sich mit der Krankenkasse!
tschüss
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
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rabenmutter
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- Registriert: 1. Feb 2007, 23:33
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Re: FM-Anlage
Es gibt eine "Begutachtungsanleitung Schwerhörigkeit", auch im Internet zu finden; da kann man die Begründungen finden, die die Sachbearbeiter vorliegen haben und mit ihren eigenen Waffen schlagen. Sinnvoll ist es, dass der Pädaudiologe das Sprachverstehen im Störgeräusch ohne und mit FM-Anlage misst. Wenn es sich eindeutig verbessert (und die Hörgeräte dabei gut eingestellt sind), bekommt man es gut durch, auch bei mittelgradiger Schwerhörigkeit.
