Ich bin grad dabei neue Hörgeräte zu testen. Vermutlich werde ich mich mit der Krankenkasse streiten wegen der Mehrkosten.
Nun die Frage: entstehen auch beim Sozialgericht Kosten? Fallen in solchen Fällen Kosten für den Anwalt an?
Was ist für eine Klage vor dem Sozialgericht günstiger: die rechtsschutzvers. oder die Prozeßkostenbeihilfe?
Rechtsschutzvers. und /oder Prozeßkostenbeihilfe
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Re: Rechtsschutzvers. und /oder Prozeßkostenbeihilfe
Hallo Rehkitz,
man kann es ohne Anwalt machen. Prozesskostenhilfe bekommen nur diejenigen, die selbst nicht genug Geld haben. Wenn man eine Rechtsschutrzversicherung abschließt, braucht es eine gwisse Wartezeit bevor man sie in Anspruch nehmen kannst. Wenn Du jetzt noch keine hast, dann wirst Du vermutlich auch keine mehr abschließen können. Verfahren vor dem Sozialgericht kosten kein Geld, nur der Anwalt falls man einen hat
Deine Klage hat nur Aussichten auf Erfolg wenn Du eindeutig nachweisen kannst, dass Du mit Kassen_hg nicht klar kommst. d.h. Du musst mit mindestens zwei Paar Kassen_Hg einen Hörtest (Einsilber oder Insilber im Störgeräusch) gemacht haben und dabei müssen Deine Wunsch-Hg besser als die KAssengeräte sein. Mail mich an, ich habe meine KAsse erfolgreich verklagt. Das hat allerdings ACHT JAhre gedauert.
Gruß
Andrea
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[Editiert von Andrea Heiker am: Dienstag, Januar 16, 2007 @ 12:25][/size]
man kann es ohne Anwalt machen. Prozesskostenhilfe bekommen nur diejenigen, die selbst nicht genug Geld haben. Wenn man eine Rechtsschutrzversicherung abschließt, braucht es eine gwisse Wartezeit bevor man sie in Anspruch nehmen kannst. Wenn Du jetzt noch keine hast, dann wirst Du vermutlich auch keine mehr abschließen können. Verfahren vor dem Sozialgericht kosten kein Geld, nur der Anwalt falls man einen hat
Deine Klage hat nur Aussichten auf Erfolg wenn Du eindeutig nachweisen kannst, dass Du mit Kassen_hg nicht klar kommst. d.h. Du musst mit mindestens zwei Paar Kassen_Hg einen Hörtest (Einsilber oder Insilber im Störgeräusch) gemacht haben und dabei müssen Deine Wunsch-
Gruß
Andrea
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[Editiert von Andrea Heiker am: Dienstag, Januar 16, 2007 @ 12:25][/size]
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Rechtsschutzvers. und /oder Prozeßkostenbeihilfe
hallo!
hast du es mal mit der örtlichen fürsorgestelle versucht?
als ich damals meine neuen hörgeräte bekam, war ich finanziell auch absolut nicht in der lagen diese mehrkosten bezahlen zu können.
nach kontakt mit der örtlichen fürsorgestelle habe ich einen netten brief geschrieben und es wurden SÄMTLICHE kosten übernommen. ich habe keinen cent für meine hörgeräte bezahlt.
das war bisher aber auch das einzige mal, dass ich ohne große probleme etwas bezahlt bekommen habe....
hast du es mal mit der örtlichen fürsorgestelle versucht?
als ich damals meine neuen hörgeräte bekam, war ich finanziell auch absolut nicht in der lagen diese mehrkosten bezahlen zu können.
nach kontakt mit der örtlichen fürsorgestelle habe ich einen netten brief geschrieben und es wurden SÄMTLICHE kosten übernommen. ich habe keinen cent für meine hörgeräte bezahlt.
das war bisher aber auch das einzige mal, dass ich ohne große probleme etwas bezahlt bekommen habe....
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liebe grüße
sassi
liebe grüße
sassi