Verlust von Hörgeräten

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movo44
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Verlust von Hörgeräten

#1

Beitrag von movo44 »

Hallo,
ich hab eine vorsichtige Frage:
weiß jemand, ob Beihilfe und PK die Kosten übernehmen (für neue Geräte), wenn diese "geklaut" worden sind?
Das ist mir im August in Dänemark passiert: meine Hörgeräte hatte ich wie üblich in meiner Kulturtasche abegelegt, diese befand sich auf einem Hocker im kleinen Vorraum zu meiner Dusche -wohlgemerkt,das Duschgebäude kann nur mit Eingabe einer Code-Nummer geöffnet werden -nach dem Duschen war meine Kulturtasche offenbar von einer anderen Duscherin mitgenommen worden. Und seitdem höre ich wieder ohne - ich war vier Wochen krank, da fiel's nicht so auf. Und nun wag ich es noch nicht so richtig, meine Beihilfestelle anzurufen.
Ich wär sehr froh über eine baldige Antwort, denn mein ewiges " wie bitte?" nervt so langsam meine Mitmenschen
LG an alle
mmovo44
movo44
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Re: Verlust von Hörgeräten

#2

Beitrag von movo44 »

Hallo nochmal,
ich muss mich nochmal auf meinen Beitrag oben "Verlust von Hörgeräten" beziehen:
ist es denn "Grobe Fahrlässigkeit", wenn man duscht, die Geäte im Kulturbeutel sind, die Tür zu dem Duschgebäude nur mit Eingangscode zu öffnen ist und ich nicht sehen konnte, welche Damen da noch geduscht haben. Jedenfalls hat eine dann meinen Kulturbeutel der sich auf einem Hocker wie üblich vor meiner mit Vorhang verschlossenen Kabine befand offenbar mitgehen lassen.
teak
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Re: Verlust von Hörgeräten

#3

Beitrag von teak »

Eine ärgerliche Angelegenheit.

Ich würde noch mal beim Betreiber der Dusche den Verlust melden und nach Fundsachen fragen, genau so beim örtlichen Fundbüro.

Bei meiner Reisegepäckversicherung ist "einfacher Diebstahl" und sogar "liegen lassen" mitversichert.

Zum Thema "grobe Fahrlässigkeit" kann ich nichts beitragen, da ich kein Jurist bin.
Pfadi
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Re: Verlust von Hörgeräten

#4

Beitrag von Pfadi »

Hallo mmovo44,

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße außer acht lässt.

So wie Du es schilderst, würde ich es ganz klar verneinen. Als Hörgeräteträger sind wir auf die Dinger im Ohr angewiesen, müssen sie aber zum Duschen raus nehmen. Dem Kulturbeutel werden alle / die meisten Benutzer der Duschen zwischen Kabine und Vorhang stellen, denn man benötigt ihn ja auch, um Shampoo, Duschgel, Creme im Zugriff zu haben. Und wo soll das HG hin, wenn nicht dorthin?

Ich erachte dass, was Du getan hast, nicht einmal als fahrlässig, erst Recht nicht als grob fahrlässig. (Anders würde ich es beurteilen, wenn Du den Kulturbeutel beispielsweise auf eine von der Dusche entfernte Ablage über den Waschbecken o.ä. gestellt hättest).

Viel Erfolg

Pfadi
movo44
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Re: Verlust von Hörgeräten

#5

Beitrag von movo44 »

hallo Pfadi, danke für die schnelle Antwort - sie hat's geschafft, mich wieder aufzubauen.Mal sehn, wie der Fragebogen von meiner PKV aussieht.Ich mald mich dann. Noch eine schönen Tag wünscht
movo44
Claudiaa
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Re: Verlust von Hörgeräten

#6

Beitrag von Claudiaa »

die Gesetzlichen Krankenkassen können den Festbetrag auch vor Ablauf von 6 Jahren genehmigen wenn man die HG verloren hat. Auch dort muss man den Ablauf schildern und bei der Kasse vorlegen. Die entscheidet dann.

Ich finde es nicht grob fahrlässig, sofern die Geräte in einem wasserfesten Behälter waren. Dass jemand anderes den Kulturbeutel mitnimmt damit ist zwar nicht zu rechnen, aber es ist wohl auch nicht ungewöhnlich.
Pfadi
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Re: Verlust von Hörgeräten

#7

Beitrag von Pfadi »

Claudiaa hat geschrieben: Ich finde es nicht grob fahrlässig, sofern die Geräte in einem wasserfesten Behälter waren. quote]

Achtung, es geht hier nicht darum, einen Sachschaden an den Hörgeräten durch Feuchtigkeit oder Zerstörung (z.B. durch Herunterfallen) gelten zu machen. In diesem Fall wäre es fahrlässig, die HG ohne Etui oder Trockenbecher lose in den Kulturbeutel zu werfen.

Hier geht es aber um die grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Aufbewahrung im Kulturbeitel zwischen Dusche und Vorhang hinsichtlich des Diebstahls. Dafür ist die Form der Aufbewahrung im Kulturbeutel (Etui, Trockenbecher, Beutel, lose...) nicht kausal.

LG Pfadi
movo44
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Re: Verlust von Hörgeräten

#8

Beitrag von movo44 »

Hallo,
die HG's waren von meinem Mann in den Kulturbeutel gelegt worden (im Behältnis). Der Punkt ist aber,dass die Dame von denHG's gar nichts wissen konnte - sie hat sich nur für den Kulturbeutel interessiert und mitgenommen
LG movo44
Pfadi
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Re: Verlust von Hörgeräten

#9

Beitrag von Pfadi »

Hallo movo44,

das ist völlig egal. Hinsichtlich Deiner Forderung von der Versicherung geht es doch um das nicht durch Dich verschuldete Abhandenkommen. (So hatte ich Deine Frage zum Thema "grobe Fahrlässigkeit" zumindest verstanden).

Ungeachtet dessen: Die Wegnahme eines Kulturbeutels bleibt im strafrechtlichen Sinne ein Diebstahl, unabhängig davon was für Schätze im Kulturbeutel verstreckt sind.

Viele Grüße

Pfadi
movo44
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Re: Verlust von Hörgeräten

#10

Beitrag von movo44 »

danke für die Antworten - hat sich alles zum Positiven geklärt. Jetzt geht's wider ans Aussuchen und Anpassen....Wie gehabt
Syrinx
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Re: Verlust von Hörgeräten

#11

Beitrag von Syrinx »

Darf ich mal nachfragen, was das genau heißt....zum Positiven geklärt?
Wer übernimmt denn nun die neuen Geräte?
Zahlt die KK den Zuschuss oder alles oder übernimmt die Hausratversicherung oder ????
beidseitig mit Phonak Audeo V versorgt und
zum Hörjunkie mutiert :D
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