Warum verweigern HNO Ärzte das Rezept für eine FM Anlage?

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Rania

Warum verweigern HNO Ärzte das Rezept für eine FM Anlage?

#1

Beitrag von Rania »

Hallo Leute,

ich hatte einen HNO Arzt, dem ich bat, mir ein Rezept für eine FM-Anlage auszustellen. Nach Telefonat mit irgendeinen Experten (hat sie mir leider nicht gesagt, wem sie fragte) hat sie gesagt, ich bekomme kein Rezept für die FM Anlage, dafür würde ich wohl zu gut hören?? Hallooo?

Hat jemand auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht und wie stellt man es nun am besten an, dass mir der HNO Arzt das Rezept gibt?

LG Rania
maryanne
Beiträge: 1216
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16

Re: Warum verweigern HNO Ärzte das Rezept für eine FM Anlage?

#2

Beitrag von maryanne »

Wie gut / schlecht hörst du denn?
HarryHH
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Registriert: 28. Dez 2015, 22:03
9
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Re: Warum verweigern HNO Ärzte das Rezept für eine FM Anlage?

#3

Beitrag von HarryHH »

Moin,

1. brauchst Du die grundlegende, eine persönlich-beruflich bedingte Notwendigkeit, doch so nur für privat ... wird das eher nichts,

2. kannst Du eine 2. Meinung -bei einem anderen HNO- einholen,

3. darf "Rezept" nicht gleichzeitig mit Kostenübernahme durch die KK verbunden werden,

4. wenn Du das unbedingt brauchst, dann musst Du den Weg durch die medizinisch-sozialen Instanzen gehen und endlich damit rechnen, mit den Kosten (falls schon gekauft) dann allein zu bleiben.
Verlust in den Höhen + ein ztw. seelisch bedingter Tinnitus bei 8 kHz.
SIEMENS Pure 5bxS.
Dazu oft ein Augentinnitus ;)
muggel
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Re: Warum verweigern HNO Ärzte das Rezept für eine FM Anlage?

#4

Beitrag von muggel »

Hallo,

eine FM-Anlage wird nur dann verordnet, wenn sie nach Hilfsmittelrichtlinie erforderlich sind. Die Hilfsmittelrichtline besagt:

„Übertragungsanlagen können dann erforderlich sein, wenn im Falle einer ausgeprägten Schwerhörigkeit ein hohes Kommunikationsbedürfnis im Rahmen der eigenständigen Lebensführung besteht und trotz bestmöglicher Hörgeräteanpassung im Freifeld kein offenes Sprachverständnis mehr erreicht wird. Ein derart Schwerhöriger ist nicht mehr in der Lage, einem Gespräch auditiv zu folgen, schon gar nicht, wenn Störgeräusche vorhanden sind. Durch eine zusätzliche FM-Anlage kann das noch vorhandene Sprachverstehen mit Hörhilfen auch bei Kommunikation über größere Entfernungen und im Störschall erhalten werden. So wird der Zielsetzung Rechnung getragen, die Behinderung im Bereich des Hörens im Rahmen des Grundbedürfnisses auszugleichen.“

(Quelle: http://www.g-ba.de/downloads/40-268-189 ... en_TrG.pdf).

Sofern sich also deine Schwerhörigkeit nicht massiv verschlechtert hat und du leicht-mittelgradig schwerhörig ist, dann erfüllst du nicht die Voraussetzungen für eine solche Verordnung durch den HNO Arzt.
Jeder Arzt darf grundsätzlich nur diejenigen Hilfsmittel verordnen, die medizinisch notwendig sind (er bestätigt ja mit der Verordnung die medizinische Notwendigkeit!). Wenn die medizinische Notwendigkeit nicht gegeben ist, dann darf der HNO-Arzt dir die Verordnung nicht ausstellen, sondern ist verpflichtet, diese zu verweigern.

Grüße,
Miriam

PS: Auch wenn du ein Rezept für eine FM-Anlage erhalten hättest, dann würde die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, wenn du nicht oben genannte Voraussetzungen erfüllst. Sofern du also mit Hörgeräten ein Sprachverstehen erreichst, steht dir keine FM-Anlage seitens der Krankenkasse zu.
Etwas anders sieht es aus, wenn du die FM-Anlage aus beruflichen Gründen benötigst. Aber auch hier bekommt nicht jeder Schwerhörige "einfach so" eine FM-Anlage, sondern muss den Einsatz gut begründen und erläutern, dass nur durch eine FM-Anlage der Beruf ausgeführt werden kann. In der Regel werden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit FM-Anlagen auch nur dann übernommen, wenn man einen GdB von mindestens 50 wegen der Schwerhörigkeit nachweisen kann. Ob bei dir also im Rahmen der beruflichen Eingliederung eine FM-Anlage genehmigt werden kann, kann dir der Integrationsfachdienst für Hörgeschädigte, zu denen du doch eh Kontakt hast, sagen.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Rania

Re: Warum verweigern HNO Ärzte das Rezept für eine FM Anlage?

#5

Beitrag von Rania »

Hallo muggel,

mit den IFD habe ich keinen Kontakt mehr und bei denen war nur zufällig eine Gehörlose im Team - nur sie kennt sich dann vielleicht aus... Aber nachdem ich soviel Ärger mit dem IFD hatte hab ich seitdem ich meinen Job habe, mich nicht mehr an die gewendet.

LG Rania
SonniMuc
Beiträge: 14
Registriert: 12. Sep 2024, 15:10

Re: Warum verweigern HNO Ärzte das Rezept für eine FM Anlage?

#6

Beitrag von SonniMuc »

muggel hat geschrieben: 16. Mär 2016, 14:46
(Quelle: http://www.g-ba.de/downloads/40-268-189 ... en_TrG.pdf).
Hallo Miriam,

erst mal danke für die ausführliche Erklärung!
Der eingefügte Link funktioniert allerdings leider nicht (mehr)!?

Wofür steht denn FM? Da geht es um ein externes Micro, wie zB den Roger, oder?

LG
Sonia
muggel
Beiträge: 1647
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
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Re: Warum verweigern HNO Ärzte das Rezept für eine FM Anlage?

#7

Beitrag von muggel »

Ja, heute heisst es drahtlose Übertragungsanlagrn und gemeint sind solche Systeme wie die Phonak Roger-Anlage.
Die aktuelle Richtlinie findet man auch schnell im Netz, einfach mal nach Hilfsmittelrichtlinie googlen.
(Der Link ist ja auch schon 8 Jahre alt…. kein Wunder, wenn er nicht mehr funktioniert)
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
SonniMuc
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Registriert: 12. Sep 2024, 15:10

Re: Warum verweigern HNO Ärzte das Rezept für eine FM Anlage?

#8

Beitrag von SonniMuc »

Vielen Dank, mach ich!

Ja, ist mir aufgefallen, dass es einige richtig alte Beiträge gibt. Aber für mich ist trotzdem alles neu 😅, nachdem ich mich erst seit kurzem wirklich intensiver mit dem Thema Hörhilfen beschäftige.
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