GdB Pauschalbetrag ODER außergewöhnliche Belastungen? Oder beides zusammen?

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bobbiline
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GdB Pauschalbetrag ODER außergewöhnliche Belastungen? Oder beides zusammen?

#1

Beitrag von bobbiline »

Hi, :)

einige von euch haben bestimmt einen GdB der es ihnen ermöglicht den Behinderten-Pauschalbetrag geltend zu machen. Ich würde euch gerne fragen, ob man diesen Pauschalbetrag gleichzeitig mit außergewöhnlichen Belastungen geltend machen kann oder muss man sich bei der Steuererklärung für eine der beiden Optionen entscheiden?
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: GdB Pauschalbetrag ODER außergewöhnliche Belastungen? Oder beides zusammen?

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo,

schau mal hier:

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/es ... /r33b.html
Mit dem Pauschbetrag für behinderte Menschen werden die laufenden und typischen Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf abgegolten. Es handelt sich um Aufwendungen, die behinderten Menschen erfahrungsgemäß durch ihre Krankheit bzw. Behinderung entstehen und deren alleinige behinderungsbedingte Veranlassung nur schwer nachzuweisen ist. Alle übrigen behinderungsbedingten Aufwendungen (z. B. Operationskosten sowie Heilbehandlungen, Kuren, Arznei- und Arztkosten, Fahrtkosten) können daneben als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
bobbiline
Beiträge: 84
Registriert: 20. Mär 2009, 14:54
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Re: GdB Pauschalbetrag ODER außergewöhnliche Belastungen? Oder beides zusammen?

#3

Beitrag von bobbiline »

Ich habe jetzt nochmal gegoogelt, da scheinen sich die Webseiten zu widersprechen .Hier steht nämlich:
"Anstelle des Pauschbetrages für behinderte Menschen können behinderte Menschen die tatsächlich entstandenen behinderungsbedingten Aufwendungen als allgemeine außergewöhnliche Belastung geltend machen. Sinnvoll ist dies nur, wenn sich nach Abzug der zumutbaren Belastung ein höherer steuerfreier Betrag ergibt als bei der Inanspruchnahme des Pauschbetrags. Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt vom Familienstand und der Höhe der Einkünfte ab und beträgt zwischen 1 und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte."
http://www.verwaltungsservice.bayern.de ... 5201559445

Hat jemand Erfahrungen direkt aus der Praxis? Es kann ja nicht beides stimmen. :help:
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: GdB Pauschalbetrag ODER außergewöhnliche Belastungen? Oder beides zusammen?

#4

Beitrag von Kaja »

Hallo,

du kannst neben dem Behindertenpauschbetrag die außergeöhnlichen Belastungen abziehen, die jeder andere auch ansetzen kann (Medikamente usw. - siehe mein Beitrag oben). Das Wahlrecht besteht zwischen den Aufwendungen, die mit dem Pauschbetrag abgedeckt sind (Wäscheaufwand u. ä.) und nichtbehinderten Menschen nicht entstehen und dem Pauschbetrag.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
otoplastik
Beiträge: 517
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Re: GdB Pauschalbetrag ODER außergewöhnliche Belastungen? Oder beides zusammen?

#5

Beitrag von otoplastik »

Der Pauschbetrag kann bei uns neben den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden.
Für meinen Sohn können wir auch zusätzlich noch gefahrene Kilometer absetzen als ag Bel..
Du solltest es auf jeden Fall versuchen, mehr als Ablehnen können Sie nicht.
Und Du kannst auch einfach anrufe und fragen.
Im Steuermerkblatt für Familien mit beh. Kindern steht es ganz gut aufgeschlüsselt, da kannst Du sicher vieles übertragen auf Deine Situation als Erwachsener.
http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/S ... 3_2014.pdf
Herzliche Grüße, otoplastik
Otoplastik
Sohn, 17 Jahre, mit 14 Monaten Meningitis, seitdem re. hochgradig und links taub, rechts HG (Naida S IX UP), links CI seit 01/14 (Naida Q70), vorher links viele Jahre PhonakCros :)
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