Antrag auf Verschlimmerung

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ChrisAir
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Antrag auf Verschlimmerung

#1

Beitrag von ChrisAir »

Hallo allerseits,

ich bin 29 Jahre alt und habe eine von Geburt an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und besitze einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF und GdS von 70. Dies wurde mir ab meinem 19. Lebensjahr anerkannt.

Vor einigen Tagen war ich beruflich auf einen Lehrgang für Schwerbehinderte Menschen, unter anderem haben wir dort auch das Thema VersMedV (Versorgungsmedizinische Verordnung) durchgenommen.

Da ist mir dann aufgefallen, das mir ein GdS von 100 mit Merkzeichen RF und GL zusteht, da ich vor meinem 7. Lebensjahr beidseitig eine an Taubheit angrenzende Schwerhörigkeit habe (zusätzlich schwere Störung des Spracherwerbs).

Nun war ich gestern bei meiner Krankenkasse vor Ort und habe Kopien über die Erstfestellung und HNO-ärztliche Behandlung beantragt. Diese werden mir per Post zugeschickt. Zu diesem Zeitpunkt war ich 4 Jahre alt. Zusätzlich habe ich im Schulzeugnis der 1. und 2. Klasse die Bemerkungen stehen wie: geringer Wortschatz und unverständliche Sprache.

Wie groß sind die Chancen, das mir das zuständige Versorgungsamt die Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend anerkennt?

Sollte ich vor dem Verschlimmerungsantrag nochmal zum HNO-Arzt gehen, der mit mir ein aktuelles Ton- und Sprachaudiogramm anfertigt und mit dem Zusatz dokumentiert: "Schwächen in der Aussprache und dem Wortschatz"

Über Antworten würde ich mich freuen :)
tschilly
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Re: Antrag auf Verschlimmerung

#2

Beitrag von tschilly »

Hallo,

hast Du Unterlagen, die vor Deinem 7.Lebensjahr gemacht wurden und auf denen deutlich sichtbar ist, dass Du da an Taubheit grenzend Schwerhörig warst?
Falls nicht, sind die Chancen sehr gering, da man es nachweisen muss.

Aber ich muss sagen, dass sehr viele nach dem 18.Lebensjahr auf 80GdB runtergestuft werden, obwohl sie nachweislich vor dem 7. Lebensjahr a.T.g. schwerhörig waren.

Ein Versuch ist es wert, ob es wirklich klappt liegt sehr oft am Sachbearbeiter und seinen Launen.

Ein neuer Besuch beim HNO würde ich an Deiner Stelle schon machen, denn dann hast Du das aktuelle Ton- und Sprachaudiogramm gleich noch dabei

LG
Kim
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ChrisAir
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Re: Antrag auf Verschlimmerung

#3

Beitrag von ChrisAir »

Danke für die Antwort.

Wie gesagt, ich war gestern bei meiner Krankenkasse vor Ort. Dort sind im Archiv noch Erstbefunde und HNO-ärztliche Gutachten vorhanden, die vor dem 7. Lebensjahr erstellt worden sind.

Die VersMedV sagt doch ganz klar, das auch Erwachsene, die eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit ein GdS von 100 + Merkzeichen GL ein Leben lang anzuerkennen ist.
tschilly
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Re: Antrag auf Verschlimmerung

#4

Beitrag von tschilly »

Hallo,

bei Erwachsenen ist das enorm schwer.
Selbst Leute, die beidseits CI tragen, bekommen nur 80 GdB und das Merkzeichen GL ist auch fast nicht zu bekommen, weil man nachweislich schwere Sprachstörungen haben muss oder nachweisen muss, dass man vor dem 7. Lebensjahr mindestens an Taubheit grenzend Schwerhörig war.
Die Ämter stufen mittlerweile fast alle die 100GdB runter auf die 80GdB, wenn man erwachsen ist.

Ich drücke Dir die Daumen, dass es klappt, bedenke aber bitte, dass es auch sehr gut sein kann, dass die 100GdB nicht drin sind und auch das Merkzeichen GL extrem schwer zu bekommen ist.

LG
Kim
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ChrisAir
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Re: Antrag auf Verschlimmerung

#5

Beitrag von ChrisAir »

Und wenn die mich auf 80 % einstufen, geht es eben vors Sozialgericht :)
tschilly
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Re: Antrag auf Verschlimmerung

#6

Beitrag von tschilly »

Uff ok.
Dann wünsch ich dir dafür schonmal viel Glück.
Ich klage mittlerweile seit knapp 3 Jahren und es tut sich rein gar nichts.
Aber kannst es gern versuchen, musst nur ganz viel Geduld haben und hoffen, dass sie dir zustimmen und du einen guten Gutachter findest und keinen Idioten, der das alles noch länger werden lässt
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ChrisAir
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Re: Antrag auf Verschlimmerung

#7

Beitrag von ChrisAir »

Sozialgerichte sind leider heutzutage überlastet. Ich habe zur Zeit auch ne Klage gegen meine Krankenkasse am laufen.
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