Hallo!
mein Sohn ist 2 Jahre alt und Mittelgradig schwerhörig!!! Er trägt seid mai 06 seine Hg!! Vor einigen Wochen hat er nun endlich seinen Schwerbehindertenausweis bekommen.(50%).
so nun zu meiner eigentlichen frage:
Freunde von mir meinten das der Ausweis auch Steuerliche vergünstigungen hat.Wie soll das Funktionieren??Stimmt das überhaupt und was muß ich da machen??
Fahren ja auch 1X die Woche einfach 35km zur Förderung von den kleinen.
was kann man da tun,oder gibt es da keine möglichkeit!!
Wäre dankbar für Eure antworten.
(ach ja mittlerweile spricht mein kleiner schon Maaaaammmmaaaaa baaaaabaaaaaa aalllllllo:D!! sowas macht einen echt glücklich)
wenn die Behinderung bei der Einkommenssteuererklärung angibst, wird das berücksichtigt: Du kannst Dir auch einen Steuerfreibetrag auf Deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann musst Du die Steuern erst gar nicht bezahlen.
Früher konnte man die Fahrten zur Frühförderung bei den Krankenkassen abrechnen. Bei Erwachsenen geht das heute nicht mehr. Wie es bei Kidnern aussieht, weiß ich nicht. Wenn Du das Geld nicht von der Kasse wiederbekommst, dann kannst Du das auch unter außergewöhnliche Belastungen bei der Lohnsteuer absetzen (sofern Du über den Pauschbetrag kommst).
Es gibt auch von Wiso und Co Programme für den Computer, die die Steuererklärung enorm erleichtern.
GRuß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Abhängig von der Prozentzahl des GdB gibt es einen Pauschbetrag in unterschiedlicher Höhe, den man bei der Steuererklärung vom zu versteuernden Einkommen absetzen kann. Genau diesen kann man sich auch auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
tschüss
Birgit
PS: Bei uns in Baden-Württemberg gibt es übrigens eine Broschüre: "Das Finanzamt und die Behinderten" und eine "Das Finanzamt und die Familien"; da findet man schon sehr viele Tipps drin.
Wir wollten das Thema auch letztens angehen. Ist gar nicht so leicht. Das Auto müsste auf das Kind angemeldet werden und dann müsste, so der freundliche Finanzbeamte, bei jeder Fahrt anwesend sein. Man dürfte quasi nur für das Kind das Auto bewegen.
Aber das wars noch nicht. Ich muß mal jemand fragen der sich da wirklich auskennt.
Oder hat das hier jemand schon durch wie man das am besten macht. Bevor es das FA mitbekommt würde ich ausnahmsweise als Antwort auch mal eine e-Mail oder PM akzeptieren
Meine Frau und ich sind normalhörend; 3 Kinder (11 Jahre - normalhörend, 10 Jahre (Pflegekind)- normalhörend, 3 Jahre (li mit HG und rechts mit CI (Cochlear) versorgt)
Das mit dem Auto aufs Kind anmelden geht dann, wenn im Ausweis aG oder aber H steht. Allerdings stimmt es, dass dann alle Fahrten entweder "MIT DEM KIND" oder aber "FÜR DAS KIND" sind. Also Einkäufe für das Kind gehen in Ordnung, aber z.B. der tägliche Weg zur Arbeit ist problematisch; da müsste man dann schon ein Zweitfahrzeug haben, damit ein "freies Auto" fürs Kind vorhanden ist, wobei das dann nicht ganz korrekt wäre; da aber nur 1 Auto aufs Kind angemeldet werden kann ist es dann aber kein Steuerverlust für das Finanzamt, da ja für das Zweitfahrzeug selbstverständlich Steuern anfallen, wenn es nicht grade ein Neuwagen (z.B. Diesel mit 1-jähriger Steuerbefreiung) ist.
Alles klar?
tschüss
Birgit
Also mein Auto ist seit 2 Jahren auf unsere Tochter angemeldet. War überhaupt kein Problem und es gab auch keine Fragen warum oder welche Fahrten damit gemacht werden. Netter Nebeneffekt ist noch, dass Marlene jetzt auch alle Strafzettel bekommt ...
Eigentümer und Versicherungsnehmer des Fahrzeugs bin natürlich weiterhin ich.
Hallo
also man muss unterscheiden zwischen Pauschbetrag, den man beim Finanzamt einreicht für die Lohn- oder Einkommenssteuer (rückwirkend kann man das unter Angabe der Steuernummer fomlos einreichen) und andererseits die Befreiung oder Ermässigung der KFZ Steuer.
Möchte man von der KFZ Steuer befreit werden, muss das Auto auf das Kind angemeldet sein und eben Merkezichen H vorliegen. Bedingugn ist dann dass das Auto in erster Linie vom bzw. für das Kind oder dessen Haushaltsführung (Einkäufe, Behördenfahreten, Arztbesuche, Therapie usw.) genutz wird. Man wird beim FA darauf hingewiesen, dass das Auto eben nicht den ganzen Tag weg ist, weil der Vater es für den Weg zur Arbeit nutzt oder so. Wirklich kontrollieren kann das natürlich keiner, aber es ist eben unrealistisch, wenn man nur das eine Auto hat, auf dem Land wohnt ohne Verkehrsanbindung und ein Elternteil in der Stadt arbeitet z.B.
mir fällt da gerade ein, daß ich ja ein Motorrad ganzjährig angemeldet habe, mit dem ich immer zur Arbeit fahre
Meine Frau und ich sind normalhörend; 3 Kinder (11 Jahre - normalhörend, 10 Jahre (Pflegekind)- normalhörend, 3 Jahre (li mit HG und rechts mit CI (Cochlear) versorgt)
Hallo,
wir sind gerade dabei mit der Ummeldung. Wir waren erst bei der Versicherung u. dann sind wir mit der neuen Deckungskarte (da jetzt der Name unserer Tochter steht) zur Zulassungsstelle. Dort haben sie uns einige Anträge mitgegeben die noch ausgefüllt werden müssen. Wir haben 60 % und Merkzeichen H. Bis jetzt war es problemlos. Mal sehen was dann die Finanzbehörde sagt. Auf den Antrag auf Steuervergünstigung steht , dass du beantragen kannst, wenn du den orangefarbenem Schwerbehindertenausweis hast oder, dann SA mit den Merkzeichen H, BJ oder AG hast, dann noch andere Begründungen die für uns nicht wichtig sind.
Für die Steuer habe ich formlos ein schreiben aufgesetzt + Kopie des SA, das es rückwirkend geändert werden soll. Und für die Zukunft müssen wir mit der neuen Lohnsteuerkarte, SA und den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zum Finanzamt, damit die es auf die Lohnsteuerkarte eintragen. Einmal eingetragen geht es für das nächste Jahr automatisch dann an die Gemeinde wo man wohnt.
Ansonsten wüsche ich euch allem schöne Weihnachten,
Liebe Grüße
Charanga mit Tochter, mittelgr. SH, 09.12.02
lg Charanga mit Tochter 12/02, links an Taubheit grenzend u. rechts hochgradig
Erstellt von Birgit Die Versicherung muss man NICHT ummelden!
Gruß Birgit
Das ist richtig. Man brtaucht aber eine neue Doppelkarte, der Versicherungsnehmer bleibt der Gleiche, nur das Kind wird als Fahrzeughalter eingetragen.