ich bin 29 Jahre alt und habe eine von Geburt an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und besitze einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF und GdS von 70. Dies wurde mir ab meinem 19. Lebensjahr anerkannt.
Vor einigen Tagen war ich beruflich auf einen Lehrgang für Schwerbehinderte Menschen, unter anderem haben wir dort auch das Thema VersMedV (Versorgungsmedizinische Verordnung) durchgenommen.
Da ist mir dann aufgefallen, das mir ein GdS von 100 mit Merkzeichen RF und GL zusteht, da ich vor meinem 7. Lebensjahr beidseitig eine an Taubheit angrenzende Schwerhörigkeit habe (zusätzlich schwere Störung des Spracherwerbs).
Nun war ich gestern bei meiner Krankenkasse vor Ort und habe Kopien über die Erstfestellung und HNO-ärztliche Behandlung beantragt. Diese werden mir per Post zugeschickt. Zu diesem Zeitpunkt war ich 4 Jahre alt. Zusätzlich habe ich im Schulzeugnis der 1. und 2. Klasse die Bemerkungen stehen wie: geringer Wortschatz und unverständliche Sprache.
Wie groß sind die Chancen, das mir das zuständige Versorgungsamt die Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend anerkennt?
Sollte ich vor dem Verschlimmerungsantrag nochmal zum HNO-Arzt gehen, der mit mir ein aktuelles Ton- und Sprachaudiogramm anfertigt und mit dem Zusatz dokumentiert: "Schwächen in der Aussprache und dem Wortschatz"
Über Antworten würde ich mich freuen
