Zur Aussage, dass das Innenohr selber nicht kaputt gehe, es aber sein könne, dass das Restgehör etwas einbüßen müsse, da ja die Elektrode eingeführt werde, aber mittlerweile in den allermeisten Fällen keine Veränderung da sei:
Was gilt denn nun? Wenn das Restgehör etwas einbüsst, so geschieht dies (auch) auf Grund einer Schädigung des Innenohrs. Widersprüchlicher geht es wohl kaum. Fehler können jedem passieren, eine Korrektur erachte ich allerdings insbesondere bezüglich folgender Aussage als angezeigt:
Kim hat geschrieben:Und was das mit "die Gegenseite schädigen" angeht, das ist vollkommener Schwachsinn und kannst du hier im Forum und auch sonst gern nachlesen, das wurde wiederlegt.
Wenn es Schwachsinn ist, dann muss es für jemanden, der nicht schwachsinnig ist, ein Leichtes sein, folgende Sachverhalte zu widerlegen:
1. Bei einer
CI-Operation können durch das Ausfräsen des Felsenbeins Schalldruckpegel von bis über 135 dB (A) direkt an diesem gemessen werden. Zu widerlegen ist also folgende Aussage:
"Bereits Gjuric und Mitarbeiter (Gjuric et al. 1997) konnten in Untersuchungen zeigen, dass durch das Bohren an der Cochlea ein akustisches Trauma im Tiermodell
zu bleibendem Hörverlust führt und auch neuere Untersuchungen am menschlichen Felsenbein belegen Schallpegelspitzen oberhalb 140 dB (Pau et al. 2007)."
http://www.geers-stiftung.net/WordPress ... m_2014.pdf
2. Bei Schalldruckpegeln ab 120 dB (A) in einem Meter Abstand vom Ohr oder direkt am Felsenbein gemessen besteht die unmittelbare Gefahr einer Gehörschädigung (bereits nach Bruchteilen von Sekunden) - wobei "135 dB zwischen zehn und hundert mal intensiver ist" (hier vergleiche ich nun die Intensitäten - also Leistungen).
Hier müsste ich auf Dieroff verweisen (ist jedoch nicht im Netz abrufbar). Auf die Schnelle muss dieser Hinweis genügen:
"Lärmpegel über 120 dB schädigen das Gehör unheilbar und greifen das zentrale Nervensystem an."
Zu finden unter folgemdem Link, ganz unten auf Seite 4:
http://www.fz-hoeren.de/uploads/tx_ssfh ... digung.pdf
3. Gemäss Langenbeck wird der Schall mit einem Verlust von höchstens 15 dB via Schädeldecke auf das andere Ohr übertragen (I).
Langenbeck (1969); muss abgesehen davon im Prinzip jeder Akustiker wissen, damit er bei Knochenleitungsmessungen korrekt vertäuben kann (als Quelle kann bspw. auch das Werk "Praxis der Audiometrie" dienen).
Zur Aussage, dass Knochenleitungsgeräte,BAHA usw. nichts bringen sollen, wenn das Innenohr schon zu massiv geschädigt ist, da sie den Schall direkt ans IO leiten (und wenn da keine bzw. nur noch sehr wenige Sinneshärchen vorhanden seieb, dann könnten die die Signale nicht aufnehmen und somit bringe das nichts):
Der Witz (welcher offenbar nicht begriffen wurde - möglicherweise auf Grund eines Verständnisproblems in Bezug auf die Funktionsweise der Knochenleitung) besteht bei der von mir angeführten Versorgungsart darin, dass der Schall eben gemäss (I) mit relativ geringem Verlust auf das andere Innenohr übertragen wird. Und da die Schwerhörigkeit links nur mittelgradig ist, kann dies sehr wohl etwas bringen - insbesondere, wenn links noch eine Schallleitungskomponente vorhanden ist (was gemäss Schilderungen nicht ausgeschlossen werden kann), aber auch sonst (wenn der Hörverlust links nicht all zu gross ist (wenn die absolute Hörschwelle mittelgradigen Bereich und der Hörverlust bis 4 kHz bei höchstens 30 dB liegt).
Gemäss Beschreibung der Hörstörung kann eine medizinische Indikation für eine BAHA-Versorgung gegeben sein (muss aber nicht, ich schrieb denn auch, dass dies von den Befunden abhänge) - wer dies abstreitet, kennt sich hier nicht aus.
Ausserdem spricht man oftmals nicht nur dann von "Innenohrschwerhörigkeit", wenn ausschliesslich das Innenohr betroffen ist. Es kann also auch der Hörnerv oder weitere Areale der retrocochleären Hörbahn geschädigt sein - ob man das weiss, ist aus dem Beitrag von Chaplin nicht ersichtlich (und auch in der Regel schwierig heraus zu finden) - trotzdem wird einfach ohne jegliche Grundlage davon ausgegangen, dass dies zutreffe.
Zur Aussage, dass eine Übertragung von Ohr links auf rechts oder umgekehrt zwar mit einem BiCros-
HG erfolgen könne, aber da die Gegenseite ja selber schon schlecht sei und die meisten damit auch mit einer guthörenden Seite nicht zurecht kämen, hier auch keine große Chance gesehen werde:
Nur zur Information: eine Bi-Cros-Versorgung ist genau für die Fälle bestimmt, in welchen die eine Seite praktisch taub (bzw. nicht mehr mit Hörgerät versorgbar) und die andere schwerhörig (bzw. noch mit Hörgerät versorgbar) ist. Die Aussage würde also praktisch bedeuten, dass eine Bi-Cros-Versorgung nie Sinn ergibt (wenn dem neuerdings so sein sollte, bitte ich um Angabe der zu Grunde liegenden Informationen). Ausserdem habe ich lediglich geschrieben, dass eine Indikation vorliegt bzw. (genau genommen) "vorliegen könnte" (Erklärung: eine Indikation für eine Versorgung bedeutet nicht, dass diese erfolgreich sein wird).
Mit einer Bi-Cros-Versorgung ist in Einzelfällen eingeschränktes Richtungshören möglich. Natürlich gehe ich davon aus, dass bei gutem Erfolg mit
CI (dieser kann nicht garantiert werden) die Resultate diesbezüglich viel besser ausfallen werden (ich habe nur der Vollständigkeit halber kurz auf weitere Möglichkeiten hin gewiesen).
Ich zitiere:
"Eine BICROS-Versorgung kann angezeigt sein, wenn ein Ohr taub oder praktisch unversorgbar ist und auf dem besser hörenden Ohr ebenfalls ein versorgungsbedürftiger Hörverlust besteht (Del Dot et al. 1992). Bei BICROS-Lösungen erfolgt auf beiden Seiten eine Schallaufnahme durch 2 separate Mikrofone, deren Signale dem hörenden Ohr dargeboten werden (Abb. 2.22b). Da derartige Konstellationen häufiger auftreten als CROS-Indikationen und da BICROS-Kandidaten stärker auf technische Hilfe angewiesen sind, ist die Verbreitung von BICROS-Versorgung größer als die von CROS-Lösungen. Allerdings sind auch bei BICROS
die binauralen (beidohrigen) akustischen Signalmerkmale nicht mehr für den Patienten verfügbar, sodass das verbleibende räumliche Restgehör nicht unterstützt wird und ein schlechteres Hören im Störschall resultieren kann."
https://www.thieme.de/medias/sys_master ... _90_91.pdf
Und wie gesagt, das gegenüberliegende Ohr kann durch die Bohrgeräusche geschädigt werden.
KatjaR hat geschrieben:Stimmt genau was Kim schreibt Chaplin.
Dem möchte ich zustimmen (und dass ich nicht immer ganz gleicher Meinung bin, ist aus diesem (relativ langen) Beitrag ersichtltich).
KatjaR hat geschrieben:Auch wenn es irgendwann mal bei irgendwem passiert ist, würde ich mir wegen einem minimalen Risko keine große Chance nehmen lassen.
Ach so, doch ein Risiko? Es wurde nach Risiken gefragt. Und nicht, ob DU Dir eine Chance nehmen lassen würdest.
Nur als Beispiel: wenn das Risiko bei einem halben Prozent liegt (also vermutlich die Eintretenswahrscheinlichkeit bereits höher liegt als bei vielen anderen Operationsrisiken), und Du hundert
CI-Träger kennst, dann ist es immer noch wahrscheinlicher, dass Du keinen kennst, bei welcherm die beschriebene Schädigung eingetreten ist, als umgekehrt.
Ausserdem halte ich es nicht für realistisch, dass Du jeden
CI-Träger, welchen Du (seit wann auch immer) kennst oder gekannt hast, explizit nach einem durch eine CI-Operation aufgetretenen Hörverlust beim Gegenohr gefragt hast, da Du ja eh der Meinung bist, dass dies nicht geschehen könne.
Senf macht den angeblichen Quatsch mit Sosse auch nicht besser...
Und noch generell:
Es existieren mehrere Alternativen, sogar die, keine Versorgung vorzunehmen ("einfachste und günstigste Variante"). Dass hier einseitig eine Empfehlung in Richtung
CI abgegeben wird, finde ich nicht seriös, nur schon aus dem Grunde, dass eine Implantation nicht vollständig rückgängig gemacht werden kann, hingegen eine BiCros-Versorgung mit relativ geringem Aufwand und ohne bleibende Folgen ausprobiert werden kann.
Gruss fast-foot