Freiburger Sprachtest
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Freiburger Sprachtest
Hallo liebe Forumsmitglieder,
mein Gehör hat sich leider stark verschlechtert. War schon beim Doc und habe Ton- und Sprachaudiogramm (Freiburger Sprachtest) auf einem Blatt erhalten.
Nach dem Tonaudiogramm hätte ich einen GdB von 50 (nach Eingabe der dB-Werte in den GdB-Rechner hier im Forum), aber das Amt kann ja auch den Sprachtest heranziehen, was in meinem Fall getan wurde.
Es wurde ein GdB von 30 beschieden.
Ich habe leider beim googeln keine Anleitung gefunden, wie das Sprachaudiogramm zu lesen ist, damit ich den Sprachtest intepretieren kann. Ich möchte nämlich dann Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen.
Ich bin für jede Hilfe dankbar
Viele Grüße
Micha
mein Gehör hat sich leider stark verschlechtert. War schon beim Doc und habe Ton- und Sprachaudiogramm (Freiburger Sprachtest) auf einem Blatt erhalten.
Nach dem Tonaudiogramm hätte ich einen GdB von 50 (nach Eingabe der dB-Werte in den GdB-Rechner hier im Forum), aber das Amt kann ja auch den Sprachtest heranziehen, was in meinem Fall getan wurde.
Es wurde ein GdB von 30 beschieden.
Ich habe leider beim googeln keine Anleitung gefunden, wie das Sprachaudiogramm zu lesen ist, damit ich den Sprachtest intepretieren kann. Ich möchte nämlich dann Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen.
Ich bin für jede Hilfe dankbar
Viele Grüße
Micha
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Re: Freiburger Sprachtest
Hi,
könntest Du einen Scan (Name schwärzen) von deinem Freiburger hier hochladen?
LG
Musiker_72
könntest Du einen Scan (Name schwärzen) von deinem Freiburger hier hochladen?
LG
Musiker_72
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Re: Freiburger Sprachtest
Hallo Musiker_72,
herzlichen Dank für Deine Hilfe, hier mein Freiburger.
Ich freue mich schon auf Deine Antwort.
Papa_Micha
herzlichen Dank für Deine Hilfe, hier mein Freiburger.
Ich freue mich schon auf Deine Antwort.
Papa_Micha
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Freiburger.pdf
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Re: Freiburger Sprachtest
Hi,
hier ist eine Anleitung:
http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
Ich habe bei Deinem Freiburger den Mittelwert aus Zahlen und Wörtern genommen und komme so links auf 50 dB, rechts auf 60 dB.
Wenn man dann in der Tabelle aus dem verlinkten Dokument schaut, dann ist das in der Tat ein GdB von 30.
Beim Freiburger ergeben sich zwei Kurven, eine für das Zahlenverständnis, eine für das Wörterverstöndnis.
Die beiden oberen Kurven sind die für "Normalhörende".
Den Hörverlust in dB liest man in der Mitte ab, dort, wo Deine Kurven also die Mittellinie schneiden.
Beispiel rechts: Hörverlust für Zahlen knapp unter 60 dB, Hörverlust für Wörter ca. 65 dB.
Du kannst daraus insgesamt entnehmen, dass Du im Verhältnis zu Deinem Hörverlust laut Tonaudiogramm noch "zu gut" verstehst.
Ich habe mit diesen Anträgen usw. keine Erfahrung (dazu höre ich "zu gut"), würde Dir nach meinem Eindruck aber raten, eher keinen Widerspruch einzulegen.
LG
Musiker_72
hier ist eine Anleitung:
http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
Ich habe bei Deinem Freiburger den Mittelwert aus Zahlen und Wörtern genommen und komme so links auf 50 dB, rechts auf 60 dB.
Wenn man dann in der Tabelle aus dem verlinkten Dokument schaut, dann ist das in der Tat ein GdB von 30.
Beim Freiburger ergeben sich zwei Kurven, eine für das Zahlenverständnis, eine für das Wörterverstöndnis.
Die beiden oberen Kurven sind die für "Normalhörende".
Den Hörverlust in dB liest man in der Mitte ab, dort, wo Deine Kurven also die Mittellinie schneiden.
Beispiel rechts: Hörverlust für Zahlen knapp unter 60 dB, Hörverlust für Wörter ca. 65 dB.
Du kannst daraus insgesamt entnehmen, dass Du im Verhältnis zu Deinem Hörverlust laut Tonaudiogramm noch "zu gut" verstehst.
Ich habe mit diesen Anträgen usw. keine Erfahrung (dazu höre ich "zu gut"), würde Dir nach meinem Eindruck aber raten, eher keinen Widerspruch einzulegen.
LG
Musiker_72
Re: Freiburger Sprachtest
Hallo Papa_Micha,
hier meine Ansicht:
Massgeblich für die Bestimmung des GdB sind die Verluste im Verstehen von Sprache bei Pegeln von 65 dB, 80 dB und 95 dB und darüber hinaus der Verlust des Zahlwortverstehens in dB bei einem Diskriminationsverlust von 50 % (dieser Wert kann allenfalls durch Intrapolation ermittelt werden).
Leider sind die erwähnten Werte nicht aus dem Audiogramm ableitbar, somit taugt es nicht für eine Bestimmung des GdB.
Massgebend ist in der Tat das Sprachaudiogramm, welches den oben angeführten Anforderungen genügen muss.
Man könnte sich allenfalls noch auf die eingetragenen Linien abstützen, wobei diese allerdings nicht gemessene Werte, sondern geschätzte darstellen (was meiner Ansicht nach nicht rechtskonform ist).
Gruss fast-foot
hier meine Ansicht:
Massgeblich für die Bestimmung des GdB sind die Verluste im Verstehen von Sprache bei Pegeln von 65 dB, 80 dB und 95 dB und darüber hinaus der Verlust des Zahlwortverstehens in dB bei einem Diskriminationsverlust von 50 % (dieser Wert kann allenfalls durch Intrapolation ermittelt werden).
Leider sind die erwähnten Werte nicht aus dem Audiogramm ableitbar, somit taugt es nicht für eine Bestimmung des GdB.
Massgebend ist in der Tat das Sprachaudiogramm, welches den oben angeführten Anforderungen genügen muss.
Man könnte sich allenfalls noch auf die eingetragenen Linien abstützen, wobei diese allerdings nicht gemessene Werte, sondern geschätzte darstellen (was meiner Ansicht nach nicht rechtskonform ist).
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Freiburger Sprachtest
Nachtrag:
Der Algorithmus zur Bestimmung des GdB entspricht nicht der Vorgehensweise von Musiker_72 (es sei denn, ich habe seine Vorgehensweise falsch interpretiert).
Der Algorithmus zur Bestimmung des GdB entspricht nicht der Vorgehensweise von Musiker_72 (es sei denn, ich habe seine Vorgehensweise falsch interpretiert).
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
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Re: Freiburger Sprachtest
Herzlichen Dank an Euch Beide,
wo käme ich denn raus, wenn die eingetragenen Linien genommen werden würden?
Oder könnt Ihr mir eine mögliche "wasserdichte" Hilfestellung geben, warum der Gutachter das vorgelegte Sprach-Audiogramm nicht nehmen sollte bzw. falsch interpretieren muss.
Herzlichen Dank im Voraus
Papa_Micha
wo käme ich denn raus, wenn die eingetragenen Linien genommen werden würden?
Oder könnt Ihr mir eine mögliche "wasserdichte" Hilfestellung geben, warum der Gutachter das vorgelegte Sprach-Audiogramm nicht nehmen sollte bzw. falsch interpretieren muss.
Herzlichen Dank im Voraus
Papa_Micha
Re: Freiburger Sprachtest
Meiner Ansicht nach ergäbe sich ein GdB von 40 (so, wie ich die nicht ganz eindeutig wirkende Tabelle ("auf möglichst sinnvolle Art und Weise") deute).Papa_Micha hat geschrieben:wo käme ich denn raus, wenn die eingetragenen Linien genommen werden würden?
Gefordert werden übrigens die Werte bei 60 dB, 80 dB und 100 dB (ich hatte dies falsch im Kopf gehabt).
Gruss fast-foot
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