Hallo an alle Ratgeber!
Ich bin ein Mitarbeiter aus dem gewerblichen Bereich arbeitet in einer Gießerei ( fahre Kran und bedient Maschinen teilweise mit Gehörschutz ), jetzt habe ich einen Hörsturz erlitten und bin auf einem Ohr taub. In der Arbeit kommt er an sich ganz gut damit klar und es fällt auch sonst nicht groß auf, sicher hört er nur mit einem Ohr. ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag aber stellt sich die Frage, wenn mein Hörvermögen nicht wiederkehrt und der Arbeitgeber dies erfährt, ob ich gekündigt werden kann. Oder mir evtl. ein zumutbarer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden muss? Ist dies schon eine Behinderung, weil einen Schwerbehindertenausweis hat er nicht?
Ebenfalls stellt sich die Frage, wenn ich mich bei einem neuen Arbeitgeber bewerbe, muss ich eys mitteilen, dass ich auf einem Ohr taub bin. (Es gibt keine Schwerbehinderung). Wie soll ich mich verhalten, an wen kann ich wenden?
Vielen Dank im Voraus!
Krankheitsbedingte Kündigung möglich?
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Sidux
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Re: Krankheitsbedingte Kündigung möglich?
Hallo ,
ich arbeite auch in eienr Gießerei , trage beidseitig Hörgeräte. Rechts an taubheitsgrenzend Schwerhörig, links mittel gradig schwerhörig.
Ich bin umbesetzt worden , raus aus dem Lärmbereich an einem Arbeitsplatz wo Lärm so gut wie nie vorkommt.
hast du schon Hörgeräte, oder mogelst dich noch so durch?
lg
Sidux
ich arbeite auch in eienr Gießerei , trage beidseitig Hörgeräte. Rechts an taubheitsgrenzend Schwerhörig, links mittel gradig schwerhörig.
Ich bin umbesetzt worden , raus aus dem Lärmbereich an einem Arbeitsplatz wo Lärm so gut wie nie vorkommt.
hast du schon Hörgeräte, oder mogelst dich noch so durch?
lg
Sidux
